Erstellt am 24.09.2009 um 11:43 Uhr von snowball
Hi Tom. Das ist zwar nicht mein Hauptwissensfeld, aber die IHK schreibt dazu
Zitat: "Die Betriebe seien dazu verpflichtet, alle Mittel auszuschöpfen, um die Ausbildung auch in solchen Krisenzeiten zu gewährleisten. Unternehmen könnten durch eine Umstellung des Lehrplanes andere Ausbildungsinhalte vorziehen oder den Auszubildenden in eine andere Abteilung versetzen und somit kurzfristig für Entlastung sorgen. Erst wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft und die wirtschaftliche Situation noch nicht besser geworden ist, kann auch Kurzarbeit für Auszubildende in Frage kommen, räumte Jürgen Hindenberg, Geschäftsführer Aus- und Weiterbildung der IHK, allerdings ein. Gleiches gelte im Übrigen auch für Ausbilder.
Betriebe, die Auszubildende mangelhaft oder gar nicht ausbilden, müssen damit rechnen, schadensersatzpflichtig zu werden, warnt die Industrie- und Handelskammer." Zitat Ende.
Erstellt am 24.09.2009 um 11:46 Uhr von tomjav
danke dir.
aber das ist nicht ganz das was ich gemeint habe.
Mein problem: dürfen azubis in einer abteilung in der kurzgearbeitet wird dazu angehalten werden überstunden zu machen nur weil eigendlich zu viel arbeit da ist um in kurzarbeit zu gehen
Erstellt am 24.09.2009 um 11:54 Uhr von snowball
Ah ok. Verstanden. Nein dürfen sie nicht. Die Azubis sind ja da um augebildet zu werden. Dafür gibt es den Ausbilder. Wenn es Kolleginnen und Kollegen gibt, die in Kurzarbeit sind und es gibt mehr Arbeit, dann muss der AG diese Kolleginnen und Kollegen wieder voll beschäftigen. Eine wirtschaftliche Notwendigkeit seitens des Unternehmens die Azubis zu überstunden heran zu ziehen ist somit nicht gegeben, da ja genug Arbeit für die in Kurzarbeit tätigen MA da ist.