Erstellt am 14.09.2009 um 21:06 Uhr von MonaLisa
@LOTTA,
"Für Ersatzmitglieder, die häufig verhinderte Mitglieder vertreten und so vorübergehend dem Betriebsrat angehören, hat das BAG in seiner Entscheidung vom 15.05.1986 (vgl.BAG v. 15.05.1986 - 6 ABR 64/83) festgestellt, dass eine "Grundausbildung" für diesen Personenkreis erforderlich ist. der Streitpunkt zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ergibt sich in der Praxis meist im Zusammenhang mit der Definition des Begriffes "Häufig", insofern hilft die rechtskräftige Entscheidung des Arbeitsgerichtes Mannheim (19.01.2000 - 8 BV 18/99) weiter, wonach "Häufig" bedeuted, dass das Ersatzmitglied über einen längeren Zeitraum regelmäßig an etwa einem Viertel aller BR-Sitzungen teilgenommen hat."
http://www.betriebsrat-aktuell.de/schulungsanspruch.htm
Wenn das bei euch der Fall ist, dann in der Betriebsratssitzung einen Beschluss fassen und das Ersatzmitglied auf (Grundlagen!) Schulung schicken.