Erstellt am 30.11.2009 um 16:47 Uhr von carrie
@Diedel
Sieh mal hier:
http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/expertenrubrik/betriebsrat/beschlussfassung_des_br_in_theorie_und_praxis.php
Unter Verschiedenes oder sonstiges geht es jedenfalls nicht.
Erstellt am 30.11.2009 um 17:01 Uhr von DonJohnson
@Diedel
Es ist in der Tat so wie carrie schrieb. Sollte dieser Beschluß also so gefaßt worden sein wie du sagtest, und er noch keine Außenwirkung erlangt haben, könnt ihr ihn noch "heilen".
Sollte etwas kurzfristig dazu kommen (was zu beschließen wäre), muß die TO am Anfang der Sitzung dementsprechend erweitert werden. Das geht aber nur, wenn alle dem zustimmen. Ansonsten ist dieser Punkt auf die nächste TO zu setzen. Bei dringenden Sachen kann man durchaus eine zusätzliche BR Sitzung einberufen.
Erstellt am 01.12.2009 um 10:04 Uhr von DeWalt
...Sollte etwas kurzfristig dazu kommen (was zu beschließen wäre), muß die TO am Anfang der Sitzung dementsprechend erweitert werden. Das geht aber nur, wenn alle dem zustimmen....
Das allein reicht nicht aus. Es wird auch vorausgesetzt, das der gesamte BR anwesend sein muss, um die TO zu erweitern.
Erstellt am 01.12.2009 um 14:36 Uhr von DonJohnson
@DeWalt
Selbstverständlich. Mit alle meinte ich natürlich den gesamten BR. Sorry habe mich nicht richtig ausgedrückt ;-)))
Erstellt am 03.12.2009 um 02:01 Uhr von kriegsrat
BAG, Beschluß vom 28.10.1999 Aktenzeichen 7 ABR 14/92
(Vorinstanz: I. Arbeitsgericht München - Beschluß vom 3.10.1989 - 33 BV 168/88 -)
(Vorinstanz: II. Landesarbeitsgericht München - Beschluß vom 28.11.1991 - 6 TaBV 5/90 -)
»Unter dem Tagesordnungspunkt "Verschiedenes" kann der Betriebsrat nur dann wirksame Beschlüsse fassen, wenn er vollzählig versammelt ist und kein Betriebsratsmitglied der Beschlußfassung widerspricht.«