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Leiharbeitnehmer Rechte im anderen Betrieb - gelten die BV´s auch für unsere Leiharbeitnehmer?

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Frederike
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, gelten die BV´s auch für unsere Leiharbeitnehmer oder nur für die tatsächlich Beschäftigten? Danke

4.71503

Community-Antworten (3)

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Pfälzer

29.09.2009 um 09:47 Uhr

BV's gelten für die AN, die im Geltungsbereich der BV festgelgt sind; Leih-AN sind keine Betriebsangehörigrn im Entleiherbetrieb

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pitsieben

29.09.2009 um 13:25 Uhr

@ Frederike, aus Gleichstellungsgrundsätzen folgt, dass grundsätzlich alle BV`s, die in Entleiherbetrieb zu den materiellen Arbeitsbedingungen abgeschlossen werden, auch für Leih-AN während ihres Einsatzes Anwendung finden. Siehe auch § 14 Abs. 2 AÜG.

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neskia

29.09.2009 um 16:46 Uhr

Das ist nicht so eindeutig.

was die Lage der Arbeitszeiten betrifft ein JA:

http://www.lexrex.de/rechtsprechung/innovativ/ctg1086615672582/1838.html

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