AV beidseitig gelöst - Mitbestimmung?
Hallo zusammen
bei bzw. vor einer Kündigung ist der BR zu hören. Wie ist es wenn der Arbeitsvertrag im beidseitigem Einvernehmen gelöst wird???
Besteht hier auch Mitbestimmung?????
Petzi
Community-Antworten (2)
23.11.2009 um 13:37 Uhr
Hallo Petzi, Lösung des Arbeitsvertrages im beidseitigen Einvernehmen ist ein Aufhebungsvertrag, hier greift der § 102 BetrVG nicht.
23.11.2009 um 15:50 Uhr
Ergänzend zu pitsieben:
Es gibt Rechtsprechung, wonach ein MBR nach §102 BetrVG in Frage kommt, wenn der Aufhebungsvertrag geschlossen wurde um einer ordentlichen Kündigung zuvor zu kommen. Allerdings zieht das i.d.R. nur bei betriebsbedingten Kündigungen und ist in der Realität eher die Ausnahme.
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