Erstellt am 02.09.2020 um 09:11 Uhr von moreno
Die SBV darf überall dabei sein aber müssen tut sie nicht!
Erstellt am 02.09.2020 um 10:51 Uhr von zuckertuete
Die SBV hat aber kein Stimmrecht bei dieser Wahl.
Erstellt am 02.09.2020 um 12:05 Uhr von Catweazle
Der SBV hat nie ein Stimmrecht.
Erstellt am 02.09.2020 um 14:25 Uhr von §§Reiter
Ja, die SBV hat ein Recht darauf teilzunehmen (wenn sie es den möchte). Dazu gibt es auch Rechtsprechung, in dem Urteil wurde der SBV das Recht zugesprochen auch an der konstituierenden Sitzung des BR teilzunehmen (das genaue AZ. hab ich leider nicht mehr im Kopf). Die Begründung ging in die Richtung, dass die SBV zwar kein Stimmrecht hat, aber ein Rederecht und damit das Recht hat an dem, der Wahl vorausgehenden Meinungsbildungsprozess, teilzunehmen.
Also, teilnehmen ja, Meinung sagen ja, abstimmen nein.
Erstellt am 02.09.2020 um 16:10 Uhr von newbie59
@ §§Reiter
Herzlichen Dank für die dezidierte Antwort