Erstellt am 26.08.2009 um 14:28 Uhr von Tanzbär
Wozu soll denn dieser Schwachfug gut sein?
Namen ok, aber alles andere weg!
Erstellt am 26.08.2009 um 15:10 Uhr von HHHHHHF
Zitat aus einem Newsletter:
"Praxistipp: Geburtstagslisten
Formal gesehen brauchen Sie für die Erstellung und Nutzung einer Geburtstagsliste eine schriftliche Einzeleinwilligung eines jeden aufgeführten Mitarbeiters, denn nicht jeder möchte, dass die ganze Firma über sein Alter Bescheid weiß.
Aber: Eine vollständige und handschriftlich unterzeichnete Einwilligungserklärung wäre wohl praxisfremd und der Sache wenig angemessen.
Wenn ein Mitarbeiter nichts gegen eine Erstellung und Nutzung hat, dann kann er dies in einer kurzen E-Mail erklären. Wird die Einwilligung zur Erstellung und Nutzung von einem Mitarbeiter nicht gegeben, dann muss bei diesem Mitarbeiter auf die Angabe verzichtet werden.
Nichtsdestotrotz sollte von einer Veröffentlichung der Geburtstagsliste am „Schwarzen Brett“ abgesehen werden, da diese dann von Besuchern/Externen eingesehen werden kann. Nutzen Sie hierfür lieber beispielsweise das „Intranet“.
Tipp: Schlagen Sie vor, bei der Erstellung der Geburtstagsliste auf die Angabe des Geburtsjahrs zu verzichten. Dann fällt vielen Mitarbeitern die Einwilligung leichter. "
Das dürfte für deine Frage auch in Betracht kommen.
Also, mach dem Chef es klar, das es gegen den Datenschutz verstößt.
Erstellt am 26.08.2009 um 15:43 Uhr von paula
datenschutzrechtlich sicher sehr bedenklich, aber handelt es sich um MA für die Ihr zuständig seid? Du schreibst sie sind von einer anderen Firma. Das alleine sagt aber noch nichts. Wählen die bei Euch den BR mit oder sind die in den Unternehmensablauf eingegliedert?
Erstellt am 26.08.2009 um 17:26 Uhr von angelsmaid
Danke an die, die mir auf meine Frage Geburtsdatum auf Namensschild geantwortet haben, leider kann ich den Eintrag nicht komentieren.
Es ist richtig, dass die Leute nicht bei uns angestellt sind. Aber sie sind hier in der FA und eine gewisse Sorgfaltspflicht wollen wir schon an den Tag legen. Die ersten Geburtsdaten sind auch schon überklebt worden. Ein kleiner Erfolg :-)))
Gruß
angelsmaid
Erstellt am 27.08.2009 um 09:42 Uhr von paula
Mit Sorgfaltspflichten generiert man aber keine Mitbestimmungsrechte... Wenn ich frech wäre, würde ich jetzt sagen kümmert Euch auch bitte um Klimawandel, Weltfrieden und hungernde Kinder.
Wir haben noch immer nicht geklärt, ob Ihr nicht evtl. tatsächlich für diese MA zuständig seid, da ein vielleicht ein gemeinsamer Betrieb geben ist. Wenn dieser aber hier nicht existiert, dann ist ein Einsetzen für die Kollegen der Reinigungsfirma keine erforderliche BR-Arbeit. Vergüten muss der AG Euch dann diesen Einsatz nicht. Und wenn er sich geschickt anstellt und ihr dann noch ein paar Fehler macht bastelt er sogar noch was schönes daraus. Daher bin ich bei so was immer sehr sehr kritisch.
Aber andererseits wenn der AG hier zurückweicht, viel Spaß mit dem Erfolg
Erstellt am 26.10.2023 um 12:48 Uhr von pauljason330
Diese Antwort wurde von "Administrator" gelöscht.
Erstellt am 26.10.2023 um 13:28 Uhr von jutti1965
Sind diese MA nicht bei eurer FA beschäftigt habt ihr keine Handhabe etwas dagegen zu tun.
Erstellt am 31.10.2023 um 10:58 Uhr von pauljason330
Diese Antwort wurde von "Administrator" gelöscht.
Erstellt am 31.10.2023 um 11:03 Uhr von moreno
pauljason330 wer hat Dich freigelassen?