Leiharbeitnehmer
Hallo liebe "Betriebsratkollegen"!
Muss der Betriebsrat der Beschäftigung von Leiharbeitnehmern zustimmen, oder muss der BR nur informiert werden? Habe aktuell das Problem ,dass wir nach Umstrukturierung und Personalabbau zur Zeit ein Mitarbeitermangel haben, weil viele krank sind.
Community-Antworten (2)
29.10.2009 um 19:28 Uhr
Der Betriebsrat muß ddie Einstellungen zustimmen
29.10.2009 um 19:43 Uhr
lauras, sagen wir so: der BR muss nach § 99 BetrVG angehört werden. Zustimmen muss er nur, wenn es keinen Grund gibt zu widersprechen ;-))
Verwandte Themen
Unklare Definition der bzgl. Leiharbeitnehmer - zählen die zur Bestimmung der Größe des BR?
ÄlterZählen Leiharbeitnehmer mit zur Bestimmung der BR-Größe? Laut W.A.F. CD Wahlhelfer zur Betriebsratswahl Version 2.01 ist bei der Bestimmung der Größe des BR zu lesen: "Abzuziehen sind dagegen: •
Leiharbeitnehmer statt Neueinstellung
ÄlterHallo zusammen, seit Jahren wird von der Geschäftsleitung jede Woche beim Betriebsrat die Beschäftigung von 30 bis 90 Leiharbeitnehmer als Packhilfen beantragt. Der Betriebsrat hat mehrfach nach § 92
Zählen Leiharbeitnehmer mit zur Betriebsgröße nach §9
ÄlterMoin Moin, folgendes Problem. Im Unternehmen sind aktuell 403 Arbeitnehmer. Somit hätte der BR eine Größe von 11 Mitgliedern. Laut Schulung WAF zählen Leiharbeitnehmer jedoch nicht mit dazu. Die LE
Wie müssen wahlberechtigte Leiharbeitnehmer informiert werden?
ÄlterWir haben in Kürze bei uns auch BR Wahlen. Bei uns dürfen 45 Leiharbeitnehmer wählen. Nun habe ich einige Leiharbeitnehmer gefragt, ob sie wählen dürfen. Keiner von denen die ich gefragt habe konnten
Betriebsänderung = Berechnung Personalreduzierung incl. Leiharbeitnehmer?
ÄlterDa eine Betriebsänderung auch bei einer genügend hohen Personalreduzierung vorliegt kann, hierzu folgende Frage: Zählen bei der Ermittlung der Bezugsgröße für eine Betriebsänderung auch die vorher b