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Mitbestimmungsrechte des BR bei Einstellung von FSJ-Helferinnen

A
Asmussen
Jan 2018 bearbeitet

Ist der Betriebsrat bei der Einstellung von FSJ-Helferinnen mitbestimmungspflichtig? Falls ja, wo finde ich die rechtliche Grundlage?

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Community-Antworten (4)

K
Knorke

14.08.2009 um 14:28 Uhr

Nach §99 Betr.VG ist der BR bei sämtlichen Einstellungen mitbestimmungspflichtig. Es wird im Gesetzestext nicht erwähnt das es dafür Ausnahmen gibt.

R
ridgeback

14.08.2009 um 14:48 Uhr

@Knorke, Ausnahme besteht bei Schülerpraktikanten; da mangels Eingliederung in den Betrieb, ist in der Einstellung von Schülerpraktikanten, keine mitbestimmungspflichtige Einstellung zu sehen.

K
Kölner

14.08.2009 um 15:25 Uhr

@all Der Witz ist allerdings, dass FSJler und FSJlerinnen nicht AN im Sinne des Gesetzes sind und meist nur eine Einsatzstelle haben und keinen Arbeitsplatz. Wenn also die gemeinnützige Einrichtung von 'Asmussen' FSJlerinnen und FSJler beschäftigt kann der BR froh sein, wenn er davon erfährt.

A
asmussen

20.08.2009 um 18:06 Uhr

Hallo zusammen, vielen Dank für die schnellen Antworten!

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