hallo zusammen.

folgendes problem:

5 mandaten br - 1 frau 4 männer.

wir sind im betrieb 70 % männer - 30 % frauen

1 br-mitglied ( männlich ) ist aus dem br ausgetreten.

nun besteht die forderung als ersatz-brm eine kollegin zu nehmen.

auf platz 6 und 7 sind männliche ebrm.

auf dem 8. platz ist eben diese geforderte kollegin.

es wird verwiesen auf § 15 absatz 2 betrvg.


kann die kollegin in den br eingeladen werden

oder muss der auf platz 6 genannte kollege den br beitreten?

vielen dank für eure antworten.