Erstellt am 03.09.2009 um 12:03 Uhr von nurmalsogefragt
@quatro
Der beste Rat ist einen Blick ins BetrVG zu werfen.
Dort findet man dann:
§ 83 BetrVG - Einsicht in die Personalakten .
(1) Der Arbeitnehmer hat das Recht, in die über ihn geführten Personalakten Einsicht zu nehmen. Er kann hierzu ein Mitglied des Betriebsrats hinzuziehen. ...
Also, der AN darf hineinsehen und darf ein BR mitnehmen. Der BR darf alleine nicht, was auch gut so ist.
Bei euch hat wohl der Arbeitnehmer/ Beschäftigte hier eine bessere Kenntnis des Gesetzes als der BR. Dieses sollte dem BR zu denken geben und ihm zeigen, dass er dringend eine Schulung bedarf. Dieses gilt ganz besonders für den BRV
Erstellt am 03.09.2009 um 12:56 Uhr von Dielöwin
@ nurmalsogefragt
Eine Ausnahme gibts jedoch zur alleinigen Einsicht des BRV, wenn der AN eine Bevollmächtigung ausgestellt hat §§ 83 Rd.Nr,12 Betr.VG
Erstellt am 03.09.2009 um 13:05 Uhr von Petrus
@quatro:
Bliebe die Frage: um welche "Umsetzung TV" geht es? Denn wenn es "nur" darum geht, dass alle die tarifliche Gehaltshöhe kriegen oder die Anzahlt der Urlaubstage, ... gibt es schon Möglichkeiten...
Erstellt am 03.09.2009 um 13:30 Uhr von quatro
Hallo Petrus
Genau darum geht es, da wir eine TV-gebundene Gesellschaf sind aber erst zeit einem Monat zur der Umsetzung mit de GF geeinigt haben, sehen den dringende bedarf allen Akten einzuseen , um zu wissen ob auch die fragen der TV Eingehalten werde.
Es geh uns nicht darum ob wir einseeen dürfen…, sondern ob der AN sich dagegen wehre kann das in seine Akte reingeschaut wird, es könnte ja sein das genau der sich wehrt irgend eine Sonderlestung bekommt die den anderen gegenüber ungerecht ist , oder auch eine zustehende Leistung nicht bekommt.
Erstellt am 03.09.2009 um 13:45 Uhr von Kölner
@quatro
Du siehst als BRM und schon gar nicht als BR-Gremium gar nichts bei einer Personalakte ein, wenn der AN Dir nicht ausdrücklich die Erlaubnis dazu erteilt.
Um die Existenz/Anwendung des TV-Vertrages einzusehen, hat m.E. der AG mit den Lohnlisten um die Ecke zu kommen und nicht selten ist die Eingruppierung eines jeden AN immer auch ein Vorgang nach § 99 BetrVG (auch wenn sie nachträglich vorgenommen werden).
Erstellt am 03.09.2009 um 13:50 Uhr von Petrus
Also:
- Personalakten an sich nein (wie schon von anderen WAF_Fans geschrieben)
- In §80(2) BetrVG steht u.a.: "Dem Betriebsrat sind auf Verlangen jederzeit die zur Durchführung seiner Aufgaben erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen; in diesem Rahmen ist der Betriebsausschuss oder ein nach § 28 gebildeter Ausschuss berechtigt, in die Listen über die Bruttolöhne und -gehälter Einblick zu nehmen."
"Geldwerte Vorteile" wie Dienstwagen sollten in der Liste enthalten sein...
- Wenn ihr die Überstunden kontrollieren wollt: Die Überstundenliste des ArbGeb nach §16(2) ArbZG ist euch nach §80(2) BetrVG zur Verfügung zu stellen.
- Aus §6(2) BUrlG ist zu folgern, dass der ArbGeb einen Überblick haben muss, wieviel Urlaub ein MA schon genommen hat und wieviel ihm noch zusteht.
Noch weitere Punkte? Oder reicht das fürs erste?
Erstellt am 03.09.2009 um 13:54 Uhr von rkoch
@quatro
Einsicht in die Personalakten braucht Ihr nicht! TV gelten unmittelbar und zwingend zwischen der Tarifgebundenen, da ist es vollkommen irrelevant was in den Personalakten (sprich z.B. Arbeitsverträgen) steht. Für die nicht tarifgebundenen gibt es auch keinen Zwang für den AG den TV umzusetzen (auch wenn unsere AG das i.d.R. freiwillig tun), insofern habt Ihr erst recht keinen Bedarf in deren Personalakte zu schauen.
Außerdem sind wir hier im Indivdualrecht: Ihr als BR habt ohnehin keinerlei Recht den AG dazu zu zwingen TV einzuhalten. Nur der Begünstigte (sprich jeder einzelne AN selbst) kann von seinem AG gerichtlich seine ihm zustehenden Rechte einklagen.
Was zusätzliche Sonderleistungen angeht: Da müsst Ihr Euch auf das Wort Eures AG verlassen (Vertrauensvolle zusammenarbeit !!!!). Konkrete Fragen stellen dürft Ihr natürlich, insbesondere wenn ihr im Rahmen der Einführung des TV eine BV zur Einführung desselben abgeschlossen habt (so das überhaupt zulässig ist), in der Euch der AG gewisse Rechte zugestanden hat. Euch per BV Rechte zu geben, die Euch von Haus aus nicht zustehen (wie z.B. Einsicht in die Personalakte) geht aber grundsätzlich nicht.
Wenn es "nur" um die Frage des Geldes geht, hilft ein Einblick in die Bruttolohn- und -gehaltslisten, das darf der BR. Und daraus läßt sich mit einem Taschenrechner 'ne Menge ableiten.
Erstellt am 03.09.2009 um 13:54 Uhr von Kölner
@Petrus
Kleine Korrektur:
Ich halte die Bezeichnung 'WAF_Fan' für meine Person für wenigstens maßlos übertrieben.
Ich kann mir zudem vorstellen, dass nach den Ereignissen der letzten Wochen und Monate die WAF das auch nicht gerne so handhaben oder sehen würde.
;-)
Erstellt am 03.09.2009 um 14:02 Uhr von erwin
@all
"nurmalsogefragt" hat zwar einen forschen Schreibstil aber es beantwortet genau die gestellte Frage.
Ohne Zustimmung des betroffenen/ einzelnen Arbeitnehmer darf auch ein BRV oder BR oder BR-Auschuss usw. in keine (außer der eigenen) Personalakte einsehen.
Es bedarf hier auch keines Verbotes des AN, denn das Verbot ergibt sich aus dem Gesetz.
Erstellt am 03.09.2009 um 15:23 Uhr von quatro
Hallo Leute
Ich habe mir jetzt euer hinweise angeschaut, ich weis nicht vie viele Erfahrung Ihr alle habt, aber vier/ich sind alle neu in diesen §§ Dschungel,
wie sind dann die zusammenhängen zu verstehen §80 Rn.ff 64,66,67,72,74,
mit den §83. Rn.ff 10-12.
Vielen Dank für euer hinwiese
Erstellt am 03.09.2009 um 16:08 Uhr von Pfälzer
@quatro
dann laßt es doch vorerst dabei bewenden und besucht zunächst Grundlagenschulungen zum Betriebverfassungsgesetz, wie hier bereits empfohlen wurde
Erstellt am 03.09.2009 um 17:31 Uhr von Petrus
@Kölner: Was will mir Deine Antwort sagen? Aber ich fürchte, ohne Konflikt mit dem Admin wirst Du mir das nicht sagen können...
Erstellt am 03.09.2009 um 18:03 Uhr von Kölner
@Petrus
Schlicht und einfach: Ich bin kein WAF_Fan!
Erstellt am 04.09.2009 um 08:54 Uhr von Petrus
@Kölner: Soweit so unklar - was hast Du gegen den BR-Schulungsveranstalter mit der Pfeffer- und der Salzmühle (*scnr*) im Logo? (Ich weiß schon - nichts wirklich wirksames...)
Erstellt am 04.09.2009 um 09:33 Uhr von Kölner
@Petrus
*SITD*?
Das Logo ist schon okay und kommt dutschlandweit nunmehr ganz groß raus. Die WAF ist ja auch kein kleiner Betrieb mehr...
...es zeigt sich aber doch immer wieder, dass ein Betrieb ab einer gewissen Größe, mit einem (in bezeichnender Weise) 'Alleinstellungsmerkmal' hinsichtlich dieses Forums, dies in den letzten Monaten bar jeder Kritik an den Geschäfts-/Nutzungsbedingungen des Forums auch in vielerlei Hinsicht ausnutzt.
Erstellt am 04.09.2009 um 09:43 Uhr von waschbär
@quatro,
Du benötigst einen Guten Rat... OK, ich glaube das das was Du Schreibst nicht das ist was Du aussagen willst. Bitte lese alle Antworten und überdenke deine Frage.
Geht es dir um Personalakten > Zeigniss,Abmahungen,Lebendslauf,Auszeichungen etc..
ODER Um Lohnlisten>Gehalt/Geld/Entgelt/Entlohnung/Tariflicheraufstieg/Stufenaufstieg/zulagen analog TV oder ohne TV ?
Alles wird Gut ....
Erstellt am 04.09.2009 um 10:15 Uhr von quatro
@von waschbär
Hallo,
Dar-Um geht es Lohnlisten>Gehalt/Geld/Entgelt/Entlohnung/Tariflicheraufstieg/Stufenaufstieg/zulagen analog TV oder ohne TV ?
Danke für deine Teilaname an meine problematik
Die antworten habe ich natürlich alle gelesen und habe auch gemerkt das nicht jeder sachlich ist und versuch angriffslustig zu sein,
ich gehe immer noch davon aus das des ein Forum der BRs ist, das es hier um einen Wissensaustausch geht fuhr die schwächeren BR Kollegen,
ich bin trotzdem alen beteiligten sehr dankbar, ich habe aus jeder antwort mir was mitgenommen.
Allen ein schönes Wochenende 
Dar-Um geht es Lohnlisten>Gehalt/Geld/Entgelt/Entlohnung/Tariflicheraufstieg/Stufenaufstieg/zulagen analog TV oder ohne TV ?
Erstellt am 09.09.2009 um 13:13 Uhr von Waschbär
@quatro,
????????????? wie nun ???
Dar-Um geht es Lohnlisten>Gehalt/Geld/Entgelt/Entlohnung/Tariflicheraufstieg/Stufenaufstieg/zulagen analog TV oder ohne TV ?
Spiegelt sich nicht immer in der Personalakte wieder, dafür benötigst du was anders.
Einsicht in Lohn/Gehaltslisten, die bekommst du über den Ag nicht über den AN.