Bildung des WiA kurz vor Ende?
Hallo liebe Kollegen, Wir möchten aus gegebenem Anlass unseren ersten Wirtschaftsausschuss bilden. Nun stellt sich die Frage, wenn wir jetzt einen bilden wie lange gilt der? Im BetrVG §107Abs.2 steht "...gilt für die Amtszeit des BRs..." , heißt das, wenn im April 2010 unsere Amtszeit endet, endet auch die Amtszeit des WiAs? Das währ doch schade....
Grüße, osti
Community-Antworten (4)
01.12.2009 um 16:48 Uhr
Genau so ist es aber, neuer Betriebsrat, neuer Wirtschaftsausschuss.
NB: Der Wirtschaftsausschuss ist in Unternehmen mit in der Regel mehr als 100 Beschäftigten Pflicht, in kleineren Unternehmen ist kein WA zu bilden. Sofern Ihr also die Bedingung erfüllt, hättet ihr unverzüglich nach der Wahl einen WA bilden müssen.
01.12.2009 um 20:32 Uhr
Wir erfüllen erst seit kurzem die Kriterien einen WiA zubilden... Heißt das also wir sollen warten bis zur Wahl 2010?
01.12.2009 um 21:01 Uhr
Heißt das also wir sollen warten bis zur Wahl 2010
Nein, dass wäre eine grobe Pflichtverletzung nach § 23 BetrVG.
01.12.2009 um 22:29 Uhr
OK. Wir ziehn das durch!
Danke, für die Beiträge!
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