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Keine Ersatzmitglieder - Müssen wir vorgezogene Wahlen ausrichten?

E
elsbieta
Nov 2016 bearbeitet

Wir sind ein 7köpfiger Betriebsrat und im Dezember scheidet eine Kollegin aus, weil sie in Ruhestand geht. Unser einziges Ersatzmitglied will ihr Mandat nicht annehmen. Müssen wir vorgezogene Wahlen ausrichten?

6.157013

Community-Antworten (13)

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nicoline

15.11.2009 um 16:22 Uhr

elsbieta, BetrVG § 13 Abs. 2 Nr. 2 (2) Außerhalb dieser Zeit ist der Betriebsrat zu wählen, wenn

2.die Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder nach Eintreten sämtlicher Ersatzmitglieder unter die vorgeschriebene Zahl der Betriebsratsmitglieder gesunken ist,

Sind überhaupt keine Ersatzmitglieder mehr vorhanden, die nachrücken können, so dass mindestens ein BR-Sitz auf Dauer nicht mehr besetzt werden kann, ist gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 ein neuer BR zu wählen.

BetrVG – Kommentar für die Praxis (hrsg. von Däubler/Kittner/Klebe/Wedde)

D
DerAlteHeini

15.11.2009 um 21:38 Uhr

elsbieta Ist der BR mit der erforderlichen Anzahl von Betriebsratsmitgliedern besetzt, aber es keine Ersatzmitglieder mehr gibt, so bedarf dies noch keine Neuwahl. Eine Neuwahl des BR ist erst erforderlich, wenn das Gremium nicht mehr über die Anzahl der erforderlichen ordentlichen Betriebsratsmitglieder verfügt.

N
nicoline

15.11.2009 um 22:05 Uhr

elsbieta, hattet ihr eine Mehrheitswahl (nur eine Liste) oder eine Verhältniswahl (mehrere Listen)?

Der alte Heini ist ja nett, dass Du noch mal wiederholst, was im DKK steht.

K
Kölner

15.11.2009 um 22:27 Uhr

@nicoline Altbekanntes 'DerAlteHeini'-Problem... Repitierneurotiker...

D
DerAlteHeini

15.11.2009 um 22:39 Uhr

nicoline schreibt: Der alte Heini ist ja nett, dass Du noch mal wiederholst, was im DKK steht. DerAlteHeini antwortet: So bin ich nun einmal, denn nicht jeder hat hier eine Kommentierung zur Hand.

DerAlteHeini fragt nicoline: Was spielt es denn für eine Rolle bei dieser Sachlage ob der BR mit einer Mehrheitswahl (nur eine Liste) oder einer Verhältniswahl (mehrere Listen) gewählt wurde. DerAlteHeini denkt, wenn Ersatzmitglieder alle, egal wie gewählt wurde, dann alle.

Irgendwie haben hier im Forum einige Betriebsratsmitglieder ein Autoritätsproblem.

K
Kölner

15.11.2009 um 22:42 Uhr

@DerAlteHeini Stimmt, das hast Du!

N
nicoline

15.11.2009 um 23:06 Uhr

@DeralteHeini So bin ich nun einmal, denn nicht jeder hat hier eine Kommentierung zur Hand. Diesen Satz solltest du mal so erklären, dass er einen Sinn ergibt.

Wenn nicht die Möglichkeit bestünde, dass es u.U. doch noch ein Ersatzmitglied geben könnte, macht Deine Repitierantwort noch weniger Sinn, aber egal, mach ruhig weiter!

D
DerAlteHeini

15.11.2009 um 23:27 Uhr

nicoline Stimmt, vielleicht ist ja ein Ersatzmitglied hinter einem Schrank gerutscht und der BR holt ihn jetzt hervor, quasi der Trumpf im Ärmel.

Ha, das macht richtig Spaß mit euch Lieben.

N
nicoline

15.11.2009 um 23:32 Uhr

DeralteHeini ich weiß nicht, wer Deine Lieben sind, ich jedenfalls nicht und mir macht was anderes Spaß, als Du!

D
DerAlteHeini

16.11.2009 um 00:49 Uhr

nicoline Immer das letzte Wort !!

Aber nicht bei mir, dass letzte Wort hab ich. Gruß SuperHeini

N
nicoline

16.11.2009 um 08:20 Uhr

Das letzte Wort hab ich Der Klügere gibt nach, mach Du ruhig weiter!

N
neskia

16.11.2009 um 11:25 Uhr

@elsbieta Dann frage ich mich, wie ihr und das unwillige Ersatzmitglied bei Verhinderung eines BR-Mitgliedes in der Vergangenheit vorgegangen seid?

N
nicoline

16.11.2009 um 18:03 Uhr

Neskia, nun, es könnte ja möglich sein, dass das EBRM keine Probleme hatte, ab un zu an einer Sitzung teilzunehmen, aber dieses nicht dauerhaft möchte/kann. Aber aufklären kann das natürlich nur elsbieta und ich finde es, wie so oft schade, dass auf die Fragen der "Antworter" keine Antwort kommt!

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