Wir sind als Betriebsrat mit der Frage beschäftigt wie wir die Betriebsratswahl 2010 gestalten müssen.
Diese Frage stellt sich nun auch das Arbeitsgericht.
Fakt ist wir sind eine GmbH diese besitzt eine 100% Tochter GmbH in der bisher auch ein eigenständiger Betriebsrat tätig ist.
Meine Sorge ist nun folgende. Das Verfahren beim Arbeitsgericht eventuell weitergend zum Landesarbeitsgericht wird bis März also dem Zeitpunkt der Betriebsratswahlen nicht entschieden sein.
Was sollen wir also bis dahin machen?