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Betriebsratsbüro - in einer Art Abstellraum der einmal die Woche als Wartezimmer vom Arzt dient?

H
häschen
Jan 2018 bearbeitet

hallo. unsere Chefin möchte das wir ihr das Büro des BR zur Verfügung stellen zur Dementenbetreuung ( weitere Räumlichkeiten stehen nicht zur Verfügung )wir sollen in eine Art Abstellraum der einmal die Woche als Wartezimmer vom Arzt dient . Wir sind der Meinung das sie keine Möglichkeit hat dies durchzusetzen. ?? Danke Cassy

6.911021

Community-Antworten (21)

V
VorOrt

22.11.2009 um 17:38 Uhr

Mitbestimmung bei der Veränderung und Gestaltung betrieblicher Räume.

  1. Unterrichtung und Beratung nach § 90 BetrVG

    • Betriebliche Räume

    • Bauliche Maßnahme

    • Zeitpunkt der Unterrichtung

    • Inhalt der Beratung

    • Folge der Beratung

    • Verstoß gegen Unterrichtungs- und Beratungspflicht

  2. Widerspruch gegen menschengerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes nach § 91 BetrVG

    • Gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit

    • Mögliche Belastungen

    • Maßnahmen zur Abwendung, Milderung oder zum Ausgleich

    • Streitschlichtung durch Einigungsstelle

  3. Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Ziff. 7 BetrVG bei betrieblichen Regelungen über den Gesundheitsschutz

    • ArbSchG

    • Arbeitsstättenverordnung

    • Bildschirmarbeitsverordnung - BildscharbV

    • Durchführung der Mitbestimmung

V
VorOrt

22.11.2009 um 17:39 Uhr

Hinsichtlich der Gestaltung der betrieblichen Räume ist primär die Arbeitsstättenverordnung zu beachten. In ihrem Anwendungsbereich hat der Betriebsrat weitgehende Beteiligungsrechte nach §§ 80 Abs. 1 Nr. 1, 87 Abs. 1 Nr. 7 und 89 BetrVG.

Eine Beteiligung nach §§ 90, 91 BetrVG kommt zusätzlich in Betracht, wenn die Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung hinter den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen zurückbleiben.

E
Erwin

22.11.2009 um 18:12 Uhr

Dem BR müssen geeignetet Räume zur Verfügung gestellt werden, welche er auch verschließen kann. Also kein Zutrittsrecht für Dritte auch nicht der AG. BR hat dort Hausrecht.

Ganz klat Räume für die ganze Woche, der BR entscheidet wann er dort welche Aufgaben wahrnehmen muss, nicht der AG.

Schlüssel außerhalb der betrieblichen Schließanlage.

I
Immie

22.11.2009 um 18:13 Uhr

@häschen Das ist euer Büro. Und wenn der Ersatz nicht akzeptabel ist... Wie gross ist der BR?

R
ridgeback

22.11.2009 um 18:15 Uhr

besteht der BR aus m+w?

I
Immie

22.11.2009 um 18:34 Uhr

ridgeback, ???????????????????????????????????????????????????????????????????????????????

R
ridgeback

22.11.2009 um 19:21 Uhr

Immie, das BR-Büro zählt zu den Büroarbeitsplätzen, diese haben bestimmte Grundanforderungen hinsichtlich ihrer Abmessungen zu erfüllen. DIN 4543 regelt z. B. die Flächen für die Aufstellung und Benutzung von Büromöbeln. Die gesamte Fläche eines Büroarbeitsplatzes, einschließlich der üblichen Möblierung und Verkehrsflächen, soll mindestens 8 bis 10 m² betragen, je nach Größe des BR könnte es sich um ein in Großraumbüro handeln wo 12 bis 15 m² pro Person erforderlich sind. Ferner sollte das Raumklima den physiologischen Bedürfnissen des Menschen entsprechen; d. h. die Raumtemperatur sollte bei 21 °C bis 22 °C liegen, die relative Luftfeuchte bei 50–65 % und es darf keine Zugluft herrschen. Da ich mir immer Sorgen um das zarte Geschlecht mache, habe ich Sorge über den Sauerstoffverbrauch, weil Männer 40% und mehr als Frauen verbrauchen. Deshalb sollte man sich Gedanken über den Kubikmetersauerstoffinhalt eines BR-Büros machen.

K
Kölner

22.11.2009 um 19:26 Uhr

@erwin Mal wieder: So generell stimmt das einfach nicht; z.B. bei einköpfigen und dreiköpfigen Gremien. Ich habe ernsthaft Sorge um Dich, dass Du den disqualifizierenden Stempel 'ich-weiss-es-nicht-genau-tue-aber-so-als-wenn-ich-es-wüsste' aufgedrückt bekommst. Das würde ich sehr gerne vermeiden!

(@DonJohnson: Ist das besser?)

N
nicoline

22.11.2009 um 19:32 Uhr

ridgeback Wow!

Kölner bin zwar nicht angesprochen, aber: ja, etwas!

H
häschen

22.11.2009 um 19:35 Uhr

hallo ihr lieben, wir sind fünf und der Vorsitzende ist männlich. Danke euch allen für die schnellen Antworten. häschen

R
ridgeback

22.11.2009 um 19:39 Uhr

Kölner, ich beneide Dich um Dein Feingefühl, welches gepaart mit etwas Ironie aber nie in Zynismus übergeht. ;-))

P
pirat

22.11.2009 um 19:42 Uhr

@cassy, Euch muss für die BRArbeit ein ordnungsgemäßes Betriebsratsbüro zur Verfügung gestellt werden..§ 40 Abs. 2 BetrVG
Dieses Büro muss in der Grösse und Ausstattung den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung und deren Richtlinien entsprechen..... Wegen Ressourcenmangel muss sie sich was anderes überlegen.

H
häschen

22.11.2009 um 19:42 Uhr

ridgeback !!! Respekt das du auch an die Frauen denkst. bis jetzt ist mir das mit dem Sauerstoffverbrauch nicht wirklich aufgefallen. bist richtig fürsorglich häschen

R
ridgeback

22.11.2009 um 19:44 Uhr

häschen, so bin ich, kann nicht aus meiner Haut. ;-))

D
DonJohnson

22.11.2009 um 19:58 Uhr

@Kölner Naja, wollen wir mal so durchgehen lassen obwohl du deine Kritik nicht spezifiziert hast ;-)

@häschen Ich glaube ridgeback denkt nicht AUCH an Frauen ;-)

R
rainerw

22.11.2009 um 20:08 Uhr

häschen Pass auf ridgeback will sie immer alle wegheiraten.

H
häschen

22.11.2009 um 20:13 Uhr

Aha,so war das also gemeint ;-) und ich hab wieder nur an die Arbeit gedacht.... häschen

Echt ,will er das ?? Da ist er hier bestimmt richtig ;-)

R
ridgeback

22.11.2009 um 20:57 Uhr

@häschen, die Größe des Raumes richtet sich danach, von wie vielen Personen er gleichzeitig genutzt werden soll und welche Einrichtungsgegenstände in ihm untergebracht werden müssen. Zu bedenken ist, dass nicht nur alle Betriebsratsmitglieder Platz finden müssen, sondern ggf. auch weitere Personen (Mitarbeiter, Rechtsberater, Auskunftspersonen, Sachverständige, Gewerkschaftsbeauftragte usw.). Vor diesem Hintergrund benötigt ein fünfköpfiger Betriebsrat einen Raum von mindestens 20 qm. Ein Raum dieser Größe gewährleistet, dass die fünf Betriebsratsmitglieder und eine, zwei oder auch drei weitere Personen gemeinsam an einem Tisch sitzen und Besprechungen abhalten können.

Auszug aus dem Urteil: LAG Schleswig-Holstein: Beschluss vom 19.09.2007 - 6 TaBV 14/07

H
häschen

22.11.2009 um 21:14 Uhr

ridgeback, du bist ein Schatz....;-) ;-)

R
ridgeback

22.11.2009 um 21:17 Uhr

häschen; ...ich weiß... :-))

R
Rosalie

23.11.2009 um 11:01 Uhr

Bei einem 5-köpfigen BR besteht nicht die Verpflichtung dem BR einen separaten Raum zur Verfügung zu stellen ( ich habe nur LAG Hamm(25.1192-3TaBV 131) gefunden der einem 5-erBR einen eigenen Raum zugesprochen hat). Wen es nicht anders geht kann dem BR ein Raum für bestimmte Zeiten ( tage- oder stundenweise) zur Verfügung gestellt werden. Der BR muss die Möglichkeit haben seine Sachen abzuschließen und auch Gespräche in kleinen Rahmen ungestört zu führen. Die Räume müssen innerhalb des Betriebsgeländes liegen. Für BR- Sitzungen oder Gespräche mit mehren Teilnehmern kann man auf Besprechungsräume ausweichen. BetrVG § 40 Abs.2- 8 Aufl.Däubler/Klebe/Kittner RNr.89.

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