Ungleichbehandlung Teilzeitbeschäftigter bei betrieblicher Altersversorgung
Ein Arbeitgeber zahlt eine betriebliche Altersvorsorge. Bei der Beitragszahlung wird unterschieden in Vollzeit und Teilzeitkräfte, d.h. auch Mitarbeiter, die nur 2 Std./Woche weniger arbeiten als VZ-Kräfte erhalten bei Fälligkeit der 'Rente' einige Tausend Euro weniger.
Ist dies rechtens?
PS: Eine Beteiligung des BR erfolgte bisher nicht, da der AG sagt, es handle sich um eine freiwillige Leistung seinerseits. Möglicherweise wird das ganze auch eingestellt, sollte sich der BR einmischen, so die GL.
Community-Antworten (6)
12.08.2009 um 15:30 Uhr
mausibär, da der BR ja kein Klagerecht aus § 80 BetrVG hat, wäre es vielleicht interessanter, wenn eine TZ Kraft individualrechtlich vorgehen würde. Da hier ja offensichtlich der § 4 des TzBfG betroffen ist.
12.08.2009 um 18:30 Uhr
Habe ich das jetzt falsch verstanden? Die Tz Kräfte dürfen doch mitmachen. Wenn das so ist dann können die Tz ler ja auch den Staat verklagen. Weil von dem bekommen sie ja auch weniger Rente als Vollzeitkräfte. Oder wie jetzt?
12.08.2009 um 18:50 Uhr
nun ja, wenn sich die Betriebsrente tatsächlich am Einkommen orientieren würde, wäre es ja auch gerecht. Hier geht es aber nur darum: der eine arbeitet 40 Stunden (Vollzeit) und bekommt z.B. 500€, die andere 38 Stunden (=Teilzeit) und bekommt 250€.
Das steht meiner Meinung nach in keinem Verhältnis.
@ Lotte: wäre zu überlegen, dies zu tun - schafft zwar Klarheit aber auch "böses Blut"
12.08.2009 um 19:07 Uhr
@mausibär Hat denn schon einmal jemand den AG gefragt, mit welcher Rechnung er auf dieses gewagte Ergebniss kommt?
12.08.2009 um 19:46 Uhr
ja und die Antwort war, dass sich Vollzeitmitarbeiter schließlich voll für das Unternehmen einsetzen würden... und außerdem solle man sich nicht so anstellen, schließlich sei es eine freiwillige Leistung
12.08.2009 um 20:14 Uhr
Das ist ja schön und gut, aber da hat Lotte vollkommen recht. Ich weiss ja nicht wieviele TZ Kräfte ihr habt. Reicht es um es für den AG unangenehm würde, wenn die alle klagen?
Verwandte Themen
Mitnahme der betriebl. Altersversorgung auf neuen Arbeitsplatz möglich?
ÄlterLiebe Kluge, ich hoffe auch in dieser Frage wieder Hilfe von Euch zu bekommen: MA hat beim letzten AG einen Vertrag über betriebl. Altersversorgung bei Versicherung X abgeschloßen. Dieser Vertrag lie
Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei Überstundenzuschlägen
Nur mal so zur INFO : Eine tarifvertragliche Regelung, die unabhängig von der individuellen Arbeitszeit für Überstundenzuschläge das Überschreiten der regelmäßigen Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäfti
Betriebliche Altersversorgung: Direktversicherung
ÄlterHallo. Ich weiß nicht, ob die Frage nicht schon zu speziell ist, aber vielleicht gibts hier jemand, der sich damit auskennt und uns weiterhelfen kann. AG vereinbart eine betriebliche Altersversorgu
BR sucht Anwalt mit Spezialkenntnissen zur betrieblichen Altersversorgung
ÄlterHallo, liebe BR-Kolleginnen. Unser BR sucht zur Prüfung eines BV-Vorschlags zur Neuregelung unserer betrieblichen Altersversorgung einen juristischen Beistand mit entsprechenden Spezialkenntnissen.
Fortbildung Teilzeitbeschäftigter - ist das Arbeitszeit oder nicht?
ÄlterHallo und guten Morgen, Ein MA, teilzeitbeschäftigt arbeitet 3 Tage/ Woche. Er ist einziger Teilzeitbeschäftigter des Unternehmeszweiges. Nun kommt es immer wieder vor das Fortbildungen für alle MA