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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wahllokal steht unter Wasser - Kann man einfach einen neuen Raum verkünden?

H
HolsderGeier
Nov 2016 bearbeitet

Unser Wahllokal (wir wählen am 11.08.09) steht unter Wasser und es ist nicht abzusehen, daß wir dort wählen lassen können. Kann man einfach einen neuen Raum, der dann allerdings ca. 1 km entfernt ist, verkünden?

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Community-Antworten (3)

S
sensenmann

05.08.2009 um 13:36 Uhr

Grundsätzlich geht das, wenn alle Wahlberechtigten darüber informiert werden. Wie das mit dem Weg dahin ist und der Begeisterungsfähigkeit der Kolleg(inn)en, kannst Du nur selber beurteilen. Da ist dann der Wahlvorstand gefragt.

W
Waschbär

05.08.2009 um 15:12 Uhr

@HolsderGeier, Gummistiefel an und weiter gehst.Oder seit ihr aus Zucker?

@sensenmann, Wer wählt dich den ?? Wusste gar nicht das Zombies laut BergVG zum Kreise der Passiven Wähler Zählen ? und komme mir ja nicht mit einer gegen frage die mir gegen den Strich geht ! Weil wer Waschbären gegen den Strichstreichelt....Kann seine Knochen schon mal Markieren .

S
Schmusezecke

05.08.2009 um 15:58 Uhr

Hey habt Ihr nur einen Raum? Dann Türe zu und Wahlurne davor.

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