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Anwesnheit der SBV bei Neuwahl des/der stelv. Vors. des BR

N
newbie59
Sep 2020 bearbeitet

Wir müssen eine/n neue/n stellvertretende/n Vorsitzende/n des BR wählen. Darf die SBV dabei sein? Muss sie dabei sein? Oder muss sie sogar von diesem Tagesordnungspunkt der Sitzung ausgeschlossen werden?

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Community-Antworten (5)

M
Moreno

02.09.2020 um 11:11 Uhr

Die SBV darf überall dabei sein aber müssen tut sie nicht!

Z
zuckertuete

02.09.2020 um 12:51 Uhr

Die SBV hat aber kein Stimmrecht bei dieser Wahl.

C
Catweazle

02.09.2020 um 14:05 Uhr

Der SBV hat nie ein Stimmrecht.

§
§§Reiter

02.09.2020 um 16:25 Uhr

Ja, die SBV hat ein Recht darauf teilzunehmen (wenn sie es den möchte). Dazu gibt es auch Rechtsprechung, in dem Urteil wurde der SBV das Recht zugesprochen auch an der konstituierenden Sitzung des BR teilzunehmen (das genaue AZ. hab ich leider nicht mehr im Kopf). Die Begründung ging in die Richtung, dass die SBV zwar kein Stimmrecht hat, aber ein Rederecht und damit das Recht hat an dem, der Wahl vorausgehenden Meinungsbildungsprozess, teilzunehmen. Also, teilnehmen ja, Meinung sagen ja, abstimmen nein.

N
newbie59

02.09.2020 um 18:10 Uhr

@ §§Reiter Herzlichen Dank für die dezidierte Antwort

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