Erstellt am 29.10.2009 um 11:19 Uhr von pitsieben
@ markus,
es macht Sinn den Wahlvorstand jetzt zu benennen und auch für deren Schulung zu sorgen. Bei uns werden 5 Wahlvorstände benannt, davon werden vom Wahlvorstand 2 als Vertreter benannt. Der Wahlvorstand tagt dann mit 3 Wahlvorständen.
Erstellt am 29.10.2009 um 11:22 Uhr von DonJohnson
Hat das Gremium die Seminare für den WV gebucht?
Wenn ja ist das die falsche Vorgehensweise, da der WV selbst die Seminare beschließt. Demnach erst WV und WVV und Stelli bestimmen und der WV beschließt dann die Seminare.
Die Anzahl der WV kann der BR erhöhen, wenn das zur ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl notwendig ist. (§ 16 Abs 1 Satz 2 BetrVG). Ob das bei euch der Fall ist, kann ich von hier aus nciht entscheiden, wage es aber leicht zu bezweifeln, da auch Wahlhelfer herangezogen werden können.
Eure Vorgehensweise ist aber IMHO falsch. Erst WV bestimmen, den AG hierüber in kenntnis setzen. Alles weitere ist dann die "Party" des WV und nciht mehr eure.
Erstellt am 29.10.2009 um 11:25 Uhr von Immie
@markus
Wen habt ihr denn zum Seminar angemeldet wenn ihr noch keinen WV bestellt habt?
Und wie hat der AG reagiert als er von diesem Beschluss erfahren hat ?
Erstellt am 29.10.2009 um 11:27 Uhr von DonJohnson
@pitsieben
*es macht Sinn den Wahlvorstand jetzt zu benennen und auch für deren Schulung zu sorgen.*
Benennen ja - für Schulung sorgt der WV eigenständig.
Weiterhin sind Ersatzmitglieder normal. Hier wurde aber (wenn ich es richtig verstanden habe) von mehr als drei im WV gesprochen. Ersatzmitglieder zählen da nicht zu. Auch die Notwendigkeit von Schulungen für Ersatzmitglieder des WV kann der AG bezweifeln und wird wohl Recht bekommen. Selbst bei Schulungen von EBRM ist das ja nciht immer ganz einfach...
Erstellt am 29.10.2009 um 11:39 Uhr von nicoline
*Hat das Gremium die Seminare für den WV gebucht?Wenn ja ist das die falsche Vorgehensweise*
*Hilfsweise kann man als amtierender BR allenfalls mit einem Vorratsbeschluss um sich werfen, um dem WV rechtzeitig Gelegenheit zur Teilnahme an einer WV-Schulung zu geben.*
Antwort 9 Erstellt am 28.10.2009 - 07:18 von Kölner 134155
Erstellt am 29.10.2009 um 11:42 Uhr von DonJohnson
nicoline
Vermutest du, dass es hier keine Möglichkeit gibt, dass der WV rechtzeitig an Schulungen teilnehmen kann?
Die falsche Vorgehensweise ist es so wie es dort gerade abläuft...
Erstellt am 29.10.2009 um 13:10 Uhr von markus
Also wir haben noch meiner Anfrage im BR schon die Schulungen reserviert ( 5 Plätze) da die Schulung von der WAF zum Thema Wahl schnell ausgebucht sind !
Heute in der Sitzung wollen wir den Wahlvorstand bestellen!
Es steht mir doch als BRV zu Schulungen für Wahlvorstand zu unverbindlich reservieren ?!
Mfg
Erstellt am 29.10.2009 um 13:14 Uhr von DonJohnson
@markus
Weißt du denn wo und wann die noch zu bestellenden WV Zeit haben an den Seminaren teilzunehmen? Davon ab, es gibt noch andere Anbieter von Seminaren ;-)))
Erstellt am 29.10.2009 um 13:22 Uhr von Immie
@markus
...Es steht mir doch als BRV zu Schulungen für Wahlvorstand zu unverbindlich reservieren ?!...
Der BR kann das beschliessen.
Und ich finde DJ`s Einwand auch sehr wichtig. Vielleicht wollen die ja gar nicht!
Und es "regnet" doch Schulungsangebote.
Erstellt am 29.10.2009 um 13:49 Uhr von Petrus
Regnet es auch Schulungsangebote guter Anbieter, die nicht in der Pampa oder am anderen Ende von Deutschland oder erst im Februar sind? Manchmal gibt es da schon Schwierigkeiten. (Eine Filiale bei uns liegt ziemlich in der Pampa - der WV hatte Probleme, beim gewünschten Anbieter ein Seminar zu finden...)
Vielleicht hat Markus auch schon gewisse Vermutungen, wer zum WV bestellt werden könnte (z.B. weil er als BRV einen Vorschlag zur nächsten Sitzung erstellt hat) und ob diejenigen Zeit haben...
_Unverbindlich_ reservieren sollte also (anbieterabhängig) schon gehen, nur sollte der bestellte WV die tatsächlich benötigten / gewünschten Schulungen schnellstmöglich beschließen - um sie noch kostenfrei absagen zu können.
Erstellt am 29.10.2009 um 13:57 Uhr von DonJohnson
@Petrus
*Regnet es auch Schulungsangebote guter Anbieter, die nicht in der Pampa oder am anderen Ende von Deutschland oder erst im Februar sind? Manchmal gibt es da schon Schwierigkeiten. (Eine Filiale bei uns liegt ziemlich in der Pampa - der WV hatte Probleme, beim gewünschten Anbieter ein Seminar zu finden...)*
Es gibt sogar Möglichkeiten mit einem Zug oder wie auch immer zu einem entfernteren Seminarort zu fahren ;-)))
*Vielleicht hat Markus auch schon gewisse Vermutungen, wer zum WV bestellt werden könnte (z.B. weil er als BRV einen Vorschlag zur nächsten Sitzung erstellt hat) und ob diejenigen Zeit haben...*
Aber er ist nciht das Gremium weiß ergo nicht, ob die dann in der Tat benannt werden. Auch bei der höheren Zahl der WV kann der AG die Notwenigkeit bestreiten...
*_Unverbindlich_ reservieren sollte also (anbieterabhängig) schon gehen, nur sollte der bestellte WV die tatsächlich benötigten / gewünschten Schulungen schnellstmöglich beschließen - um sie noch kostenfrei absagen zu können.*
Markus schrieb aber: "Wir haben bei der WAf 5 Seminarplätze gebucht für Dezember ! Macht es sinn heute den Wahlvorstand zu bestimmen ??"
Also der BR hat gebucht! nciht unverbindlich reserviert, sondern gebucht. Und zwar der BR und nciht der WV!
Erstellt am 29.10.2009 um 14:01 Uhr von markus
@ petrus
genau so ist es ! es gibt teilweise vom den Anbietern nur noch wenige Plätze !
Wenn wir uns als BR im WV vorstellen gibt es schon , wir müssen halt noch drüber reden !
Erstellt am 29.10.2009 um 14:03 Uhr von markus
@DonJohnson
nein fals verstanden unverbindlich reserviert !
Erstellt am 29.10.2009 um 14:29 Uhr von DonJohnson
@markus
*Wir haben bei der WAf 5 Seminarplätze gebucht für Dezember !*
An diesem Satz konnte ich ncihts falsch verstehen, entschuldige bitte!
*Wenn wir uns als BR im WV vorstellen gibt es schon , wir müssen halt noch drüber reden !*
Wißt ihr denn ob die Zeit haben, zu dem Veranstealter wollen oder ob die überhaupt im WV tätig sein wollen? Fragen über fragen...
Erstellt am 29.10.2009 um 14:59 Uhr von Petrus
@DJ
*Es gibt sogar Möglichkeiten mit einem Zug oder wie auch immer zu einem entfernteren Seminarort zu fahren ;-)))*
Und es gibt genügend Gründe, dass die Mitglieder des WV genau dies nicht wollen, sondern lieber "näher dran" geschult werden wollen.
*Aber er ist nciht das Gremium weiß ergo nicht, ob die dann in der Tat benannt werden.*
Im Prinzip hast Du recht. Aber da kennt wohl jeder nur _sein_ Gremium. In manchen BR soll es sogar schon vorgekommen sein, dass man zu beschließende Tatsachen vorab telefonisch geklärt hat. Und dann in der Sitzung nur noch den Beschluss fasst, da im TOP "Beratung" jedes BRM sagt: Machen wir so.
Und wie sagte ein Seminarleiter zu einem solchen Vorgehen: Ist zwar nicht ganz wie vom Gesetzgeber vorgesehen, aber vermutlich gerichtlich auch nicht angreifbar.
*Auch bei der höheren Zahl der WV kann der AG die Notwenigkeit bestreiten...*
Da bin ich bei Dir. Diese Notwendigkeit sollte man begründen können...
*Also der BR hat gebucht! nciht unverbindlich reserviert, sondern gebucht. Und zwar der BR und nciht der WV!*
Wieder Radio Eriwan: Im Prinzip hast Du recht. Aber ob es der WAF nicht egal ist, ob die betreffende Person als BRV, WVV oder VK-V gebucht hat?
Erstellt am 29.10.2009 um 15:06 Uhr von DonJohnson
@Petrus
*Und es gibt genügend Gründe, dass die Mitglieder des WV genau dies nicht wollen, sondern lieber "näher dran" geschult werden wollen.*
Ja, auch die gibt es...
*Und wie sagte ein Seminarleiter zu einem solchen Vorgehen: Ist zwar nicht ganz wie vom Gesetzgeber vorgesehen, aber vermutlich gerichtlich auch nicht angreifbar.*
Dennoch ist es nicht die richtige vorgehensweise. Und vermutlich gerichtlich nicht anfechtbar ist ja auch keine definitive Aussage. Klar möglich, aber wie schon erwähnt nicht der richtige Weg und mehr sagte ich nicht.
*Da bin ich bei Dir. Diese Notwendigkeit sollte man begründen können...*
Schade nur wenn diese Notwendigkeit nciht gegeben wäre und der BR wirklich real gebucht hätte - sieht dann schon echt dumm aus ;-)
*Wieder Radio Eriwan: Im Prinzip hast Du recht. Aber ob es der WAF nicht egal ist, ob die betreffende Person als BRV, WVV oder VK-V gebucht hat?*
Der WAF vielleicht noch, aber den zu schulenden WV...??? Je nach AG selbstverständlich