Keine Ersatzmitglieder - Müssen wir vorgezogene Wahlen ausrichten?
Wir sind ein 7köpfiger Betriebsrat und im Dezember scheidet eine Kollegin aus, weil sie in Ruhestand geht. Unser einziges Ersatzmitglied will ihr Mandat nicht annehmen. Müssen wir vorgezogene Wahlen ausrichten?
Community-Antworten (13)
15.11.2009 um 16:22 Uhr
elsbieta, BetrVG § 13 Abs. 2 Nr. 2 (2) Außerhalb dieser Zeit ist der Betriebsrat zu wählen, wenn
2.die Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder nach Eintreten sämtlicher Ersatzmitglieder unter die vorgeschriebene Zahl der Betriebsratsmitglieder gesunken ist,
Sind überhaupt keine Ersatzmitglieder mehr vorhanden, die nachrücken können, so dass mindestens ein BR-Sitz auf Dauer nicht mehr besetzt werden kann, ist gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 ein neuer BR zu wählen.
BetrVG – Kommentar für die Praxis (hrsg. von Däubler/Kittner/Klebe/Wedde)
15.11.2009 um 21:38 Uhr
elsbieta Ist der BR mit der erforderlichen Anzahl von Betriebsratsmitgliedern besetzt, aber es keine Ersatzmitglieder mehr gibt, so bedarf dies noch keine Neuwahl. Eine Neuwahl des BR ist erst erforderlich, wenn das Gremium nicht mehr über die Anzahl der erforderlichen ordentlichen Betriebsratsmitglieder verfügt.
15.11.2009 um 22:05 Uhr
elsbieta, hattet ihr eine Mehrheitswahl (nur eine Liste) oder eine Verhältniswahl (mehrere Listen)?
Der alte Heini ist ja nett, dass Du noch mal wiederholst, was im DKK steht.
15.11.2009 um 22:27 Uhr
@nicoline Altbekanntes 'DerAlteHeini'-Problem... Repitierneurotiker...
15.11.2009 um 22:39 Uhr
nicoline schreibt: Der alte Heini ist ja nett, dass Du noch mal wiederholst, was im DKK steht. DerAlteHeini antwortet: So bin ich nun einmal, denn nicht jeder hat hier eine Kommentierung zur Hand.
DerAlteHeini fragt nicoline: Was spielt es denn für eine Rolle bei dieser Sachlage ob der BR mit einer Mehrheitswahl (nur eine Liste) oder einer Verhältniswahl (mehrere Listen) gewählt wurde. DerAlteHeini denkt, wenn Ersatzmitglieder alle, egal wie gewählt wurde, dann alle.
Irgendwie haben hier im Forum einige Betriebsratsmitglieder ein Autoritätsproblem.
15.11.2009 um 22:42 Uhr
@DerAlteHeini Stimmt, das hast Du!
15.11.2009 um 23:06 Uhr
@DeralteHeini So bin ich nun einmal, denn nicht jeder hat hier eine Kommentierung zur Hand. Diesen Satz solltest du mal so erklären, dass er einen Sinn ergibt.
Wenn nicht die Möglichkeit bestünde, dass es u.U. doch noch ein Ersatzmitglied geben könnte, macht Deine Repitierantwort noch weniger Sinn, aber egal, mach ruhig weiter!
15.11.2009 um 23:27 Uhr
nicoline Stimmt, vielleicht ist ja ein Ersatzmitglied hinter einem Schrank gerutscht und der BR holt ihn jetzt hervor, quasi der Trumpf im Ärmel.
Ha, das macht richtig Spaß mit euch Lieben.
15.11.2009 um 23:32 Uhr
DeralteHeini ich weiß nicht, wer Deine Lieben sind, ich jedenfalls nicht und mir macht was anderes Spaß, als Du!
16.11.2009 um 00:49 Uhr
nicoline Immer das letzte Wort !!
Aber nicht bei mir, dass letzte Wort hab ich. Gruß SuperHeini
16.11.2009 um 08:20 Uhr
Das letzte Wort hab ich Der Klügere gibt nach, mach Du ruhig weiter!
16.11.2009 um 11:25 Uhr
@elsbieta Dann frage ich mich, wie ihr und das unwillige Ersatzmitglied bei Verhinderung eines BR-Mitgliedes in der Vergangenheit vorgegangen seid?
16.11.2009 um 18:03 Uhr
Neskia, nun, es könnte ja möglich sein, dass das EBRM keine Probleme hatte, ab un zu an einer Sitzung teilzunehmen, aber dieses nicht dauerhaft möchte/kann. Aber aufklären kann das natürlich nur elsbieta und ich finde es, wie so oft schade, dass auf die Fragen der "Antworter" keine Antwort kommt!
Verwandte Themen
Vorgezogene Neuwahlen - mit 6 Mitgliedern im letzten Jahr vor den offiziellen Wahlen weiterarbeiten oder vorgezogene Neuwahlen?
ÄlterHallo zusammen, unser Bertriebsrat hat 7 Mitglieder aufgrund der Belegschaftsstärke. Zum 31.12.2008 hat ein Betriebsratsmitglied seinen Arbeitsvertrag gekündigt und scheidet aus dem Unternehmen aus.
Vorgezogene Wahl oder reguläre Wahl?
Am 01.01.26 war die Anzahl der BR-Mitglieder unter die gesetzlich vorgeschriebene Marke gefallen. Deshalb haben wir am 13.01.26 einen WV eingesetzt, um nach §13 Abs.2 Nr.2 eine vorgezogene BR-Wahl dur
Vorgezogene JAV-Wahlen - sinnvoll und möglich?
ÄlterHallo, in unserem Unternehmen gibt es seit zwei Jahren kein JAV-Gremium mehr. Nun habe ich im Betrieb wieder dafür Werbung gemacht und einige Azubis (Ausbildungsende Juni 2009 bzw. 2010)wollen sich
Ersatzmitglieder vorsätzlich getäuscht
ÄlterHallo. Bei uns im Betrieb (7er Gremium) wurden 3 Ersatzmitglieder zur Sitzung eingeladen. Die Ersatzmitglieder wurden gebeten nur bei zwei beschlüssen mit abzustimmen. Danach hat einer der Ersa
Vorgezogene Bundestagswahl 2005
ÄlterWie wirkt sich die vorgezogene Bundestagswahl 2005 auf die Wahlen der Betriebsräte aus ? Müssen die Wahlen nun auch noch 2005 durchgeführt werden ?