Erstellt am 29.10.2009 um 15:30 Uhr von Immie
@LittleBär
Wegen der 21 braucht ihr keine Neuwahl.
Aber wann habt ihr denn gewählt?
Erstellt am 29.10.2009 um 15:33 Uhr von LittleBär
Wir haben letztes Jahr gewählt. Sind jetzt also 2011 erst wieder dran mit der Wajl.
Erstellt am 29.10.2009 um 15:35 Uhr von Immie
@LittleBär
Ich bin zwar im Moment ein wenig zeitlich Desorientiert...
Aber wir leben doch aktuell im Jahre 2009. Oder?
Erstellt am 29.10.2009 um 15:37 Uhr von Nemeth
@LittleBär
da verwechselst Du aber irgendwas. Ihr habt in 2008 (nehme an im Herbst) gewählt. Die nächsten ordentlichen Wahlen sind turnusmäßig in 2010 (Herbst). Und genau da müsst auch ihr wählen.
Erstellt am 29.10.2009 um 15:38 Uhr von LittleBär
Wir haben dieses mal eine Amtszeit von 2 1/2 Jahren als JAV-Vertreter. Damit ist die Zeit der JAV-Wahl mir der Personalratswahl gleichgestellt worden.
Erstellt am 29.10.2009 um 15:42 Uhr von Immie
@LittleBär
Wer hat das "gleichgestellt"?
Erstellt am 29.10.2009 um 15:42 Uhr von LittleBär
Sorry hab mich verschrieben, also:
Die Amtszeit der JAV beträgt derzeit drei Jahre (Art. 60 Abs. 2 BayPVG). Ab der kommenden Wahl im Jahr 2011 wird die Amtszeit 2 ½ Jahre betragen. Dies wurde so geregelt, um die Wahltermine den Personalratswahlen wieder angleichen zu können.
Und wir haben 2008 im Juni die wahl gehabt
Erstellt am 29.10.2009 um 15:45 Uhr von Immie
@LittleBär
Dann ist ja alles gut. Nur solltest du das nächste mal dazu sagen, das das BetrVG für dich nicht zuständig ist.
Erstellt am 29.10.2009 um 15:47 Uhr von Nemeth
@LittleBär
Yep - Immie hat Recht. Dann wäre nach der ersten Antwort schon alles klar gewesen.
Erstellt am 29.10.2009 um 15:47 Uhr von LittleBär
Okay, tut mir leid!
Aber ist das jetzt sicher, das die Wahl nicht gemacht werden muss, wenn doch 21 Azubis jetzt da sind!
Erstellt am 29.10.2009 um 15:49 Uhr von Nemeth
@LittleBär
Der Stichtag ist der Wahltag. Wenn es da 20 waren, ist eineNeuwahl nicht vor dem nächsten ordentlichen Wahltermin durchzuführen.