Erstellt am 14.10.2009 um 23:49 Uhr von Kölner
@HansHans
Ich befürchte, dass eine solche GO nichts wert ist. Hier scheint sich alles zu verselbständigen.
Wie groß ist denn der BR?
Bei allen Größenordnungen unter 9 BRM halte ich das, was Du beschreibst, für gelinde gesagt 'gruselig'.
Erstellt am 15.10.2009 um 00:09 Uhr von erwin
@HansHans
Die Grundlage für Übertragung von Aufgaben auch zur selbständigen Erledigung bilden die §§ 28 und 28a
@Kölner
Das Gremium besteht aus 13 Migliedern! schreibt doch @HansHans
Erstellt am 15.10.2009 um 00:13 Uhr von HansHans
Das mit der Anzahl des Gremiums habe ich nachträglich eingefügt !! Ich wollte eigentlich antworten !! Sorry !! Bin noch neu hier ;-)
Erstellt am 15.10.2009 um 08:38 Uhr von DeWalt
Morgen.
...einzelne Ausschussmitglieder entscheiden selbstständig ohne das Gremium über personelle Themen, z. B. Einstellungen....
Das ist schlecht. Ihr könnt natürlich, da bei euch ja ein Betriebsausschuss besteht, den gebildeten Ausschüssen Aufgaben auch zur eigenen Entscheidung übertragen. Dafür ist aber, genau wie beim Betriebsausschuss, die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des BR nötig. Bei euch müssen also 7 BRM dafür sein. Denk dran es geht nicht um die anwesenden Mitglieder. Das gleiche gilt für die Entziehung solcher Kompetenzen. Und natürlich auch für eine Geschäftsordnung. Das Gremium (BR) kann doch alles ändern, entziehen, neu übertragen etc.
Wenn bei euch also etwas nicht richtig läuft, entzieht den Gremien die Befugnisse.