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Parkplatz im Betrieb

H
Hilli61
Sep 2020 bearbeitet

Kann ich als Konzern -SBV Parkplätze auch ohne BR bestimmen.

38006

Community-Antworten (6)

P
petermännchen

09.09.2020 um 17:39 Uhr

Nö...…………..

T
Thomas63

09.09.2020 um 18:44 Uhr

Das kannst Du als SBV nicht mal im eigenen Betrieb. Normal sollte man die Notwendigkeit im Betriebsrat vortragen den der BR regelt die Ordnung im Betrieb. Wenn Du gute Argumente hast wird normlerweise geholfen.

S
SyMa

10.09.2020 um 09:20 Uhr

Mal abgesehen davon dürfte die originäre Zuständigkeit in dem Fall bei den lokalen Gremien, bzw. dem lokalne BR liegen.

C
celestro

10.09.2020 um 11:26 Uhr

"dürfte die originäre Zuständigkeit in dem Fall bei den lokalen Gremien, bzw. dem lokalne BR liegen."

Richtig ... in der Frage ist aber auch vom BR (und nicht GBR / KBR) die Rede.

S
SyMa

10.09.2020 um 11:44 Uhr

Ich hatte "Konzern -SBV " als Konzern Schwerbehinderten- Vertreter aufgefasst und dass dieser in seiner Funktion die Parkplätze an einzelnen Standorten "initiieren" möchte.

...vielleicht falsch verstanden....

U
UdoWoe

10.09.2020 um 12:06 Uhr

@Hilli61: Mir fehlen dazu einiges an Informationen. Möchtest du als KSBV an allen Betriebsstätten Parkplätze für SB einrichten? Dann sicherlich Nein. Zumal der AG auch nur Parkplätze anbieten muss, wenn es auch SB mit den entsprechendem Merkmal im SB-Ausweis gibt. Ich würde dir anraten, mit den Örtlichen SBs und BR zureden und vielleicht eine Vereinbarung mit dem AG zu schließen. Eine "Parkplatzregelung" für SB kannst du sicher initiieren, aber alleine entscheiden kannst du dies nach meiner Meinung nicht. Zumal sich die örtlichen SBs und BRs besser auskennen und wissen wo es sinnnvoll ist die Parkplätze einzurichten. Und "bestimmen" kannst du dies sicherlich nicht....

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