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Leiharbeitnehmer

L
lauras
Nov 2016 bearbeitet

Hallo liebe "Betriebsratkollegen"!

Muss der Betriebsrat der Beschäftigung von Leiharbeitnehmern zustimmen, oder muss der BR nur informiert werden? Habe aktuell das Problem ,dass wir nach Umstrukturierung und Personalabbau zur Zeit ein Mitarbeitermangel haben, weil viele krank sind.

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Community-Antworten (2)

M
montageman

29.10.2009 um 19:28 Uhr

Der Betriebsrat muß ddie Einstellungen zustimmen

L
Lotte

29.10.2009 um 19:43 Uhr

lauras, sagen wir so: der BR muss nach § 99 BetrVG angehört werden. Zustimmen muss er nur, wenn es keinen Grund gibt zu widersprechen ;-))

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