Erstellt am 14.08.2009 um 12:28 Uhr von Knorke
Nach §99 Betr.VG ist der BR bei sämtlichen Einstellungen mitbestimmungspflichtig.
Es wird im Gesetzestext nicht erwähnt das es dafür Ausnahmen gibt.
Erstellt am 14.08.2009 um 12:48 Uhr von ridgeback
@Knorke,
Ausnahme besteht bei Schülerpraktikanten;
da mangels Eingliederung in den Betrieb, ist in der Einstellung von Schülerpraktikanten, keine mitbestimmungspflichtige Einstellung zu sehen.
Erstellt am 14.08.2009 um 13:25 Uhr von Kölner
@all
Der Witz ist allerdings, dass FSJler und FSJlerinnen nicht AN im Sinne des Gesetzes sind und meist nur eine Einsatzstelle haben und keinen Arbeitsplatz.
Wenn also die gemeinnützige Einrichtung von 'Asmussen' FSJlerinnen und FSJler beschäftigt kann der BR froh sein, wenn er davon erfährt.
Erstellt am 20.08.2009 um 16:06 Uhr von asmussen
Hallo zusammen,
vielen Dank für die schnellen Antworten!