Darf der Betriebsratsvorsitzende an Wirtschaftsausschuss teilnehmen?
Hallo zusammen, unser Betriebsratsvorsitzender ist der Meinung, das er generell an allen Ausschusssitzung teilnehmen darf. Da der Wirtschaftsausschuss kein Ausschuss des Br ist, bin ich da anderer Meinung. Wie seht ihr das?
Community-Antworten (4)
03.09.2020 um 12:15 Uhr
Der BRV hat nur in den Ausschüssen "etwas zu suchen" in die er auch gewählt wurde. Ausnahme: nach § 27 BetrVG ist der BRV automatisch Mitglied des Betriebsausschusses.
03.09.2020 um 17:28 Uhr
Da hätte ich aber noch eine weitergehende Frage: "Ein Wirtschaftsausschuss ist ein Gremium, dass nach § 106 BetrVG in Unternehmen ab 100 Arbeitnehmern vom Betriebsrat bzw. bei Bestehen eines Gesamtbetriebsrats von diesem bestellt werden muss. Im Wirtschaftsausschuss beraten Betriebsrat und Unternehmer über wirtschaftliche Angelegenheiten des Unternehmens." (Gefunden bei Dr.Google....). Wenn nun der GBR den Wirtschaftsausschuß gegründet hat, dann wäre nur der GBR-Vorsitzende dabei? Ist das korrekt? So würde ich nämlich den oben angeführten Artikel lesen.
03.09.2020 um 18:29 Uhr
auch hier nur dann, wenn der GBRV vom GBR in den WA entsandt wurde.
04.09.2020 um 15:13 Uhr
Was meinst Du mit "teilnehmen darf"? Ob er als Mitglied bestimmt werden kann? Dann auf jeden Fall ja.
§107 BetrVG regelt die Zusammensetzung des Wirtschaftsausschusses und im Abs. 1 steht, dass mindestens 1 Betriebsratsmitglied dem Wirtschaftsausschuss angehören muss. Abs. 2 sagt, dass der Betriebsrat die Mitglieder bestimmt. Ist ein Gesamtbetriebsrat vorhanden, so bestimmt der, kann aber entscheiden ob das Betriebsratsmitglied aus dem Gesamtbetriebsrat oder einem "untergeordneten" Betriebsrat stammt.
Will er einfach so "reinschnuppern" ? Meiner Meinung nach nein.
Laut Fitting § 108 RN 7 ist die Sitzung des Wirtschaftsausschusses nicht öffentlich.
Die Anwesenheit des ungeladenen Vorsitzenden sendet auch das Signal des Misstrauens gegenüber den vom Betriebsrat bestimmten Mitgliedern des Wirtschaftsausschusses die dem Betriebsrat angehören. Insbesondere da diese ohnehin verpflichtet sind dem Betriebsrat bzw. Gesamtbetriebsrat unverzüglich nach jeder Sitzung einen Bericht zu geben. Fitting §108 RN 26
Aber am besten selbst nochmal §§106,107,und 108 durchstöbern.
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