Geschäftsordnung oder BetrVG ??
Hallo! Ich hab eine Frage zur Betriebsratsarbeit !Wir haben eine Geschäftsordnung im Gremium beschlossen, die den Ausschüssen relativ viel Eigenständigkeit und Möglichkeiten Enscheidungen zu treffen gibt.Mittlerweile hat sich das verselbständigt, d. h. einzelne Ausschussmitglieder entscheiden selbstständig ohne das Gremium über personelle Themen, z. B. Einstellungen. Sind diese personellen Massnahmen überhaupt rechtmäßig, wenn das Gremium nicht darüber entschieden hat sondern ein einzelnes Ausschussmitglied?? Ist das BetrVG nicht höher anzusiedeln, als die GO des BR ??
Das Gremium besteht aus 13 Migliedern!
Community-Antworten (4)
15.10.2009 um 01:49 Uhr
@HansHans Ich befürchte, dass eine solche GO nichts wert ist. Hier scheint sich alles zu verselbständigen. Wie groß ist denn der BR? Bei allen Größenordnungen unter 9 BRM halte ich das, was Du beschreibst, für gelinde gesagt 'gruselig'.
15.10.2009 um 02:09 Uhr
@HansHans
Die Grundlage für Übertragung von Aufgaben auch zur selbständigen Erledigung bilden die §§ 28 und 28a
@Kölner
Das Gremium besteht aus 13 Migliedern! schreibt doch @HansHans
15.10.2009 um 02:13 Uhr
Das mit der Anzahl des Gremiums habe ich nachträglich eingefügt !! Ich wollte eigentlich antworten !! Sorry !! Bin noch neu hier ;-)
15.10.2009 um 10:38 Uhr
Morgen.
...einzelne Ausschussmitglieder entscheiden selbstständig ohne das Gremium über personelle Themen, z. B. Einstellungen....
Das ist schlecht. Ihr könnt natürlich, da bei euch ja ein Betriebsausschuss besteht, den gebildeten Ausschüssen Aufgaben auch zur eigenen Entscheidung übertragen. Dafür ist aber, genau wie beim Betriebsausschuss, die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des BR nötig. Bei euch müssen also 7 BRM dafür sein. Denk dran es geht nicht um die anwesenden Mitglieder. Das gleiche gilt für die Entziehung solcher Kompetenzen. Und natürlich auch für eine Geschäftsordnung. Das Gremium (BR) kann doch alles ändern, entziehen, neu übertragen etc. Wenn bei euch also etwas nicht richtig läuft, entzieht den Gremien die Befugnisse.
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