Erstellt am 29.10.2009 um 15:21 Uhr von Immie
Erstellt am 29.10.2009 um 15:24 Uhr von Matze
Hallo Sabbat,
sicher kannst Du Dich auch sogar als befristet Beschäftigter aufstellen lassen (§8 BetrVG: "Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die sechs Monate dem Betrieb angehören oder als in Heimarbeit Beschäftigte in der Hauptsache für den Betrieb gearbeitet haben.").
Allerdings solltest Du überprüfen, ob es den Kollegen gegenüber fair ist, zu suggerieren, Du würdest sie in Deiner Amtszeit vertreten, verschwindest aber tatsächlich für womöglich über ein Jahr von der Bildfläche.
Erstellt am 29.10.2009 um 15:33 Uhr von Sabbat
Klar, fair sollte es sein.
Es geht (mir) dabei eh um einen hinteren Platz (später Nachrücker sozusagen).
Vielen Dank.