MÜSSEN Mann/Frau getrennt in die Umkleide
Ein fröhliches Hallo in die Runde,
ich habe eine Frage, die vielleicht etwas seltsam klingt.
Gibt es eine Vorschrift, ASR oder ähnliches die es vorschreibt, dass Frauen und Männer sich zwingend getrennt umziehen müssen ?
Ich habe gesucht aber bisher nirgends etwas gefunden. Das der AG die Möglichkeit anbieten muss ist klar aber muss der AN das annehmen oder kann sich jede mit jedem umziehen so lange es niemanden stört ?
Vielen Dank für eure Mühe
Gruß Markus
Community-Antworten (8)
11.09.2020 um 10:16 Uhr
Mal rein sachlich betrachtet, kann der AG anordnen, dass sich Männer und Frauen getrennt umkleiden und dann haben sich die AN auch daran zu halten. Da das aber auch eine Frage der Ordnung im Betrieb ist, besteht hier die Mitbestimmung des BR. Ich glaube aber, dass der BR diese Anordnung rechtlich nicht verhindern kann.
Ich denke lieber nicht darüber nach, wo Ihr hier ein Problem seht. In der Regel taucht eine Frage in diesem Sachverhalt genau andersherum auf.
11.09.2020 um 11:20 Uhr
Das sehe ich ein wenig anders. Mal ein Auszug aus der Arbeitsstättenverordnung. In dieser steht "sind getrennt einzurichten" und "getrennt oder getrennte Nutzung"
Unter der Nummer 4.1 Absatz 3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist zu Umkleideräumen folgendes nachzulesen:
"Der Arbeitgeber hat geeignete Umkleideräume zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden. Umkleideräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen.
11.09.2020 um 11:25 Uhr
...aber genau das meinte ich doch auch. Die Fragestellung oben war aber so, ob der AG anordnen kann, dass sich alle getrennt umziehen müssen.
11.09.2020 um 11:34 Uhr
@SyMa Ich schäme mich ja schon. Hab die Eingangsfrage noch mal gelesen :-(
11.09.2020 um 11:40 Uhr
Ganz offensichtlich kann der AG nicht anordnen, dass sich alle getrennt umziehen müssen er muss es nach der ArbStättV sogar. "so lange es niemanden stört": Das würde natürlich theoretisch funktionieren (wo kein Kläger ...). Da aber auch der AG "jemand" ist trifft die Bedingung nicht mehr zu, sobald ER sich daran stört.
11.09.2020 um 12:45 Uhr
Ich würde die Frage erweitern. Muss der AG getrennte Räumlichkeiten zum Umziehen zu Verfügung stellen? Nach meinem Kenntnisstand muss er das. Wenn das jemand anders sieht, bin ich gerne bereit dazu lernen. Ich habe aber auch vor längerem gelesen, dass eine Firma sich auf Grund Platzmangel damit gerettet hat, dass Sie die Umkleidezeiten für M und W geregelt haben. Ich finde schon, gerade in den Zeiten von "MeToo" sollte man einfach den Diskussionen aus dem Wege gehen und getrennte Räumlichkeiten abieten. Egal ob das Zusammen umziehen jemanden stört oder nicht. Vielleicht gibt es auch jemand der es nicht möchte, aber aus Angst als Spiesser bezeichnet zu werden nix sagt. Ich würde mich als BR nicht auf diese Diskussion einlassen wollen. Der AG soll getrennte Möglichkeiten anbieten. Punkt.
11.09.2020 um 13:37 Uhr
"Ich würde die Frage erweitern."
Ich nicht ... denn aus der Fragestellung ist nicht ersichtlich, das der AG die Räumlichkeiten nicht anbietet. Im Gegenteil ... so wie die Frage gestellt ist, würde ich sogar eher davon ausgehen, das es getrennte Räume GIBT. Die Frage ist aber ... müssen sich die AN an die Trennung halten. Nicht mehr und nicht weniger.
13.09.2020 um 11:16 Uhr
Meine Frage war nicht ob der AG das anordnen kann, sondern ob es generelle Vorschiften gibt dass sich M und W getrennt umziehen MÜSSEN.
Kurz zur Sachlage. Platz bedingt gibt es einen Umkleideraum, dieser wird "normaler Weise" getrennt genutzt. Aber just an dem Tag wo wir als BR über eine personelle Maßnahme wegen sexueller Belästigung beraten, sehe ich wie gleich zwei mal, je M und W gemeinsam in die Umkleide gehen.
Da kam mir halt die Frage auf, kann oder muss der AG da einschreiten weil es Vorschriften diesbezüglich gibt oder wie schon hier als antwort kam, "wo kein kläger...."
Ich habe aber glaube ich schon gefunden wonach ich gesucht habe. Ab 10 beschäftigten hat der AG getrennte Umkleideräume anzubieten, damit wäre die Frage ja eigentlich erledigt.
Trotzdem vielen Dank für eure Gedanken
Gruß MArkus
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