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Ungleichbehandlung Teilzeitbeschäftigter bei betrieblicher Altersversorgung

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mausibär
Jan 2018 bearbeitet

Ein Arbeitgeber zahlt eine betriebliche Altersvorsorge. Bei der Beitragszahlung wird unterschieden in Vollzeit und Teilzeitkräfte, d.h. auch Mitarbeiter, die nur 2 Std./Woche weniger arbeiten als VZ-Kräfte erhalten bei Fälligkeit der 'Rente' einige Tausend Euro weniger.

Ist dies rechtens?

PS: Eine Beteiligung des BR erfolgte bisher nicht, da der AG sagt, es handle sich um eine freiwillige Leistung seinerseits. Möglicherweise wird das ganze auch eingestellt, sollte sich der BR einmischen, so die GL.

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Community-Antworten (6)

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Lotte

12.08.2009 um 15:30 Uhr

mausibär, da der BR ja kein Klagerecht aus § 80 BetrVG hat, wäre es vielleicht interessanter, wenn eine TZ Kraft individualrechtlich vorgehen würde. Da hier ja offensichtlich der § 4 des TzBfG betroffen ist.

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Immie

12.08.2009 um 18:30 Uhr

Habe ich das jetzt falsch verstanden? Die Tz Kräfte dürfen doch mitmachen. Wenn das so ist dann können die Tz ler ja auch den Staat verklagen. Weil von dem bekommen sie ja auch weniger Rente als Vollzeitkräfte. Oder wie jetzt?

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mausibär

12.08.2009 um 18:50 Uhr

nun ja, wenn sich die Betriebsrente tatsächlich am Einkommen orientieren würde, wäre es ja auch gerecht. Hier geht es aber nur darum: der eine arbeitet 40 Stunden (Vollzeit) und bekommt z.B. 500€, die andere 38 Stunden (=Teilzeit) und bekommt 250€.

Das steht meiner Meinung nach in keinem Verhältnis.

@ Lotte: wäre zu überlegen, dies zu tun - schafft zwar Klarheit aber auch "böses Blut"

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Immie

12.08.2009 um 19:07 Uhr

@mausibär Hat denn schon einmal jemand den AG gefragt, mit welcher Rechnung er auf dieses gewagte Ergebniss kommt?

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mausibär

12.08.2009 um 19:46 Uhr

ja und die Antwort war, dass sich Vollzeitmitarbeiter schließlich voll für das Unternehmen einsetzen würden... und außerdem solle man sich nicht so anstellen, schließlich sei es eine freiwillige Leistung

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Immie

12.08.2009 um 20:14 Uhr

Das ist ja schön und gut, aber da hat Lotte vollkommen recht. Ich weiss ja nicht wieviele TZ Kräfte ihr habt. Reicht es um es für den AG unangenehm würde, wenn die alle klagen?

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