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Grundlegendes zum Betriebsrat und seiner Gründung - was ist mit unserem Boss, der wird ausflippen wenn er davon hört und alle Beteiligten rausschmeissen wollen?

U
unwissender
Nov 2016 bearbeitet

Ich habe mir stundenlang alles mögliche über den Betriebsrat durchgelesen und trotzdem kein Wort verstanden, na ja, fast kein Wort. Bei uns im Betrieb gibt es keinen Betriebsrat und da unser Arbeitgeber die Rechte seiner Mitarbeiter mit Füßen tritt würde ich ihn gerne ein wenig bremsen und den Leuten zu mehr Rechten und einem angenehmeren Arbeitsklima verhelfen. Macht mich das jetzt schon zum Wahlvorstand weil ich die Idee der Betriebsratsgründung habe?! Und wie fange ich das überhaupt an?! Ich bin derzeit in Elternzeit und ab Januar wieder im Betrieb. Suche ich mir dann zwei Leute, die Interesse daran haben mitzumachen. Und was bedeutet das, müssen diese zwei Interesse daran haben gewählt zu werden oder müssen die zwei wählen, ich schnall's einfach nicht... Jeder im Betrieb kann gewählt werden habe ich irgendwo gelesen und was ist, wenn der/diejenige gar nicht gewählt werden will?! Und was ist mit unserem Boss, der wird ausflippen wenn er davon hört und alle Beteiligten rausschmeissen wollen. Muss ich das alles geheim machen bis die ganze Sache steht oder reicht es schon wenn ich sage: "So, ich will einen Betriebsrat gründen." Es wäre sehr nett, wenn mir jemand ein wenig unter die Arme greifen würde und mir das alles in verständlicher Sprache erklärt.

6.02204

Community-Antworten (4)

R
rkoch

26.11.2009 um 16:35 Uhr

Ich kann Dir eigentlich nur Raten eine für Euch zuständige Gewerkschaft zu besuchen und das mit der zu besprechen. Die gesamten Wahlmodalitäten hier aufzuzählen sprengt den Rahmen des Forums.

Bestenfalls kurz:

Drei AN finden sich zusammen, machen ein Schreiben in welchem Sie die Belegschaft des Betriebes zu einer Betriebsversammlung am soundsovielten an dem und dem Ort einladen, unterschreiben dieses Schreiben und lassen es von der Geschäftsführung offiziell aushängen

Auf der dann stattfindenden Betriebsversammlung machen die drei, oder andere AN Vorschläge, welche drei AN den Wahlvorstand bilden sollen (können natürlich die drei Initiatoren sein) und dann werden von der Belegschaft die drei Wahlvorstände gewählt.

Damit ist die Wahl eingeleitet und die drei Wahlvorstände müssen die Wahl durchführen.

So weit, so gut. Aber das ließt sich einfacher als es ist, denn Euer AG wird in der Regel von der Idee gar nicht begeistert sein und versuchen Euch Steine in den Weg zu legen. Zurück zum ursprünglichen Tip: Lasst Euch von Einer Gewerkschaft auf diesem steinigen Weg begleiten.

H
harald

26.11.2009 um 18:47 Uhr

wenn die DGB Gewerkschaft nicht reagiert kuckt mal bei WWW.WOBBLIES.DE

S
SteffenBRBerlin

26.11.2009 um 18:55 Uhr

es gibt von Verdi eine CD -- glaub´ die heißt "Wahlhelfer" .. Da steht alles sehr verständlich drin .. hat mir sehr geholfen .. wir haben vor ´nem 3/4 Jahr einen Betriebsrat neu gegründet.

Auf dieser CD ist auch ein Zeitplan, wann du was machen musst .. + sehr gute Musterschreiben

S
SteffenBRBerlin

26.11.2009 um 22:38 Uhr

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