Gesamtbetriebsrat - wie wird dieser ins Leben gerufen?
wir sind ein Betrieb mit mehreren Niederlassungen. Im Stammhaus gibt es seit ca.15 Jahren einen Betriebsrat. In diesem Monat wurde in einer Niederlassung (die etliche 100 km von uns entfernt liegt) ein Betriebsrat gegründet. Jetzt muss es doch einen GBR geben. wie wird dieser ins Leben gerufen?
Community-Antworten (1)
27.08.2009 um 18:27 Uhr
hallo hallouwe,
sieh mal im BetrVG § 47 steht alles, u.a.: Bestehen in einem Unternehmen mehrere BR, so ist ein Gesamtbetriebsrat zu errichten. Beim GBR handelt es sich nicht um ein gewähltes, sondern entsantes Gremium
gruß luciano
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