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Lohngruppenabgruppierung - Kann ein ordentliches BR Mitglied bei der Abstimmung die seine Frau betrifft, mit abstimmen?

E
Edmond
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen liebe BR-Mitstreiter, Kann ein ordentliches BR Mitglied bei der Abstimmung (in einer BR-Sitzung) um eine Lohngruppen herabgruppierung die seine Frau betrifft, mit abstimmen?

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Community-Antworten (11)

M
Mainpower

30.09.2009 um 09:06 Uhr

Hallo, ich denke daß er an der Abstimmung teilnehmen kann. Im BetrVG steht in § 34 (1) 3 daß man "In eigenen, persönlichen Angelegenheiten (z. B. Umgruppierung, Kündigung oder Ausschlussantrag) ist das betroffene BR-Mitglied gehindert, an der Beratung und Beschlussfassung des BR teilzunehmen". Von Familienmitgliedern steht da nichts. Er darf also Teilnehmen, nur ob das so glücklich ist weiss ich nicht.

M
monalisa

30.09.2009 um 09:22 Uhr

@Edmond, die Bedenken von 'mainpower' teile ich.... Wobei man darüber streiten könnte, was unter "eigenen, persönlichen Angelegenheiten" zu verstehen ist. Fällt darunter auch der Ehepartner? Oder auch der Lebensabschnittgefährte? Oder die eigenen Kinder? An Stelle des Betriebsratmitgliedes würde ich von mir aus schon nicht an dieser Abstimmung teilnehmen wollen......

N
nicoline

30.09.2009 um 09:28 Uhr

Wir hatten diese Situation auch schon. Ein Anwalt hat hat dazu gesagt: "Zu den eigenen persönlichen Angelegenheiten gehört auch die Ehefrau".

T
Tanzbär

30.09.2009 um 10:06 Uhr

"Zu den eigenen persönlichen Angelegenheiten gehört auch die Ehefrau". Oh, das lass mal nicht meine Frau hören ...

B
Biggy

30.09.2009 um 11:01 Uhr

Also ich käme mir schon sehr befangen vor müsste ich bei einer Abstimmung bei der es um meinem Mann geht mitabstimmen. Vor allem würde ich mir nicht gerne nachsagen lassen ich hatte ihm Vorteile verschafft. Also für mich wären enge Familienmitglieder bei einer Abstimmung tabu.

I
Immie

30.09.2009 um 11:13 Uhr

@Edmond Warum werden denn die AN bei Euch "herabgruppiert"?

Q
quiltrr

30.09.2009 um 13:20 Uhr

Wir nehmen da einen Mittelweg. Zwar ist das mittelbar betroffene BR-Mitglied weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung im Gremium dabei.

Aber: Genauso wie ihr den betroffenen Kollegen/Mitarbeiter zur Sache anhört, könnt ihr aber auch das mittelbar betroffene BR-Mitglied zur Sache hören bzw. sich dessen/deren Meinung anhören und darüber diskutieren.

Danach kann er/sie ja gerne den Sitzungsraum für die Dauer der Beratung/Abstimmung verlassen.

Es ist der Sache wenig dienlich, wenn nicht alle - und in diesem Fall eben auch die Meinung des betroffenen BR-Mitglieds - gehört werden. Dieses offene Vorgehen verhindert spätere Diskussionen und Missverständnisse.

R
rainerw

30.09.2009 um 13:40 Uhr

Ich schließe mich da auch erst mal Immi´s Frage an. Denn eine Herabgruppierung stimmt mich doch als BR immer sehr bedenklich.

M
Mainpower

30.09.2009 um 14:11 Uhr

@ Immie @ reinerw die Frage ob man jemanden abgruppieren kann oder nicht ist hier nicht gestellt, sondern ob der Ehemann bei der Abstimmung dabeisein darf. So ungewöhnlich ist eine Umgruppierung nach unten nun auch wieder nicht.

I
Immie

30.09.2009 um 14:18 Uhr

@mainpower Auch wenn es dir nicht gefällt...manchmal hat "hinterfragen" hier schon viel mehr geholfen, als die Antwort auf die Ausgangsfrage. Bei uns ist das ungewöhnlich...und immer wenn der Chef das wollte, war es nicht korrekt. Also... fragen kann man alles...ob man eine Antwort kriegt...ist etwas anderes... Ist ja zum piepen...kaum ist der eine "Regulator" weg...kommt der nächste:-(

N
nicoline

30.09.2009 um 19:20 Uhr

@ all So, habe mich noch mal schlau gemacht:

LAG Düsseldorf v. 16. 12. 2004 - 11 TaBV 79/04

Vorinstanz ArbG Wuppertal - 4 BV 45/04 - 28.09.2004

Leitsätze Ein Betriebsratsmitglied ist wegen Interessenkollision verhindert, an einer die Umgruppierung und die Versetzung betreffenden Beschlussfassung des Betriebsrats und auch an der ihr vorhergehenden Beratung teilzunehmen, wenn diese personellen Maßnahmen gemäß § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG seinen Ehepartner betreffen (Weiterführung von BAG 03.08.1999 - 1 ABR 30/98 - EzA § 33 BetrVG 1972 Nr. 1).«

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