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Behörde will 100% Präsenzpflicht für Büroarbeit wieder einführen

PS
Pam Schmidt
Aug 2020 bearbeitet

Liebe Leute, bei uns sollen am Montag alle zurück aus Homeoffice in die Büros. Wegeleitung gibt's nicht, Bildschirme sollen als Spuckschutz ausreichen, WC haben keine Fenster, Teeküche viel zu klein, keine Maskenpflicht, Doppelbelegung in Büros wird erzwungen, obwohl andere Büros leer stehen. Umluftklimaanlage und die dadurch mögliche Viren Verteilung wird ignoriert. Wir haben Arbeitsschutzbegehung vorgeschlagen - keine Reaktion. Nun die Frage, die Kolleg** an mich herangetragen haben (ich bin erst seit zwei Wochen PR und weiß quasi noch nix, genau wie die anderen): was passiert schlimmstenfalls, wenn man rechtzeitig, also noch am Freitag, der Vorgesetzten mitteilt, dass man dieser widersinnigen Anweisung nicht Folge leisten wird,caondern weiterhin im Home-Office erreichbar ist? Wie könnte man das begründen? Danke vielmals

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Community-Antworten (8)

D
DummerHund

12.08.2020 um 00:50 Uhr

Gar nicht, denn dann wäre es eine Ankündigung der Arbeitsanweisung des AG nicht Folge zu leisten. Erscheint man dann nicht am Vorgeschriebenen Arbeitsplatz ist es eine Arbeitsverweigerung und könnte in eine fristlose Kündigung enden. Und mal ehrlich, braucht ihr Vorschriften um einen Mund- Nasenschutz zu tragen?

PS
Pam Schmidt

12.08.2020 um 07:50 Uhr

Natürlich werden wir selbst entscheiden, MNS zu tragen oder nicht. Es geht vielmehr darum: wenn der AG ohne Not und gegen die Empfehlung des RKI und des BMAS, wenn möglich Homeoffice zu ermöglichen, und angesichts steigender Infektionszahlen die Rückkehr ins Büro anordnet - kann ich die Rückkehr verweigern und sagen, das ist unvernünftig, schadet potentiell meiner Gesundheit, ich arbeite von zu Hause weiter? Es ist m.e. keine Arbeitsverweigerung, sondern "nur" Verweigerung des Arbeitsortes. Was kann einem da schlimmstenfalls drohen?

W
wdliss

12.08.2020 um 09:12 Uhr

"Was kann einem da schlimmstenfalls drohen?" Da die Todestrafe in Deutschland abgeschafft ist: fristlose Kündigung. Ob die dann begründet/begründbar ist entscheidet im Zweifel das Arbeitsgericht.

S
seehas

12.08.2020 um 09:24 Uhr

Gibt es bei euch einen Betriebsarzt? Der wäre der erste Ansprechpartner. Ansonsten ist das Gesundheitsamt für den Infektionsschutz zuständig. Dahin könnt ihr euch wenden, wenn ihr den Betrieb der Behörde unter diesen Umständen für fahrlässig haltet.

M
Matze

12.08.2020 um 10:40 Uhr

Lies mal §611a BGB

C
celestro

12.08.2020 um 11:53 Uhr

das hier ist ein BR-Forum und kein PR-Forum. Davon abgesehen ... wurdet Ihr beteiligt, als die MA ins Home-Office geschickt wurden? Ein BR wäre mMn in der Mitbestimmung, wenn diese "Maßnahme" wieder aufgehoben wird, bzw. sogar das Gegenteil angeordnet werden soll.

B
BRHamburg

12.08.2020 um 21:02 Uhr

Da vor wenigen Tagen gerade ein Gericht die Klage einiger Lehrerin in SH abgelehnt hat die zur Risiko Gruppe zählen dürfte ihr wenig Chancen haben.

C
celestro

13.08.2020 um 12:02 Uhr

"Da vor wenigen Tagen gerade ein Gericht die Klage einiger Lehrerin in SH abgelehnt hat die zur Risiko Gruppe zählen dürfte ihr wenig Chancen haben."

Also ich kenne nur einen Fall mit Klage. Und da muss die Lehrerin "erst einmal" nicht unterrichten, es steht aber noch die Hauptverhandlung aus.

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