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Seminarbesuch in Coronahotspot

S
Silke-BR
Okt 2020 bearbeitet

Hallo, Kann ein Arbeitgeber verlangen, dass ein Mitarbeiter ein Fachseminar besucht das in einem Corona-Risikogebiet ( zB Stuttgart) stattfindet? Oder kann der Mitarbeiter die Teilnahme verweigern, weil er sich unsicher fühlt, obwohl der Veranstalter behauptet sämtliche Hygieneregeln einhalten zu können?

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Community-Antworten (5)

D
DummerHund

15.10.2020 um 12:11 Uhr

Ergibt sich aus Arbeitsvertrag, Dienstvereinbarung oder dem gelebten Arbeitsverhältnis eine Dienstreiseverpflichtung, so ist der Arbeitnehmer grundsätzlich verpflichtet, die Dienstreise anzutreten. Die Dienstreise zu verweigern, wäre ein Verstoß gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten, welche eine Abmahnung oder im Einzelfall sogar die Kündigung zur Folge haben kann. Im Hinblick darauf, dass das Weisungsrecht des Arbeitgebers nach § 106 GewO jedoch nur nach billigem Ermessen ausgeübt werden darf, und im Hinblick auf die allgemeine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gibt es bezüglich der Dienstreise ein Verweigerungsrecht, wenn diese „unbillig“ ist. Was genau „unbillig“ bedeutet, ergibt sich aus dem Einzelfall: Maßgeblich sind objektive Gründe, wie zum Beispiel behördliche (Reise-)Warnungen, aber auch Gründe, die mit der Person des Arbeitnehmers zusammenhängen. Gehört der Arbeitnehmer also beispielsweise zu einer Corona-Risikogruppe und gilt gleichzeitig für das Land eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts, so darf der Arbeitnehmer die Dienstreise verweigern. Genauso darf der Arbeitnehmer die Dienstreise verweigern, wenn Details aus dem Privatleben wie beispielsweise die sexuelle Orientierung aufgrund lokaler Gesetze zur potenziellen Lebensgefahr werden. Wichtig: Die bloße „Angst vor Corona“ ohne konkrete praxisrelevante Reisewarnung ist kein pauschaler Verweigerungsgrund.

R
RudiRadeberger

15.10.2020 um 12:19 Uhr

Ja, das darf er. Aus "Unsicherheit" darf man seine Arbeit wohl kaum verweigern. Ansonsten fühlt sich halb Deutschland plötzlich "unsicher" - vor allem Montags. Aus diesem Grund gelten auch die um sich greifenden Beherbergungsverbote nicht für Dienstreisende.

K
krambambuli

15.10.2020 um 12:27 Uhr

Medien und Politik tuen alles, um die Angst zu schüren. Wenn der Veranstalter aber zusichert, dass er die Hygiene und Sicherheit einhält, und man selbst nicht vor hat, am Veranstaltungsort eine Grossfamilienfeier zu besuchen (also selbst vorsichtig ist), dürfte der Seminarbesuch harmloser sein, als der Besuch des Supermarktes.

C
celestro

15.10.2020 um 12:32 Uhr

"Medien und Politik tuen alles, um die Angst zu schüren."

Quark! Wie immer, wenn man irgendetwas total verallgemeinert.

E
enigmathika

22.10.2020 um 14:36 Uhr

"Medien und Politik tuen alles, um die Angst zu schüren." Ohne mindestens drei Ausrufezeichen kann ich diese Aussage nicht ernst nehmen.

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