Elektronische Überwachung MA / Erteilung von Zugriffen auf zB Postfächer
Hallo Guten Tag
wie verhält es sich wenn sich in einem unternehmen persönliche email accounts existieren und für diese emailaccounts vollberechtigte zugriffe dritter angelegt werden zb während urlaub oder bei krankheit. diese zugriffe bleiben dann jedoch bestehen so das die personen die berechtigt worden (zB vorgesetzte) auch weiterhin mitlesen können.
Es gibt eine EDV RICHTLINIE in der davon gesprochen wird das das was mitarbeiter machen protokolliert wird und eingesehen werden kann.
Meine frage wäre auch, ob es trotz einer solchen richtlinie etwas dagegen gemacht werden kann das ohne besondere begründung solche zugriffe eingerichtet werden und dann vor allem auch nich wieder entfernt werden?
Die emailaccounts sind ausdrücklich als dienstlich gekennzeichnet ja, aber trotzdem finden darüber ja auch persönlicher austausch mit kollegen oder sogar personalabteilung statt oder? und das wäre dann doch irgendwo auch schützenswert.
Hat mit sowas jemand erfahrung?
Gute nacht und danke
Community-Antworten (3)
30.09.2020 um 10:08 Uhr
Wendet euch hier mal an euren Datenschutzbeauftragten.
30.09.2020 um 10:32 Uhr
Hier noch mal ne Hilfestellung zum Thema https://www.bund-verlag.de/aktuelles~7-Fragen-zum-Umgang-mit-E-Mails~#
01.10.2020 um 22:52 Uhr
Danke für die hinweise das werden wir auf jeden fall, ich hatte auch noch auf ein paar erfahrungswerte vielleicht ähnliche gehofft. Danke nochmal!!!
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