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Aussage über Urlaubsort

G
Gerti
Aug 2020 bearbeitet

Hallo in die Runde ! Kann der AG verlangen ,dass die Kollegen ihren geplanten Urlaubsort mitteilen ? Der AG begründet das mit Risikogebieten . Danke Vg , Gerti

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Community-Antworten (14)

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Kjarrigan

12.08.2020 um 12:29 Uhr

Nein so pauschal von allen darf er es nicht verlangen. Ist Privatsache und hat mit dem Arbeitsvertrag erst einmal nichts zu tun.

W
wdliss

12.08.2020 um 12:30 Uhr

Nein, kann er nicht.

E
EDDFBR

12.08.2020 um 12:32 Uhr

Kurz und knapp: Nein. Was der Arbeitnehmer in seiner Freizeit tut, ist allein seine Sache.

AAAAAABER!!! Und jetzt kommt die Einschränkung wegen Corona:

Wir haben in Deutschland auf Länderebene bestimmte rechtliche Vorschriften, was die Rückkehr aus dem Ausland aus einem Risikogebiet betrifft: Man muss sich entweder in häusliche Quarantäne begeben, oder einen aktuellen (nicht älter als 48h vor Einreise) PCR Test vorweisen, der zudem von einem Arzt attestiert ist. Habe ich diesen Test nicht, oder fällt der Test positiv aus, muss ich eh meinen Arbeitgeber informieren, denn ich bin in Quarantäne, und damit AU. Fällt der Test dagegen negativ aus, und nur in diesem Falle würde ich meinen Arbeitgeber informieren. Zum einen habe ich mich abgesichert, falls ein Nachtest doch noch positiv ist, zum anderen habe ich meine Arbeitsleistung angeboten. Wenn der AG mich nun wegen eines negativen PCR Test nach Rückkehr aus einem Risikogebiet nicht auf der Arbeit haben will, dann ist das seine Sache und er ist zur Lohnfortzahlung verpflichtet.

In allen anderen Fällen gibt es keine Informationspflicht.

G
ganther

13.08.2020 um 03:38 Uhr

nur weil du in Quarantäne bist, ist das nicht gleich AU. Wenn du nämlich im Risikogebiet warst und nach Rückkehr kein Test vorliegt, dann...

E
EDDFBR

13.08.2020 um 18:01 Uhr

OK,

mit positivem Test bin ich AU, mit fehlendem Test nur in Quarantäne. In diesem Falle hängt es von der Natur meines Arbeitsverhältnisses ab ob es Sinn macht, dem AG meine Arbeitsleistung auch aus der Quarantäne heraus anzubieten. Beim Schriftsteller oder Datensachbearbeiter könnte das funktionieren, spätestens beim Fleischerei-Fachverkäufer wird es unsinnig :-).

Aber ja, prinzipiell hast Du schon Recht :)

C
celestro

13.08.2020 um 18:45 Uhr

"mit positivem Test bin ich AU"

Ist das so? Gibt viele Menschen mit sehr milden Verläufen. Klar ... man darf nicht einfach zur Arbeit latschen ... aber AU?

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fantil

14.08.2020 um 10:05 Uhr

@Celestro: AU bedeutet "arbeitsunfähig" und nicht "krank". Wie du schon schreibst "... man darf nicht einfach zur Arbeit latschen ..." und Homeoffice bietet sich halt auch nicht für jeden an. Also ist man arbeitsunfähig.

G
Gerti

14.08.2020 um 11:27 Uhr

Ich glaub, hier haben einige die Frage nicht verstanden... Ich muss den Urlaubsort also NICHT angeben...

D
DummerHund

14.08.2020 um 12:05 Uhr

Nein !!!!!!!!

C
celestro

14.08.2020 um 12:34 Uhr

"AU bedeutet "arbeitsunfähig" und nicht "krank"."

Erm ... schauen wir doch mal:

"Arbeitsunfähigkeit

liegt nach der Definition des Gemeinsamen Bundesausschusses dann vor, wenn der Versicherte aufgrund von Krankheit seine zuletzt vor der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung ausführen kann. Arbeitsunfähigkeit liegt auch vor, wenn aufgrund eines bestimmten Krankheitszustandes, der für sich allein noch keine Arbeitsunfähigkeit verursacht, absehbar ist, dass aus der Ausübung der Tätigkeit für die Gesundheit oder die Gesundung negative Folgen erwachsen, die eine Arbeitsunfähigkeit unmittelbar hervorrufen."

liegt hier mMn absolut nicht vor. ;-)

"Ich muss den Urlaubsort also NICHT angeben..."

Das ist korrekt!

"Ich glaub, hier haben einige die Frage nicht verstanden..."

doch. Aber da Du die Antwort schon hast, kann man ja jetzt über etwas anderes diskutieren.

"Nein !!!!!!!!"

Korrekt wäre hier allerdings ein "Ja" .... denn JA, man muss nicht angeben.

W
wdliss

14.08.2020 um 13:15 Uhr

Erstmal @Gerti: du musst den Urlaubsort nicht angeben :D

Jetzt zur aktuellen Diskussion: "wenn aufgrund eines bestimmten Krankheitszustandes, (...) absehbar ist, dass aus der Ausübung der Tätigkeit für die Gesundheit oder die Gesundung negative Folgen erwachsen" halte ich aber schon, auch bei einem sehr mildem Verlauf für wahrscheinlich. Trotzdem - anderer Ansicht ist hier die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die wohl mehr Kompetenz in der Frage hat als ich:

https://www.kbv.de/media/sp/PraxisInfo_Coronavirus_Krankschreibung.pdf

F
fantil

14.08.2020 um 13:30 Uhr

@Celestro: ""mit positivem Test bin ich AU"

Ist das so? Gibt viele Menschen mit sehr milden Verläufen. Klar ... man darf nicht einfach zur Arbeit latschen ... aber AU? "

Was willst du uns nun damit sagen? Trittst du jetzt in die Fußstapfen von pjöööng? Du hast ihn mal als arroganter Fatzken tituliert. Werde nicht genauso!

Beim Arzt bekommt man eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, keine Krankschreibung! Lasse einfach mal auch mal eine andere Meinung zu.

C
celestro

14.08.2020 um 15:29 Uhr

"Beim Arzt bekommt man eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, keine Krankschreibung! Lasse einfach mal auch mal eine andere Meinung zu."

Aus dem Link von wdliss:

"Zeigt der Patient keine Symptome, darf der Arzt keine AU-Bescheinigung ausstellen. Das gilt auch, wenn die Person auf das Virus positiv getestet wurde."

und darum geht es und das halte ich angesichts von:

"In diesem Fall reicht der Patient den behördlichen Bescheid über die Anordnung der Quarantäne beim Arbeitgeber ein."

für einen durchaus wichtigen Unterschied. Und das hat dann auch nichts mit arrogant etc. zu tun. Pjöööngs Verhalten war nicht deshalb zu verurteilen, weil er wichtige Unterschiede heraus gearbeitet hat. Sondern weil er irgendwo "Nein" schrieb und man ihm dann aus der Nase ziehen musste, wieso "Nein".

C
Catweazle

14.08.2020 um 15:56 Uhr

Bei einem positiven Test wird von Staats wegen Quarantäne angeordnet. Eine AU-Bescheinigung halte ich für überflüssig. Homeoffice geht eh nur auf freiwilliger Basis.

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