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Wie gehts nun weiter?

M
Maclogic
Nov 2016 bearbeitet

Wir sind als Betriebsrat mit der Frage beschäftigt wie wir die Betriebsratswahl 2010 gestalten müssen. Diese Frage stellt sich nun auch das Arbeitsgericht. Fakt ist wir sind eine GmbH diese besitzt eine 100% Tochter GmbH in der bisher auch ein eigenständiger Betriebsrat tätig ist. Meine Sorge ist nun folgende. Das Verfahren beim Arbeitsgericht eventuell weitergend zum Landesarbeitsgericht wird bis März also dem Zeitpunkt der Betriebsratswahlen nicht entschieden sein. Was sollen wir also bis dahin machen?

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Community-Antworten (4)

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DerNeue

24.07.2009 um 11:30 Uhr

Hallo Maclogic! Ich denke hier gibt es wenige die sich damit konkret auskennen. Mir ist so eine Situation unbekannt und ich bin schon die vierte Wahl-Periode im Amt. Hier kann dir nur ein Anwalt oder die Gewerkschaft helfen.

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Petrus

24.07.2009 um 12:31 Uhr

@mac: Warum sollte das ArbGer nicht bis März fertig sein, wenn es sich jetzt schon diese Frage stellt? Und dann gibt's ja auch noch die Möglichkeit des vorläufigen Rechtschutzes. Und eine einstweilige Verfügung gilt, bis ein rechtskräftiges Urteil im Hauptsacheverfahren ergangen ist (oder diese abgeändert wird). Aber das erklärt Euch euer Anwalt im Bedarfsfall.

P
paula

24.07.2009 um 15:00 Uhr

Was für ein Verfahren führt Ihr den vor dem ArbG? Geht es um eine Feststellungsklage, dass Ihr keinen eigenen BR wählen könnt? Wahlanfechtung?Oder hat der AG versucht eine einstweilige Verfügung gegen die BR-Wahl zu holen?

M
Maclogic

25.07.2009 um 15:26 Uhr

@von Paula, es handelt sich um ein Feststellungsverfahren bezüglich der Betriebsform der beiden Betriebe. Gütetermin war schon, Kammertermin ist auf Ende November festgesetzt. Zur weiteren Info ein Link über die Situation der Arbeitsgerichte in Stuttgart.

http://www.ardmediathek.de/ard/servlet/content/2755184

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