Corona Test
Guten Morgen !! Kann der AG einen Corona Test VERLANGEN, wenn man NICHT aus einem Risikogebiet aus dem Urlaub zurück kommt. In diesem Fall aus Österreich. Salzburger Land. Danke, Gerti.
Community-Antworten (9)
26.08.2020 um 11:49 Uhr
Nein, auf welcher Basis soll er das können. Und woher sollte er wissen wo Du im Urlaub warst?
26.08.2020 um 12:24 Uhr
also verlangen kann er was immer er will, ob du das machen musst steht auf einem anderen Blatt. Einen Test machen musst Du nicht, Ausnahmen sehe ich evtl bei MAs von Altenheimen, Krankenhäusern etc aber auch da bin ich mir nicht sicher. Wenn der AG das bezahlt, was spricht dagegen es "freiwillig" dann zu machen.
26.08.2020 um 13:50 Uhr
@ rtjum. Na, der Urlaub geht eben noch weiter. Allerdings woanders. Was, wenn die Person in Quarantäne muss. UND wer bezahlt es??
26.08.2020 um 14:54 Uhr
@ Matze, DAS war überhaupt nicht meine Frage!!!
26.08.2020 um 15:10 Uhr
also wenn ich nicht in einem Risikogebiet war bin ich nicht zu einem Test verpflichtet und wieso melde ich mich bei meinem AG wenn ich noch mitten im Urlaub bin bzw gehe ans Telefon wenn der AG anruft? Sorry Gerti, aber das verstehe ich jetzt nicht so ganz. Du bist im Urlaub, dein AG weiß, dass du im ersten Teil deines Urlaubs in Österreich warst und verlangt einen Test? Richtig?
Kurz gesagt der kann dich mal! Dann machst Du keinen Test.
26.08.2020 um 18:10 Uhr
@rtjum. Ja, so in etwa... Es geht allerdings nicht um mich. Egal. Die Aufforderung kam per Whatts App. Ja und die hat die Person halt gelesen. Mir ging es nur um rechtliche Sicherheit! Danke.
26.08.2020 um 18:11 Uhr
Verbindlich ist es nur wenn Du aus einem Risikogebiet kommst. (Derzeit) Arbeitgeber haben im Moment große Angst das Corona in den Betrieb eingeschleppt wird was auch weitreichende Folgen haben kann. Dabei neigen Sie oft zu Überreagion. Am besten erstmal das Gespräch suchen und Regeln festzulegen. Wir hatten ein ähnliches Problem als unsere Amerikanische Mutter für alle Werke in der Welt Maskenpflicht ab Werkstor anordnete egal ob man alleine war oder nicht. Haben wir als BR nicht mitgemacht und uns auf die Behörden bezogen. Die Sars COV-2 Arbeitsschutzregeln geben viel Futter was man vom Arbeitgeber verlangen kann wenn Er bockig ist auch wenn der Test da nicht beschrieben ist.
27.08.2020 um 10:38 Uhr
in eine Aufforderung per Whatsapp würde ich als BR reinhauen! Datenschutz usw, das kann den AG teuer werden Whatsapp als offizielles Kommunikationsmittel geht gar nicht!
27.08.2020 um 11:09 Uhr
Um auf die Fragen zurück zukommen: Verlangen kann der AG viel. Machen muss es der MA aber nicht. Und wenn, dann soll der AG diesen Test auch bezahlen. Er kann auch nicht vorschreiben wo der Test gemacht werden soll. Zudem erfährt der AG vom Gesundheitsamt wenn re einen erkrankten MA in seiner Firma hat und er Lohn auf Grund einer Quarantäne weiterzahlen muss.
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