Ich bin ein Ein-Mann-Betriebsrat, weil unser Betrieb weniger als 20 Mitarbeiter hat. Ändert sich daher etwas bei der Wahl 2010, z.B. bei der Bestellung des Wahlvorstandes (Anzahl der Personen)
Erstellt am 14.10.2009 um 11:31 Uhr von DeWalt Hi Für dich wichtig § 14a und § 17a BetrVG. Die §§ 16 und 17 natürlich auch.