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Tätigkeitsbericht muss geschrieben werden?

W
WOFABA
Jan 2018 bearbeitet

Hallo alle zusammen,

bei uns soll eine ganze Abteilung Tätigkeitsberichte schreiben um die Auslastung der Abteilung zu ermitteln. Weitere Angaben wurden nicht gemacht und der Betriebsrat wurde nicht davon informiert.

Gibt es hier eigentlich eine rechtliche Grundlagen in welcher Form diese Berichte geführt und angeordnet werden. Ich habe bisher keine Informationen gefunden und weiss auch nicht wo ich suchen muss.

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Community-Antworten (2)

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ridgeback

08.09.2009 um 13:16 Uhr

@WOFABA, es ist zu differenzieren, die bloße Erstellung von Tätigkeitsberichten dient im Regelfall der Überprüfung der Arbeitspflichterfüllung und ist zulässig. Wird dagegen überwiegend das Verhalten der AN kontrolliert und die Daten gespeichert, besteht ein MBR.

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rkoch

09.09.2009 um 10:55 Uhr

@WOFABA

... in welcher Form diese Berichte geführt und angeordnet werden

Das ist in der Regel eine Frage der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb, also §87(1) Nr. 1 BetrVG. Allerdings i.d.R. nur in Bezug auf z.B. Form und Inhalt, Gleichbehandlung, etc. (siehe Kommentare zu §87(1) Nr.1 unter "Beispiele)

Die Frage ob überhaupt welche gemacht werden müssen fällt i.d.R. nicht darunter!

§87(1) Nr. 6 (siehe ridgeback) ist dabei eigentlich immer zu beachten. Auch wenn der AG die Daten nicht zur Verhaltenskontrolle nutzen will, sind diese Daten jedoch in jedem Fall dazu geeignet und das löst bereits das MBR aus.

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