Erstellt am 07.11.2009 um 17:30 Uhr von Kölner
@Bryant
Dann gibt es Listenwahl!
Aber mal im Ernst: Keine WV-Schulung besucht? Solche Fragen dürften eigentlich nicht kommen...
Erstellt am 07.11.2009 um 17:42 Uhr von Bryant
für die WV war es einfach zu kurzfristig! Es ist eine unplanmäßige BR Wahl...
Das Problem ist, was passiert mit den Kandidaten die auf der Personenwahlliste stehen wenn eine Liste eingereicht wird?
Wie verfahre ich dann weiter?
Erstellt am 07.11.2009 um 19:16 Uhr von Rattle
@von Bryant
prüfen ob die liste gültig ist..................auf heilbare mängel & unheilbare mängel.
googel hat die wahlordnung.
mfg
Erstellt am 07.11.2009 um 20:24 Uhr von nicoline
Bryant,
*Aber mal im Ernst: Keine WV-Schulung besucht? Solche Fragen dürften eigentlich nicht kommen...*
*für die WV war es einfach zu kurzfristig! Es ist eine unplanmäßige BR Wahl...*
Halleluja, wenn das man gut geht! Sehe schon die Wahlanfechtungsgeier kreisen!!!!!!
Erstellt am 07.11.2009 um 21:31 Uhr von erwin
@von Bryant
lese doch einmal hier: http://www.sapler.igm.de/demokratie/bvg014.html
oder kurz, bei mehr als einer Liste erfolgt (muss) Liestenwhl.
Erstellt am 08.11.2009 um 00:24 Uhr von DerAlteHeini
Bryant
Bei einer Betriebsratswahl in einem Betrieb mit mehr als 50 Arbeitnehmer erfolgt gem.: § 14 Abs.2 BetrVG die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Listenwahl).
Wird nur ein Wahlvorschlag eingereicht erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (Personenwahl).
Kollegen, die davon ausgegangen sind, dass es eine Personenwahl gibt und sich somit alle auf eine Liste eingetragen haben, haben jetzt natürlich ein Problem mit der Listenwahl.
Da bei einer Listenwahl das d’hondtschen Höchstzahlverfahren anzuwenden ist um die Sitzverteilung im BR zu ermitteln, haben Kollegen die sich weiter hinten in die Liste eingetragen haben, keine Aussichten mehr in den BR gewählt zu werden.
Je weiter man bei einer Listenwahl auf einer Liste vorne eingetragen ist, je größer ist Chance in den BR rein zu kommen.
Wahl erfahrene Arbeitnehmer nutzen diese Möglichkeit auch, um taktisch zu agieren.
Beispiel:
Ein nicht so beliebter Arbeitnehmer sieht, das nur eine Liste mit Wahlbewerber im Betrieb gesammelt wird und es somit aller Wahrscheinlichkeit nach eine Personenwahl geben wird. Da der Kollege sich ausrechnen kann, dass er bei einer Personenwahl keine Chance sieht in den BR zu kommen, eröffnet er selber eine zweite Liste, setzt sich an erster Stelle, sammelt weiter Kandidaten nach dem Motto egal wer, Hauptsache so viel wie möglich, für seine Liste, die alle nach ihm in die Liste eingetragen werden. Da nun bei einer Listenwahl auch alle Kandidaten ihre Liste wählen auf die sie kandidieren, erhält auch ein unbeliebter Kollege, den vielleicht bei einer Personenwahl keiner wählen würde, aufgrund der anderen Kandidaten auf der Liste Wählerstimmen und rutscht wegen des d’hondtschen Höchstzahlverfahren in den BR.
Erstellt am 10.11.2009 um 13:02 Uhr von rkoch
Und was deine Frage angeht: was passiert mit den Kandidaten die auf der Personenwahlliste
Die die oben stehen kommen evtl. in den BR, die anderen sind Ersatzmitglieder der Liste.
An der bereits eingereichten Liste könnt und dürft ihr jetzt nichts mehr ändern. Auf gar keinen Fall:
Die Liste an die Listenbewerber zur Änderung zurückgeben
Die Reihenfolge der Bewerber slebst ändern
Änderungswünsche der Listenbewerber auch nur zur Kenntnis nehmen
Niemanden auf der Liste streichen, auch wenn er das ausdrücklich möchte.
Das Kind ist in den Brunnen gefallen.
Falls ihr doch noch etwas ändern wollt bleibt Euch nur der ungeliebte Weg, den ich in "Betriebsratwahl - Möglichkeit zurück zu Personenwahl zu gelangen?" aufgezeigt habe. Aber da ihr von der Wahl eigentlich keine Ahnung habt kann ich Euch eigentlich diesen Weg nicht empfehlen. Bei Listenwahl bleibt es jetzt sowieso, außer die Kollegen mit der zweiten Liste haben in Unkenntnis der Sachlage gehandelt und würden gerne auch Personenwahl haben. Ansonsten könnt ihr nur noch eine zweite, oder wahrscheinlich besser mehrere Listen mit den ursprünglichen Listenbewerbern einreichen, auf denen die Listenbewerber in sinnvoller Reihenfolge auftauchen, und dann wie beschrieben die alte Liste quasi auflösen. Das eine derartige Wahl mit X Listen unwägbare Risiken birgt, was die letztliche Zusammensetzung des BR angeht, muss ich Dir hoffentlich nicht erklären. Spielt mögliche Stimmverteilungen und die daraus resultierenden Ergebnisse mal durch, dann wird das klarer.