Betriebsratsbüro - in einer Art Abstellraum der einmal die Woche als Wartezimmer vom Arzt dient?
hallo. unsere Chefin möchte das wir ihr das Büro des BR zur Verfügung stellen zur Dementenbetreuung ( weitere Räumlichkeiten stehen nicht zur Verfügung )wir sollen in eine Art Abstellraum der einmal die Woche als Wartezimmer vom Arzt dient . Wir sind der Meinung das sie keine Möglichkeit hat dies durchzusetzen. ?? Danke Cassy
Community-Antworten (21)
22.11.2009 um 17:38 Uhr
Mitbestimmung bei der Veränderung und Gestaltung betrieblicher Räume.
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Unterrichtung und Beratung nach § 90 BetrVG
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Betriebliche Räume
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Bauliche Maßnahme
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Zeitpunkt der Unterrichtung
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Inhalt der Beratung
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Folge der Beratung
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Verstoß gegen Unterrichtungs- und Beratungspflicht
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Widerspruch gegen menschengerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes nach § 91 BetrVG
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Gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit
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Mögliche Belastungen
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Maßnahmen zur Abwendung, Milderung oder zum Ausgleich
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Streitschlichtung durch Einigungsstelle
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Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Ziff. 7 BetrVG bei betrieblichen Regelungen über den Gesundheitsschutz
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ArbSchG
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Arbeitsstättenverordnung
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Bildschirmarbeitsverordnung - BildscharbV
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Durchführung der Mitbestimmung
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22.11.2009 um 17:39 Uhr
Hinsichtlich der Gestaltung der betrieblichen Räume ist primär die Arbeitsstättenverordnung zu beachten. In ihrem Anwendungsbereich hat der Betriebsrat weitgehende Beteiligungsrechte nach §§ 80 Abs. 1 Nr. 1, 87 Abs. 1 Nr. 7 und 89 BetrVG.
Eine Beteiligung nach §§ 90, 91 BetrVG kommt zusätzlich in Betracht, wenn die Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung hinter den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen zurückbleiben.
22.11.2009 um 18:12 Uhr
Dem BR müssen geeignetet Räume zur Verfügung gestellt werden, welche er auch verschließen kann. Also kein Zutrittsrecht für Dritte auch nicht der AG. BR hat dort Hausrecht.
Ganz klat Räume für die ganze Woche, der BR entscheidet wann er dort welche Aufgaben wahrnehmen muss, nicht der AG.
Schlüssel außerhalb der betrieblichen Schließanlage.
22.11.2009 um 18:13 Uhr
@häschen Das ist euer Büro. Und wenn der Ersatz nicht akzeptabel ist... Wie gross ist der BR?
22.11.2009 um 18:15 Uhr
besteht der BR aus m+w?
22.11.2009 um 18:34 Uhr
ridgeback, ???????????????????????????????????????????????????????????????????????????????
22.11.2009 um 19:21 Uhr
Immie, das BR-Büro zählt zu den Büroarbeitsplätzen, diese haben bestimmte Grundanforderungen hinsichtlich ihrer Abmessungen zu erfüllen. DIN 4543 regelt z. B. die Flächen für die Aufstellung und Benutzung von Büromöbeln. Die gesamte Fläche eines Büroarbeitsplatzes, einschließlich der üblichen Möblierung und Verkehrsflächen, soll mindestens 8 bis 10 m² betragen, je nach Größe des BR könnte es sich um ein in Großraumbüro handeln wo 12 bis 15 m² pro Person erforderlich sind. Ferner sollte das Raumklima den physiologischen Bedürfnissen des Menschen entsprechen; d. h. die Raumtemperatur sollte bei 21 °C bis 22 °C liegen, die relative Luftfeuchte bei 50–65 % und es darf keine Zugluft herrschen. Da ich mir immer Sorgen um das zarte Geschlecht mache, habe ich Sorge über den Sauerstoffverbrauch, weil Männer 40% und mehr als Frauen verbrauchen. Deshalb sollte man sich Gedanken über den Kubikmetersauerstoffinhalt eines BR-Büros machen.
22.11.2009 um 19:26 Uhr
@erwin Mal wieder: So generell stimmt das einfach nicht; z.B. bei einköpfigen und dreiköpfigen Gremien. Ich habe ernsthaft Sorge um Dich, dass Du den disqualifizierenden Stempel 'ich-weiss-es-nicht-genau-tue-aber-so-als-wenn-ich-es-wüsste' aufgedrückt bekommst. Das würde ich sehr gerne vermeiden!
(@DonJohnson: Ist das besser?)
22.11.2009 um 19:32 Uhr
ridgeback Wow!
Kölner bin zwar nicht angesprochen, aber: ja, etwas!
22.11.2009 um 19:35 Uhr
hallo ihr lieben, wir sind fünf und der Vorsitzende ist männlich. Danke euch allen für die schnellen Antworten. häschen
22.11.2009 um 19:39 Uhr
Kölner, ich beneide Dich um Dein Feingefühl, welches gepaart mit etwas Ironie aber nie in Zynismus übergeht. ;-))
22.11.2009 um 19:42 Uhr
@cassy,
Euch muss für die BRArbeit ein ordnungsgemäßes Betriebsratsbüro zur Verfügung gestellt werden..§ 40 Abs. 2 BetrVG
Dieses Büro muss in der Grösse und Ausstattung den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung und deren Richtlinien entsprechen.....
Wegen Ressourcenmangel muss sie sich was anderes überlegen.
22.11.2009 um 19:42 Uhr
ridgeback !!! Respekt das du auch an die Frauen denkst. bis jetzt ist mir das mit dem Sauerstoffverbrauch nicht wirklich aufgefallen. bist richtig fürsorglich häschen
22.11.2009 um 19:44 Uhr
häschen, so bin ich, kann nicht aus meiner Haut. ;-))
22.11.2009 um 19:58 Uhr
@Kölner Naja, wollen wir mal so durchgehen lassen obwohl du deine Kritik nicht spezifiziert hast ;-)
@häschen Ich glaube ridgeback denkt nicht AUCH an Frauen ;-)
22.11.2009 um 20:08 Uhr
häschen Pass auf ridgeback will sie immer alle wegheiraten.
22.11.2009 um 20:13 Uhr
Aha,so war das also gemeint ;-) und ich hab wieder nur an die Arbeit gedacht.... häschen
Echt ,will er das ?? Da ist er hier bestimmt richtig ;-)
22.11.2009 um 20:57 Uhr
@häschen, die Größe des Raumes richtet sich danach, von wie vielen Personen er gleichzeitig genutzt werden soll und welche Einrichtungsgegenstände in ihm untergebracht werden müssen. Zu bedenken ist, dass nicht nur alle Betriebsratsmitglieder Platz finden müssen, sondern ggf. auch weitere Personen (Mitarbeiter, Rechtsberater, Auskunftspersonen, Sachverständige, Gewerkschaftsbeauftragte usw.). Vor diesem Hintergrund benötigt ein fünfköpfiger Betriebsrat einen Raum von mindestens 20 qm. Ein Raum dieser Größe gewährleistet, dass die fünf Betriebsratsmitglieder und eine, zwei oder auch drei weitere Personen gemeinsam an einem Tisch sitzen und Besprechungen abhalten können.
Auszug aus dem Urteil: LAG Schleswig-Holstein: Beschluss vom 19.09.2007 - 6 TaBV 14/07
22.11.2009 um 21:14 Uhr
ridgeback, du bist ein Schatz....;-) ;-)
22.11.2009 um 21:17 Uhr
häschen; ...ich weiß... :-))
23.11.2009 um 11:01 Uhr
Bei einem 5-köpfigen BR besteht nicht die Verpflichtung dem BR einen separaten Raum zur Verfügung zu stellen ( ich habe nur LAG Hamm(25.1192-3TaBV 131) gefunden der einem 5-erBR einen eigenen Raum zugesprochen hat). Wen es nicht anders geht kann dem BR ein Raum für bestimmte Zeiten ( tage- oder stundenweise) zur Verfügung gestellt werden. Der BR muss die Möglichkeit haben seine Sachen abzuschließen und auch Gespräche in kleinen Rahmen ungestört zu führen. Die Räume müssen innerhalb des Betriebsgeländes liegen. Für BR- Sitzungen oder Gespräche mit mehren Teilnehmern kann man auf Besprechungsräume ausweichen. BetrVG § 40 Abs.2- 8 Aufl.Däubler/Klebe/Kittner RNr.89.
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