Erstellt am 16.08.2009 um 16:14 Uhr von rainerw
Stellt sich mir die Frage , warum möchte der BR das nicht.
Du hast jederzeit das Recht das Thema auf einer der nächsten Sitzungen mit auf der Tagesordung nehmen zu lassen. Und ob es dem BRV gefällt oder nicht, er hat die dann zu machen. Nur beantrage es bevor der BRV die Tagesordung schreibt, denn wenn du esunmittelbar vor Sitzungsbeginn mit als TOP drauf haben willst, dann geht das nur wenn alle BRM die geladen wurden vollzählig erschieen und damit einferstanden sind.
Diskutiert die Sache erst mal in Ruhe und frage nach den Gründen. Weise expliziet aber mit ruhe und bedacht auf §26 Abs. 1 hin, in dem es heißt: der BR muss einees seiner Mitglieder....... Die JAV wird hier nicht erwähnt, den sie gehört ja auch in seiner Eigenschaft als Vertreter der Jugend- und Auszubildenden nicht dem BR an. Demnach hast Du recht und die Wahl ist ungültig. Die Kollegen sollten sich überlegen ob sie die arbeit für sich machen und Gesetze nach gut düng beachten oder auch nicht, oder ob sie es als Vertreter aller ein Ehrenamt ausführen das Vrtrauen beinhaltet und das einhalten von Gesetzen. Ist dies nicht gegeben sollte man überlegen ob zu diesem Vertoß nicht §23 Abs. 3 greift. Den aber bitte erst in betracht ziehen wenn gar nichts mehr geht.
Erstellt am 16.08.2009 um 17:00 Uhr von Peanuts
Auch die Wahl des BRV/stellv. BRV kann beim Arbeitsgericht angefochten werden. Es greift der § 19 BetrVG.
Vielleicht reicht ja die Androhung!
Erstellt am 16.08.2009 um 18:03 Uhr von alterbetriebsrat
Der erste Kollege der geantwortet hat schrieb" Du hast jederzeit das Recht ein Thema auf die TO setzen zu lassen"
Falsch der BR-Vorsitzende lädt ein und bestimmt die TO und das ganz allein. Ein einzelnes BR-Mitglied hat nicht das Recht zu verlangen das irgend ein Thema auf die TO gestzt wird.
Steht so imBetr. VG Kommentierung § 26 (selber lesen)
grüssle
Erstellt am 16.08.2009 um 18:10 Uhr von Kölner
@alterbetriebsrat
'Grüssle' zurück!
So ganz alleine bestimmt ein BRV die TO nicht...
vgl. § 29 BetrVG und Kommentierungen (selber lesen).
Erstellt am 16.08.2009 um 19:14 Uhr von alterbetriebsrat
Wenn der BRV böse ist oder Magenschmerzen hat dann schon Basta.
Aber Kollege Köllner hat recht 29 Abs 3 (kenne ich als BRV ganz genau)
Grüssle
Erstellt am 16.08.2009 um 20:40 Uhr von Kölner
@alterbetriebsrat
Offenbar kennst Du diese §§ nicht ausreichend genug...
Erstellt am 16.08.2009 um 21:39 Uhr von rainerw
@alterbetriebsrat
Wobei wir dann bei den ungeliebten Alleinherrschern wären.