Gesamtbetriebsrats Zugehörigkeit?
Unsere Firma wurde von einem Konzern aufgekauft sind aber immer noch eine GmbH. Alle BV so wie Internet auftrit, Lonabrechnungen und Sonnstiges ist vom Konzern. Wir dürfen sogar zu Gesamtbetriegsratssitzungen und AG`s. Da wir aber eine GmbH sind ist laut unserem GF der GBR nicht für uns zuständig und wier dürfen ihn auch nicht zu Verhandlungen dazu ziehen. Es gibt einen Gerichtsbeschluss wo dieses regelt! Kennt jemand diesen Beschluss und kann mir sagen wo ich den finde kann? oder gibt es noch andere möglichkeiten?
Community-Antworten (11)
03.09.2009 um 01:54 Uhr
matrix Da ihr jetzt zu dem Konzern gehört, seit auch ihr berechtigt Mitglieder in den BR zu entsenden. Es ist unerheblich, das ihr eine GmbH seit. Siehe: § 47 BetrVG Voraussetzungen der Errichtung, Mitgliederzahl, Stimmengewicht (1) Bestehen in einem Unternehmen mehrere Betriebsräte, so ist ein Gesamtbetriebsrat zu errichten. (2) In den Gesamtbetriebsrat entsendet jeder Betriebsrat mit bis zu drei Mitgliedern eines seiner Mitglieder; jeder Betriebsrat mit mehr als drei Mitgliedern entsendet zwei seiner Mitglieder. Die Geschlechter sollen angemessen berücksichtigt werden.
Das es ein Gerichtsbeschluss gibt, der regelt das IHR nicht dem Gesamtbetriebsrat angehören dürft, halte ich für eine Lüge. Wenn es den ein Gerichtsbeschluss geben sollte, der auch auf eure Unternehmenskonstellation anzuwenden sein dürfte, so kann die GF diesen sicherlich vorlegen. Ansonsten sollte der BR nicht hinter irgendwelchen Phantomen herlaufen, mit dem er sich selber nachweisen möchte, dass er keine Rechte auf Mitgliedschaft im GBR hat.
03.09.2009 um 02:03 Uhr
ne das hast falsch verstanden. wir dürfen zum GBR und dürfen mit diesem alles mitbestimmen. allso gehören wir zum GBR. aber laut unserem GF (vom konzern) ist der GBR nicht für uns zuständig und kann keine anfragen stellen! deswegen. deswegen der gerichtsbeschluss der es erlaubt das wir vollständig zum GBR gehören!!
03.09.2009 um 02:57 Uhr
matrix Also ihr seit Mitglied in einem GBR, der für euch nicht zuständig ist?
Ihr gehört auch ohne Gerichtsbeschluss zum GBR und er ist auch für euch zuständig. Ich gehe davon aus, dass die GF euch vera..... .
Die Sache ist doch ganz einfach zu lösen. Die GF zeigt euch den Gerichtsbeschluss. Ansonsten, macht ihr euer Ding und beachtet bitte die Zuständigkeiten des GBR und des örtlichen BR.
§ 50 BetrVG Zuständigkeit (1) Der Gesamtbetriebsrat ist zuständig für die Behandlung von Angelegenheiten, die das Gesamtunternehmen oder mehrere Betriebe betreffen und nicht durch die einzelnen Betriebsräte innerhalb ihrer Betriebe geregelt werden können; seine Zuständigkeit erstreckt sich insoweit auch auf Betriebe ohne Betriebsrat. Er ist den einzelnen Betriebsräten nicht übergeordnet. (2) Der Betriebsrat kann mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder den Gesamtbetriebsrat beauftragen, eine Angelegenheit für ihn zu behandeln. Der Betriebsrat kann sich dabei die Entscheidungsbefugnis vorbehalten. § 27 Abs. 2 Satz 3 und 4 gilt entsprechend.
03.09.2009 um 03:07 Uhr
genau das ist das problem! es gibt nur einen geschluss, das wir zum GBR dazugehören. allso müssen wir das nachweisen! unserem chef ist das ja"egal"! warum soll er das dann nachweisen?!!
03.09.2009 um 03:39 Uhr
matrix Du verkennst eure Situation. Es bedarf keinen Beschluss, dass ein BR in einem Unternehmen zum GBR gehört und entsprechend sind auch die Rechte aus dem GBR. Diese Rechte stehen euch per Gesetz zu. Somit entsendet ihr das/die entsprechenden Mitgl. des BR in den GBR und fertig. Ist die GF anderer Meinung, so soll sie es belegen. Ansonsten soll die GF versuchen die Rechte des BR mit Hilfe des ArbG einzuschränken.
Was natürlich nicht zulässig ist, dass der örtliche BR SEINE Arbeit vom GBR erledigen lässt. Was aber zulässig ist, dass der BR nach entsprechenden Beschluss, den GBR beauftragt eine Angelegenheit für ihn zu behandeln. Gibt der BR dem GBR solch einen Auftrag, so muss eure GF mit dem GBR vorlieb nehmen.
Und zu deiner Frage: -warum soll er das dann nachweisen?!!-
Dieser BR hat nach dem Gesetz entsprechende Rechte und auch Pflichten. Somit heißt es in § 47 Abs. 1 BetrVG "Bestehen in einem Unternehmen mehrere Betriebsräte, so ist ein Gesamtbetriebsrat zu errichten", usw., usw. . § 50 Abs. 2 BetrVG "Der Betriebsrat kann mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder den Gesamtbetriebsrat beauftragen, eine Angelegenheit für ihn zu behandeln."
Es bedarf keinerlei Beschlüsse um obige Rechte zu nutzen. Ist Jemand der Meinung diese Rechte gelten zwar für Andere aber nicht für euch so soll er es belegen.
Nur weil eine GF irgend ein Meinung hat, muss der BR nicht loslaufen und Beweise suchen die die Meinung der GF bestätigt. Ein BR ist die demokratisch gewählte Interessenvertretung der Arbeitnehmer und nicht der Laufjunge einer GF.
03.09.2009 um 09:35 Uhr
@matrix Gibt es auch einen KBR?
03.09.2009 um 10:41 Uhr
@matrix wenn alles gute Zureden nix hilft, dann gibt es für den BR noch den Weg des Beschlussverfahrens beim ArbGer; spätestens dort sollten dann alle Beteilgten Klarheit bekommen; wenn es dazu kommt, dann kostet das den AG auch ein paar Euro und bringt dem BR meisten auch etwas mehr Respekt des AG ein;
03.09.2009 um 10:48 Uhr
@matrix
Unsere Firma wurde von einem Konzern aufgekauft sind aber immer noch eine GmbH.
Da liegt der Hund begraben! Ihr seid nicht als Betrieb in ein Unternehmen aufgenommen worden, sondern seid eine eigenständige GmbH in einem Konzern!
GBR werden AUSSCHLIESSLICH von den einzelnen BR der einzelnen Betriebe EINES Unternehmens (also der X GmbH) gebildet. Die Bildung des GBR ist eine Pflicht, der GBR hat originär die Aufgabe, alle Sachen zu regeln die objektiv betrachtet nicht von den einzelnen BR geregelt werden KÖNNEN (!). Alternativ können einzelne BR den GBR BEAUFTRAGEN, Sachen für ihn zu regeln.
Da ihr aber nicht als Betrieb (z. B. Werk 4 oder Außenstelle München der X GmbH und Co. KG) fungiert, sondern als eigenständige GmbH innerhalt eines Konzerns (also Y GmbH des Konzerns Z AG) ist der GBR (der Z AG oder eines anderen Unternehmens innerhalb der Z AG) für Euch grundsätzlich niemals zuständig, und da GBR-Sitzungen (wie alle BR-Sitzungen) nicht öffentlich sind haben Mitglieder von Euch da auch nix verloren, bestenfalls als Sachverständige. Das mit dem >ihr dürft auf GBR Sitzungen anwesend sein< kann im Zweifelsfalle sogar ein schlauer Schachzug des AG sein. Fremde auf BR-Sitzungen - während der Beschlussfassung anwesend? --> Verletzung z.B. §30, i.d.R. zwar unbedenklich, aber mit einem dicken ABER versehen! Möglicherweise falsche Ladung, falsche Beschlussfassung, etc. ich würde mir da als AG was einfallen lassen wenn mir ein Beschluß des GBR nicht passt.
Von den GBR (oder BR wenn kein GBR zu bilden ist) der einzelnen Unternehmen eines KONZERNS kann (aber muß nicht) ein KBR gebildet werden. Für den KBR gilt aufgabenmäßig grundsätzlich das selbe, was für den GBR gesagt wurde, aber eben auf Konzernebene.
Deswegen ist Immies Frage emminent wichtig, den nur in einem KBR habt ihr ein Recht zum Mitmachen und nur ein KBR wäre für Euch zuständig. In wie weit ihr innerhalb Eurer GmbH einen GBR gründen müsstet (wenn ihr einzelne Betriebe mit eigenen BR habt), das müsst Ihr selber wissen!
Ach ja:
Alle BV so wie Internet auftrit, Lonabrechnungen und Sonnstiges ist vom Konzern
Die BVs des Konzerns gehen Euch null komma nix an, außer ihr habt die selbst nochmal beschlossen! Was ist denn mit Euren alten BVs, sollen die etwa nicht mehr gelten? Tipp: Seminar BR, GBR, KBR! Euer alten BVs sind durch den Aufkauf nach wie vor intakt! Was ist denn mit §613a BGB - gilt der für Euch nicht? Dadurch das Eure weiterhin bestehende GmbH zu einem anderen Konzern gehört, ändert sich für Euch nichts, aber auch gar nichts, außer einigen Typen die die Richtlinien Eurer Politik bestimmen indem Sie Einfluß auf Eure Geschäftsführung nehmen. Das eines der Konzernunternehmen jetzt für Euch die Lohnabrechnung, EDV übernimmt hat damit gar nix zu tun. Das hätte Eure Geschäftsführung auch vor Konzern-Zeiten Outsourcen können. In dem Zusammenhang: Was war mit §111 BetrVG?
03.09.2009 um 11:14 Uhr
rkoch na, das ist doch mal 'ne Antwort ! :-))
03.09.2009 um 17:50 Uhr
@rkoch
"Die BVs des Konzerns gehen Euch null komma nix an, außer ihr habt die selbst nochmal beschlossen! Was ist denn mit Euren alten BVs, sollen die etwa nicht mehr gelten?"
Diese Aussage finde ich gewagt. Wenn man es wie Däubler sieht kann man das evtl vertreten aber ich halte es da lieber wie Gaul und wohl auch das BAG...
Wenn es sich um eine originäre KBR-Zuständigkeit handelt verdrängt eine KBR-Vereinbarung direkt bestehende BVs. Gerade das Thema Lohnabrechnung könnte originär beim KBR liegen. Da hängt viel von dentatsächlichen Gegebenheiten ab aber die kennen wir nicht
07.09.2009 um 10:25 Uhr
Bischen späte Antwort, aber paula hat natürlich 100% Recht was ORIGINÄRE Zuständigkeit des KBR angeht. Aber es sollte daran erinnert werden, das originär bedeutet "Es muss eine Angelegenheit sein, die objektiv betrachtet NICHT von einem der BR bzw GBR geregelt werden KANN!" Betonung liegt auf KANN. Und das schränkt die Varianten der originären möglichen BV's in der Regel erheblich ein. Ich habe den Beitrag von matrix aber wörtlich genommen, und der ist so zu verstehen, dass jetzt nur noch die BV's des Konzerns gelten. Das ist mit Sicherheit nicht so.
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