Erstellt am 14.10.2009 um 16:17 Uhr von Mimilorand
... das ist ja ein ganzer Fragenkatalog :-)
Ich denke du solltest noch ein wenig mehr mitteilen.
Geht es bei der Mehrarbeit und den damit verbundenen Überstunden um eine zeitlich Begrenzte Geschichte ? Oder ist das Arbeitsaufkommen auf längere Zeit bzw. Dauer ausgelegt ?
Was steht den in der BV ? Ansonsten irrt der AG ... :-) ...
Welche Art von bösem Spiel vermutest du dahinter ...
Mimi
Erstellt am 14.10.2009 um 16:21 Uhr von McDeere
naja, der AG will halt mit einigen AN aus dem Tarif raus. Das ist ja böses Spiel genug.
Überstunden muss er jedoch auch bei außertariflichen AN von Euch genehmigen lassen. Solange die AN nicht leidende (ok, leitende) Angestellte im Sinne des § 5 Abs. 3 BetrVG sind.
Auch alle anderen Mitbestimmungsrechte bleiben euch in der Tat erhalten. Ihr seht bei ner Einstellung nur nicht mehr, was derjeweilige Bewerber verdienen soll, an der Stelle der Eingruppierung wird dann außertariflich stehen.
Es empfiehlt sich jedoch eine BV zur Einstufung von außertariflichen Mitarbeitern mit dem AG zu vereinbaren. Damit könntet ihr sicherstellen, daß die Mitarbeiter auch wirklich über Tarif bezahlt werden.
Erstellt am 14.10.2009 um 16:30 Uhr von Mimilorand
hmmm ... und wenn es sich um eine schleichende Betriebsänderung handelt ?
Was ist mit dem Arbeitspensum das berechtigt , die Mehrarbeit aufzufangen ? Sollte eine derartige Mehrbelastung der AN nicht durch zusätzliches Personal aufgefangen werden ?
Fragen über Fragen...
@McDeree
so einfach aus dem Tarif ...glaube ich ehrlich gesagt nicht.Stichwort=Tarifbindung
Mimi
Erstellt am 14.10.2009 um 16:34 Uhr von dannythedud
Hallo, bin ein BR-Kollege vom Savi,
Sinn und Zweck der Aktion ist es, laut PA, Personen nicht mehr nach ihrer Arbeitsleistung zu bezahlen sondern ihren Status zu honorieren.
Es geht wohl weit über die letzte Tarifstufe hinaus aber Beträge wurden noch nicht genannt.
20 Überstunden im Monat sollen inklusive sein und alle weiteren Überstunden sollen wieder über unsere BV der Zeiterfassung laufen.
Wir haben eine BV die ein elektronischen Zeiterfassungssystem beinhaltet, dass bei Überstunden eine regelmäßiges Ableiten oder Auszahlen der Überstunden beinhaltet.
Vermuten tun wir erstmal gar nichts, wir sind aber grundsätzlich skeptisch, wenn der Arbeitgeber mit tollen Ideen für den einzelnen Arbeitnehmer um die Ecke kommt und ach so finanzielle Vorteile verspricht und das in unseren Zeiten von "cost control" und Sparmaßnahmen.
Hab auch schon hin und wieder negatives gehört, dass der Arbeitnehmer, der in eine solche At-Gruppe wechselt, am Ende doch finanziell schlechter da steht wie prophezeit.
Grüße
Erstellt am 14.10.2009 um 16:34 Uhr von McDeere
@Mimi
Man muss sicherlich an § 99 BetrVG denken. Es muss sich natürlich auch der Aufgabenbereich derartig ändern, daß eine Eingruppierung in höchste TV-Gruppe nicht mehr möglich ist.
Du hast völlig recht, daran hatte ich bis eben gar nicht gedacht.
Erstellt am 14.10.2009 um 16:38 Uhr von McDeere
@dannythedud
Dem BR gegenüber sind alle Überstunden genehmigungspflichtig oder Fallen in Eure BV. Dabei spielt keine Rolle, daß im Arbeitsvertrag mit den AN 20 Überstunden unentgeltlich oder sonst wie zu leisten sind. Hier ist individualrecht vom kollektivrecht zu trennen.
Aber denkt wirklich mal über § 99 BetrVG nach und ob ihr nicht die Zustimmung zu dieser Umgruppierung verweigert.
Erstellt am 14.10.2009 um 17:25 Uhr von RAliebherr
1. Frage:
wie entfaltet der TV Wirkung in Eurem Betrieb? Ist der AG im AG-Verband oder reden wir nur über Bezugnahmeklauseln? Sind die AN Gewerkschaftsmitglieder?
2. Frage:
Aufgrund der Frage gehe ich einmal davon aus, dass der AG Gehälter oberhalb der höchsten TG zahlen möchte. Wie ist der TV hinsichtlich des Wirkungsbereichs formuliert, gibt es im TV "Abstandsklauseln"?
das ist wichtig um die Möglichkeiten nach § 99 BetrVG einschätzen zu können
Erstellt am 14.10.2009 um 17:42 Uhr von paula
lieber RA
soll das jetzt hier Aquise werden? oder verstehe ich da jetzt den RA falsch