Erstellt am 06.10.2020 um 14:41 Uhr von Kjarrigan
Da werdet ihr in das Wahl ausschreiben schauen müssen, wie dort die Minderheitenquote
festgelegt wurde.
Oder anders, wer wurde denn bisher Nachrücke, wenn eine Frau verhindert war?
wenn der Mann da auch "übersprungen wurde und die Minderheitenquote 2 beträgt, rückt jetzt auch die Frau dauerhaft nach.
Erstellt am 06.10.2020 um 16:39 Uhr von Kratzbürste
..... es sei denn, es wurde schon immer falsch geladen.
Aber es stimmt natürlich: Um den Blick auf das letzte Wahlausschreiben kommt man nicht herum. Müsste ja im BR-Büro liegen.
Erstellt am 06.10.2020 um 17:59 Uhr von celestro
@Betriebsrat LM
Sei mir bitte nicht böse, aber wieso fragt ein BRM aus einem 7er Gremium ständig so elementares KleinKlein nach. Hast Du noch keine Grundlagenschulung absolviert? Und was ist mit dem Rest des Gremiums?
Erstellt am 06.10.2020 um 18:56 Uhr von Betriebsrat LM
Ja, Grunlagenseminar gemacht. Allerdings machen die anderen BR Mitglieder keine BR Arbeit, sind nur da drin wegen dem Kündigungsschutz. Der BRV macht nur was der AG will und hilft nicht mit bei auftauchenden Fragen. Derher viele Fragen von meiner Seite her. Mache fast alles alleine im BR, damit es etwas richtiger läuft neben meiner vollen Arbeitsplatz Beschäftigung
Erstellt am 07.10.2020 um 08:13 Uhr von esci
Ich fasse nochmal zusammen:
Nachsehen, wie die Minderheitenquote bei der BVR-Wahl war.
Minderheit 1 Frau: Nächstes Ersatzmitglied aus der Liste des ausscheidenden Mitglieds rückt nach.
Minderheit 2 Frauen: Nächstes weibliches Ersatzmitglied aus der Liste des ausscheidenden Mitglieds rückt nach. Gibt es keine weitere Frau auf der Liste, so rückt die nächste Frau der stärksten Liste nach.
Minderheit Männer: Nächstes Ersatzmitglied aus der Liste des ausscheidenden Mitglieds rückt nach.
Erstellt am 07.10.2020 um 10:10 Uhr von celestro
"Gibt es keine weitere Frau auf der Liste, so rückt die nächste Frau der stärksten Liste nach."
Stärkste? Also mengenmäßig größte Liste? Oder die, die schon am meisten Personen im BR hat?
https://www.betriebsrat.de/ersatzmitglieder/wann-kommen-ersatzmitglieder-zum-einsatz-/verhaeltniswahl-und-mehrheitswahl.html
falls also die Höchstzahl gemeint war, so sollte man das in Zukunft jedenfalls anders ausdrücken.
Erstellt am 07.10.2020 um 11:02 Uhr von esci
"falls also die Höchstzahl gemeint war, so sollte man das in Zukunft jedenfalls anders ausdrücken."
Insoweit ich mich an meine letzte Schulung richtig erinnere, ist es die Liste, bei das oberste Ersatzmitglied den höchsten (daher stärksten) Wert bei der d'Hondt-Berechnung hatte.
Man möge mich korrigieren, wenn ich das falsch in Erinnerung habe.
Erstellt am 07.10.2020 um 11:32 Uhr von celestro
schon richtig ... nur wie gesagt verstehe ich unter "stärkste" Liste nicht "die Liste mit der nächsten Höchstzahl".