Erstellt am 08.12.2009 um 20:05 Uhr von kriegsrat
notnagel, ts,ts, ts
was soll man da sagen ?
um was gehts eigentlich ?
ihr könnt sowieso niemand ausschließen aus dem BR... das macht höchstens
ein gericht, und so kurz vor der neuwahl passiert da auch nichts.....
wer oder was ist StA ? Staatsanwalt ?
welche beschlüsse werden wie missachtet ?
für einen tip brauchts genaue informationen
sonst wird es nur ein ratespiel .......
Erstellt am 08.12.2009 um 20:59 Uhr von notnagel
@ kriegsrat
Details im schwebenden Verfahren, iss nich so einfach!
Also folgendes ist passiert: Der BR beschließt eine Einladung des AG abzusagen, weil die Thematik nicht in die Zuständigkeit des BR fällt und setzt das auch um. 2 BRs gehen ohne den BRV zu informieren dennoch hin und lassen sich umgarnen und einwickeln. Im Nachhinein stellt sich heraus, dass andere Themen besprochen wurden als angekündigt. Die 2 Brs wollen jetzt eine andere Strategie mit dem AG fahren, als vorab verabredet. Die anderen 3 BRs sehen hier Pflichtverletzung und u.U. Amtsmissbrauch vorliegen.
Soweit etwas klarer?
Wie läuft das mit dem Gericht?
Gruß
Erstellt am 08.12.2009 um 21:08 Uhr von Immie
@notnagel
Und noch einmal die Frage... Warum so kurz vor der Wahl?
Erstellt am 08.12.2009 um 21:21 Uhr von notnagel
@ immie
was soll man sonst tun? Die 2 BRs fallen auch sonst wg. Plauderei u. illoyalem Verhalten auf. Und das auf dem Hintergrund des Verdachtes, dass mind. 1 GF des AG nicht sauber gearbeitet hat, bzw.in die eigene Tasche gewirtschaftet hat und die MA deswegen mal auf Gehaltszahlungen verzichten sollten. Wenn also die 2 raus sind kann man wieder i.S.für der gesamten Belegschaft agieren.
gruß
Erstellt am 08.12.2009 um 21:35 Uhr von MonaLisa
@notnagel,
mich dünkt, dass hinter eurem Problem ein ganz anderes steckt!
Erstellt am 08.12.2009 um 21:43 Uhr von notnagel
@ mona lisa
da bin ich mal gespannt!
welches isses denn?
Gruß
Erstellt am 08.12.2009 um 21:56 Uhr von kriegsrat
@ notnagel
das problem wird sein, selbst wenn genügend gründe vorliegen, die einen richter veranlassen könnten, br-mitglieder ihres amtes zu entheben
(wobei ich nicht sagen will, das das, was du geschrieben hast, dafür ausreichen würde)
würde vermutlich (wir haben jetzt fast mitte dezember) kein rechtskräftiges urteil vor den regulären wahlen 2010 ergehen
und ein neugewählter BR (auch wenn diese beiden wieder drin wären) würde das verfahren automatisch beenden
das ganze würde mehr schaden als nutzen......
zumindest habt ihr zu dritt noch die mehrheit im BR und könnt somit die beschlüsse in eurem sinne fassen
was der AG nun mit den 2 anderen mauschelt, ist betriebsratstechnisch uninteressant, weil alles inoffiziell
da der BRV der offizielle ansprechpartner für den AG ist, und der gemäß den gefassten beschlüssen agieren muß.......
eine andere "lösung" wäre, wenn ihr mehrheitlich nach § 13 Abs. 1 punkt 3 BetrVG euren rücktritt beschließt, dann gäbe es unverzüglich neuwahlen
und wenn eure wähler die beiden nicht mehr haben wollen, wären sie weg......
PS für notnagel : natüüüürlich - Abs.2 -
Erstellt am 08.12.2009 um 22:03 Uhr von notnagel
@ kriegsrat
Danke für die Antwort, genau das wollte ich wissen! Du meinst aber sicherlich §13(2)3.!?
...und jetzt schnell wieder 2.HZ Champ.L.
Gruß
Erstellt am 08.12.2009 um 22:05 Uhr von DerAlteHeini
notnagel
Der Wille des Betriebsrats wird im Rahmen seiner Beschlüsse gebildet.
Wenn in einem Betriebsrat mit insgesamt 5 Mitgliedern, 2 Kollegen eine andere Meinung haben, dann ist das so, aber ausrichten können diese Beiden nichts, wenn die Mehrheit des BR etwas anders beschließt als die Minderheit möchte... Ich sehe da keine Probleme wo durch die BR Arbeit gefährdet sein könnte. Es ist in den BR Gremien durchaus üblich, dass die Mitglieder nicht immer einer Meinung sind und um "Interessen" hart gekämpft wird.
Neben der Betriebsratsarbeit im Gremium hat jedes Betriebsratsmitglied auch ein Recht auf seine eigene Betriebsratsarbeit. Dazu zählt auch, dass BR Mitglieder mit Arbeitnehmer, Vorgesetzten und auch der Firmenleitung über Themen, die die Betriebsratsarbeit betreffen, sprechen kann. Sicherlich können auch die beiden
BR Kollegen betriebsöffentlich kundtun, was sie von BV's oder andere Dinge, die die Betriebsratsarbeit betreffen, halten, auch wenn dies negativ ist. Was sie nicht aus dem BR her austragen dürfen, sind Dinge die dem Datenschutz oder der Geheimhaltung unterliegen.
Ansonsten gibt es, selbst wenn es vielen Betriebsratsmitglieder nicht passt, keine rechtlichen Möglichkeiten dem Kollegen einen "Maulkorb" zu verpassen.
Erstellt am 08.12.2009 um 22:22 Uhr von rainerw
Sehe es ähnlich wie mein Vorschreiber. Ich würde aber anraten das der BRV ein Schreiben an den AG verfasst. das derartige Vorgehensweise nicht dem Gesamtbild des BR entspricht und nur die Meinung der beiden BR Mitgliedern wiederspiegelt. Sollten betriebsverfassungsrechtliche Dinge zu besprechen sein,ist und bleibt der erste Ansprechpartner der BRV, da dieser den BR in seiner Gesamtheit nach außen hin vertritt.
Sollten die Beiden ihre Meinung in der Belegschaft kund tun, kann der BR dies auch im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit (Schwarzem Brett) jederzeit richtig stellen.
Erstellt am 08.12.2009 um 22:40 Uhr von notnagel
@ deralteheini
@ rainerw
vielen dank für eure antworten!
Mehrheit und Datenschutz war klar, aber es nervt halt kollossal, dieses ewige störfeuer von inkompetenter seite! Da will man auch mal Ruhe haben!
Der Öffentlichkeitsarbeit gebührt auf jeden fall eine aufwertung.
Grüße
Erstellt am 09.12.2009 um 09:24 Uhr von rkoch
@notnagel
BR-Arbeit ist halt kein ruhiger Job. Was meinst Du was in BR abgeht (i.d.R. größeren) in denen tatsächlich politische Interessen gegeneinander angehen. z.B. eine Gewerkschaftsliste, die gewerkschaftliche Interessen hochhält, eine "freie" Liste, die ihre eigenen Interessen vertritt, eine AG-treue Liste, die den AG hochhält. Da ist in jeder Sitzung zündstoff und die müssen sich auch irgendwie zusammenraufen. Oder einfach x Listen aus x Betriebsbereichen wo jede Liste nur die Interessen ihres Bereiches hochhält.
Ihr bekommt jetzt nur einen kleinen Vorgeschmack, was bei BR Arbeit alles möglich ist.
Selbst in unserem kleinen (7er) BR gibts schon Diskussionen wie z.B. "Wieso müssen die Kollegen die ich vertrete Kurzarbeit machen, und warum lehnt ihr (BRM in der Mehrzahl) die Kurzarbeit für Eure Kollegen ab? Gut, i.d.R. bleiben wir sachlich und es gibt gute Gründe so zu entscheiden, aber böses Blut gibt es doch, schließlich macht keiner gerne Kurzarbeit. Es wäre zu schön wenn im BR immer alles Eitel Sonnenschein wäre.