Faules Ei wieder entfernen?
ich habe viele antworten auf meine beiden Fragen erhalten,aber richtig geholfen hat mir keine. a.) die mehrheit unserer Belegschaft will den BRV nicht,da er in der tierwelt als Schmarotzer angesehen wird. Legt sein Ei ins fremde Nest,damit er durch die Listenwahl ins Gremium kommt,springt dann über in die Opposition,weil die ihn den Vorsitz verspricht,und wird dort nur benutzt. Also , wie bekommt man das faule Ei wieder legal raus??
Community-Antworten (4)
23.11.2009 um 08:40 Uhr
@roderich
Ist es nicht so, das das Gremium den Vorsitzenden wählt? Wenn die Mehrheit der Meinung ist, das ein neuer Vorsitzender her muss... Abwahl auf die nächste Tagesordnung setzen lassen.
Gruß Sanne
23.11.2009 um 08:42 Uhr
@roderich, egal wie faul das Ei ist, aber die legale Weise ist nun mal die Abwahl und das funktioniert nur mit der Mehrheit der Betriebsratskollegen! Und wenn's ganz dumm läuft, dann ist der "Quertreiber" nach der nächsten Betriebsratswahl im Frühjahr wieder im Gremium und wenn er und die Mehrheit des neuen Gremium's will - wieder Betriebsratsvorsitzender! ...das Ganze nennt sich dann Demokratie.
23.11.2009 um 10:24 Uhr
Hallo,
er ist nun mal wie alle anderen BRM gewählt worden. U nd wer den BR als Vorsitzender nach außen representeiren soll entscheidet der BR . Nach § 23, Abs.1 BetrVG kann mindestens ein viertel der Wahlberechtigten MA beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines BRM wegen grober Pflichtverletzung als BR beantragen. Schaue in den Kommentaren zur BetrVG nach, was die Gerichte als "grobe Pflichtverletzung " anerkennen. Ich denke leichter wird ihn bei der nächsten Wahl nicht zu wählen.
23.11.2009 um 11:53 Uhr
@roderich
Mal von der anderen Seite beleuchtet: Wo liegt eigentlich das Problem? Das Amt des BRV ist kein Amt, in dem der BRV irgendwelche außergewöhnlichen Rechte hat! Er ist ein BR wie jeder andere, hat halt ein paar extra Aufgaben, wie: zur Sitzung einladen, die Sitzung leiten (sprich die Tagesordnungspunkte vorlesen, die Redner aufrufen, etc.), die Post entgegennehmen, die Beschlüsse des BR der GF mitteilen, die Betriebsversammlung leiten. Oft bereitet er auch die Beschlußvorlagen vor.
Aber: Entscheiden oder die Richtlinien der Politik festlegen (wie der Bundeskanzler), das steht ihm nicht zu!
Schlägt er derart über die Stränge kann er sogar gerichtlich seines Amtes als BR (nicht BRV) enthoben werden. Den Antrag dazu können ein viertel der Belegschaft beim Arbeitsgericht stellen. Wenn also Euer BRV sein Amt (beweisbar) missbraucht, dann kann die Belegschaft etwas unternehmen. Aber solange er das nicht tut, ignoriert ihn doch einfach. Wenn Ihr Probleme habt, wendet Euch an das BRM Eures Vertrauens.
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