Ersatz-BR-Mitglied in den BR - aber nicht der direkt Folgende lt. Liste?.
hallo zusammen.
folgendes problem:
5 mandaten br - 1 frau 4 männer.
wir sind im betrieb 70 % männer - 30 % frauen
1 br-mitglied ( männlich ) ist aus dem br ausgetreten.
nun besteht die forderung als ersatz-brm eine kollegin zu nehmen.
auf platz 6 und 7 sind männliche ebrm.
auf dem 8. platz ist eben diese geforderte kollegin.
es wird verwiesen auf § 15 absatz 2 betrvg.
kann die kollegin in den br eingeladen werden
oder muss der auf platz 6 genannte kollege den br beitreten?
vielen dank für eure antworten.
Community-Antworten (8)
26.11.2009 um 20:10 Uhr
Wie viele Sitze hattet ihr für die "Mindrheit" errechnet?
26.11.2009 um 20:26 Uhr
Immie Na zu hoffen ist, dass die Rechnung richtig gemacht wurde zum damaligen Zeitpunkt. Da die Wahlunterlagen ja noch da sein sollten, ließe sich das leicht überprüfen...
@rhodesfan Hier steht, wie gerechnet werden muß... http://www.dgb.de/themen/mitbestimmung/betriebsverfassung/wahlverfahren/index_html
26.11.2009 um 20:29 Uhr
rechnerisch müssten es 2 kolleginnen sein für einen 5er br . um die "minderheit" im betrieb - hier ca. 30% frauen, zu vertreten.
meine frage ist : muss das erste ersatz-br-mitglied in den br berufen werden oder kann es die kollegin sein
26.11.2009 um 20:36 Uhr
???Wenn es zwei sein müssen...warum sind dann nicht zwei drin???
26.11.2009 um 20:55 Uhr
vielen dank DJ für den link. werde morgen das ganze prüfen ( lassen)..
immie ob es 2 sein müssen weis ich noch nicht....
26.11.2009 um 22:00 Uhr
@rhodesfan Du stiftest ganz nett Verwirrung! Sieht man sich Deinen Beitrag an und würde die 70/30 Konstellation als real annehmen, dann wird nur eine einzige Frau im BR einen Platz haben müssen.
Was Du weisst oder nicht, hat auf jeden Fall hier zu wilden Annahmen und Mutmaßungen geführt, zumal Du schließlich wieder 2 BR-Positionen ins Spiel bringst.
Kann man eigentlich von einem BRM mit dieser BR-Grösse erwarten, dass es weiss wie viele Minderheitsgeschlechtler es gibt?
26.11.2009 um 23:17 Uhr
@rhodesfan Na du bist ja süss! Erst schreibst du...rechnerisch müssten es 2 kolleginnen sein für einen 5er br ... dann...ob es 2 sein müssen weis ich noch nicht....
Aber ob du Männlein oder Weiblein bist ist dir bekannt?!?
27.11.2009 um 17:12 Uhr
Da die Wahl nicht angefochten wurde, ist es relativ Banane, wieviele Frauen es rein rechnerisch oder wie auch immer. Selbst wenn es falsch berechnet wurde. Wieviele Frauen tatsächlich im BR mindestens vertreten sein müssen, steht im Wahlausschreiben der letzten BR-Wahl, welches sich in den Wahlakten befindet, die der BR aufzubewahren hat. Ein echtes Problem habt ihr eher, wenn dort steht: 2 Frauen, in der Vergangenheit aber nur eine Frau im BR war. Dann wäre die Gültigkeit der BR-Beschlüsse zu bezweifeln...
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