1er JAV obwohl 21 Azubis im Betrieb
Hallo, ich hab eine Problem, ich war bisher eine 1er JAV, da sich erstens kein weiterer Aufstellen hat lassen und wir unter 20 Auszubildenden hatten. Seit dem 01.09. haben wir nun 21 Auszubildenden. Meine Frage, muss die JAV nun neu gewählt werden, da eine 3er JAV hier notwendig wäre. Oder kann ich das Amt bis zur nächsten WAhlperiode 2011 weiterführen?? Lg
Community-Antworten (11)
29.10.2009 um 16:30 Uhr
@LittleBär Wegen der 21 braucht ihr keine Neuwahl. Aber wann habt ihr denn gewählt?
29.10.2009 um 16:33 Uhr
Wir haben letztes Jahr gewählt. Sind jetzt also 2011 erst wieder dran mit der Wajl.
29.10.2009 um 16:35 Uhr
@LittleBär Ich bin zwar im Moment ein wenig zeitlich Desorientiert... Aber wir leben doch aktuell im Jahre 2009. Oder?
29.10.2009 um 16:37 Uhr
@LittleBär
da verwechselst Du aber irgendwas. Ihr habt in 2008 (nehme an im Herbst) gewählt. Die nächsten ordentlichen Wahlen sind turnusmäßig in 2010 (Herbst). Und genau da müsst auch ihr wählen.
29.10.2009 um 16:38 Uhr
Wir haben dieses mal eine Amtszeit von 2 1/2 Jahren als JAV-Vertreter. Damit ist die Zeit der JAV-Wahl mir der Personalratswahl gleichgestellt worden.
29.10.2009 um 16:42 Uhr
@LittleBär Wer hat das "gleichgestellt"?
29.10.2009 um 16:42 Uhr
Sorry hab mich verschrieben, also:
Die Amtszeit der JAV beträgt derzeit drei Jahre (Art. 60 Abs. 2 BayPVG). Ab der kommenden Wahl im Jahr 2011 wird die Amtszeit 2 ½ Jahre betragen. Dies wurde so geregelt, um die Wahltermine den Personalratswahlen wieder angleichen zu können. Und wir haben 2008 im Juni die wahl gehabt
29.10.2009 um 16:45 Uhr
@LittleBär Dann ist ja alles gut. Nur solltest du das nächste mal dazu sagen, das das BetrVG für dich nicht zuständig ist.
29.10.2009 um 16:47 Uhr
@LittleBär
Yep - Immie hat Recht. Dann wäre nach der ersten Antwort schon alles klar gewesen.
29.10.2009 um 16:47 Uhr
Okay, tut mir leid! Aber ist das jetzt sicher, das die Wahl nicht gemacht werden muss, wenn doch 21 Azubis jetzt da sind!
29.10.2009 um 16:49 Uhr
@LittleBär
Der Stichtag ist der Wahltag. Wenn es da 20 waren, ist eineNeuwahl nicht vor dem nächsten ordentlichen Wahltermin durchzuführen.
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