Hallo!
Ich hab eine Frage zur Betriebsratsarbeit !Wir haben eine Geschäftsordnung im Gremium
beschlossen, die den Ausschüssen relativ viel Eigenständigkeit und Möglichkeiten Enscheidungen zu treffen gibt.Mittlerweile hat sich das verselbständigt, d. h. einzelne Ausschussmitglieder entscheiden selbstständig ohne das Gremium über personelle Themen, z. B. Einstellungen. Sind diese personellen Massnahmen überhaupt rechtmäßig, wenn das Gremium nicht darüber entschieden hat sondern ein einzelnes Ausschussmitglied?? Ist das BetrVG nicht höher anzusiedeln, als die GO des BR ??

Das Gremium besteht aus 13 Migliedern!