W.A.F. LogoSeminare

Feststellung nach §18 Abs2 BetrVG

E
enigmathika
Okt 2020 bearbeitet

Hallo, liebe Kolleg:innen,

hat hier schon einmal jemand eine Entscheidung des Arbeitsgerichts gemäß §18 Abs. 2 BetrVG beantragt? Wie läuft das ab und wer trägt die Kosten?

Wenn ein beteiligter BR das Gericht anrufen will, muss natürlich zuerst ein Beschluss gefasst werden. Und dann?

Gruß

Enigmathika

29405

Community-Antworten (5)

C
celestro

28.10.2020 um 17:37 Uhr

Wieso "und dann"? Wenn der Beschluss lautet, das man einen RA beauftragt, legt man dies dem AG vor und dann berät man sich mit dem RA und der reicht die Unterlagen bei Gericht ein.

K
kratzbürste

28.10.2020 um 18:58 Uhr

Die Kosten des BR trägt der Arbeitgeber (§ 40 BetrVG)

P
paula

28.10.2020 um 19:14 Uhr

ich würde schon vor Beschlussfassung mit dem RA sprechen und mir von ihm den Beschluss vorformulieren lassen. Nichts peinlicher als dass der AG die ordnungsgemäße Beschlussfassung ins blaue hinein rügt und der BR dann keinen entsprechenden Beschluss beibringen kann. Passiert am ArbG ständig und erheitert die Richter ungemein.

E
enigmathika

28.10.2020 um 19:27 Uhr

@celestro Ich war mir nicht einmal sicher, ob man das einem Anwalt übergeben muss/kann. (Jetzt kommt es mir selbst logisch vor) Und dann ist ja auch alles ganz einfach.

C
celestro

28.10.2020 um 21:47 Uhr

@Enigmathika

Alles klar!

P.S. Die Idee von paula finde ich übrigens gut.

Ihre Antwort