Was kann man machen wenn der Betriebsrat aus Leitenden Angestellten besteht?
Kann mir jemand eine Anlaufstelle nennen die uns helfen kann… wir gehören einer großen Firma an die Leitende Angestellte im BR hat. Da sitzen Chefs und die Mitarbeiter mit sorgen trauen sich nicht etwas zu Unternehmen. Nur um der Frage gleich vorweg zu greifen… das die Leitenden Angestellte rechtlich zu den Positionen gekommen sind ist mehr als zu bezweifeln und es gab auch keine öffentliche Auszählung. Ich weiß das unsere Firma eine Gewerkschaft hat aber nicht welche… wo kann man das herausfinden und dabei anonym bleiben?
Community-Antworten (4)
05.11.2009 um 15:07 Uhr
@Sorgenfalter
Wahnsinn - Dinge gibt's, die gibt's gar nicht. Aber na ja, zuerst die Frage: welche Branche? Erst dann kann die Frage nach der GEW beantwortet werden.
05.11.2009 um 15:16 Uhr
Junge junge
Also § 23 BetrVG. Eine im Betrieb vertretene GEW kann die Auflösung des BR beim ArbGericht verlangen. Im Betrieb vertreten ist eine GEW, wenn es Kollegen im Betrieb gibt die ihr angehören. Für die Nummer nach § 23 bedarf es aber grober Pflichtverletzungen des BR. Die Wahlen stehen doch sowieso vor der Tür.
05.11.2009 um 15:18 Uhr
@Sorgenfalter Im Internet kannst du mal unter Gewerkschaften nach schauen wer für euch zuständig ist und dann anrufen. Die GEW muss und kann dies anonym behandeln. DerNeue
05.11.2009 um 15:58 Uhr
Also wenn das wirklich "Leitende" sind, und diese bereits in dieser Position in den BR gekommen sind, dann gibt es m.E. betriebsverfassungsrechtlich keinen BR (die Wahl wäre bei Anfechtung nichtig), denn die sind weder wahlberechtigt noch wählbar.
Manches mal täuscht man sich aber auch bei der Beurteilung, ob eine Führungskraft tatsächlich Leitender Angestellter ist.
Wenn es aber so ist, dann ist der einfachste Weg einen solchen BR aufzuheben, indem die nicht-Leitenden einfach ihr Amt niederlegen, und wenn der BR neu gewählt wird darauf achten, dass richtig gewählt wird.
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