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Mitsprache bei Qualifizirungen/Simulationen

S
Stoffel223
Sep 2020 bearbeitet

Hallo, wir sind eine relativ kleine deutsche GmbH (ca. 30 Mitarbeiter) die zu einem europäischen Mutterkonzern gehören. Einer unserer Vertriebsmitarbeiter wurde nun von der HR Abteilung der Muttergesellschaft aufgefordert an einer Simulation teilzunehmen die einen Vertriebsprozess darstellen soll. Dazu werden drei Teams zusammengewürfelt, die gegeneinander antreten. Es geht wohl darum die Qualifikation der Teilnehmer zu testen und Massnahmen daraus abzuleiten. Von unseren Vertriebsmitarbeitern sind offensichtlich nicht alle eingeladen und wir als BR haben keinerlei Informationen was dahinter steckt. Ein Kritikpunkt an der ganzen Thematik ist auch, dass die Simulation auf Englisch stattfinden wird. Unsere Kunden sind deutschsprachig so dass in dem Kontext die englische Sprache nicht notwendig wäre (um mit dem Headquater zu sprechen natürlich schon) Haben wir hier Möglichkeiten einzugreifen?

Die Massnahme soll eine Woche dauern und über Video-Meetings abgewickelt werden (Keine Dienstreisen wegen Covid19)

Bisher hatten wir nur Themen mit klassischen Schulungen, wo wir bei verpflichtenden Schulungen immer darauf bestanden haben, dass diese auf Deutch angeboten werden müssen. Freiwillige Weiterbildungsaktivitäten durften auch auf English genutzt werden.

26202

Community-Antworten (2)

K
krambambuli

07.09.2020 um 21:33 Uhr

Ich sehe euch auch in diesem Fall in der Mitbestimmung nach §§ 96 ff BetrVG

R
rtjum

08.09.2020 um 15:31 Uhr

was sagt denn der Kollege dazu? Wenn es für ihn so ok ist, dann würde ich als BR den AG freundlich darauf hinweisen, dass ihr als BR in der Mitbestimmung seid, siehe Krambambuli, und ihn auffordern das zukünftig zu beachten da ihr ansonsten gerichtlich dagegen vorgehen müsst. Wenn der Kollege nicht einverstanden ist, dann schreibt ihr dem AG, dass diese Maßnahme zu unterbleiben hat bis die Mitbestimmung des BR beachtet wurde und bitte ihn um umgehende Bestätigung, dass die Maßnahme ausgesetzt wird. Die Mutter im Ausland kennt die deutsche Gesetzgebung evtl ja nicht... passiert das dann nicht, Sitzung -> Beschluß -> Anwalt -> Gericht

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