Forderung einer Kündigung eines BR Mitglieds - rechtens?
hallo zusammen, betreff forderung einer Kündigung bei uns im br hat jemand die versetzung unseres vorsitzenden mit seinen entgelt ausgeplaubert jetzt vor er eine Kündigung für das Br mitglied ist das rechtens ? wie kann man den koleggen helfen den es wird aussage gegen aussage sein. Kann der Br überhaupt eine Kündigung fordern ?
Community-Antworten (44)
16.07.2009 um 16:04 Uhr
@franz "Fordern" kann ein BR erst mal alles. Egal ob es Sinn macht, Unsinn ist, er sich lächerlich macht...
Habe ich das richtig verstanden? Der BRV fordert die Kündigung eines AN, weil dieser das Entgelt und dessen Versetzung ausgeplaudert haben soll?
16.07.2009 um 16:13 Uhr
Immi Ich habe verstanden, dass ein BRM die Versetzung und neue Entgelthöhe ausgeplaudert haben soll, aber vielleicht liege auch ich falsch ;-)))
@franz Ein BR kann die Versetzung Abmahnung oder auch Kündigung eines AN verlangen (siehe hierzu § 104 BetrVG). Dieser Fall gehört dazu aber nciht!!! Wem hat er es denn verraten?
16.07.2009 um 16:15 Uhr
@ franz
Erstmal gibt es die Möglichkeit die Entfernung "betriebsstörender Arbeitnehmer" zu verlangen. § 104 BetrVG. Ich wüsste allerdings nicht, warum man dies hier tun sollte. Wenn ein BR fordert jemanden zu kündigen, dann müssen schon sehr schwerwiegende Vorfälle vorliegen. Der BR soll Beschäftigung in erster Linie sichern!!!
Bei eurem Fall sollte der BRV wissen, das ein BRM nicht ordentlich kündbar ist. Eine außerordentliche Kündigung bedarf wiederum der zustimmung des BR. Allerdings sehe ich hier keinen Grund dafür. Wenn ihr dem Kollegen also helfen wollt, dürft ihr bei einer evtl. außerordentlichen Kündigung als BR dieser nicht zustimmen. Pfeift euren BRV mal zurück. Ihr könnt ihm auch androhen ihn seines Amtes zu entheben, wenn er meint so vorgehen zu müssen.
16.07.2009 um 16:22 Uhr
es ist richtig das der br vorsitzende eine Kündigung fordert weil er erfahren hat das ein br mitglied seinen verdienst ausgeplaudert hat.
16.07.2009 um 16:23 Uhr
@ DJ
Mir ist aufgefallen das du das Wort "nicht" immer auf die gleiche Weise falsch schreibst. Nämlich so "nciht" Wie kommt das? :-)))
16.07.2009 um 16:27 Uhr
eine üble situation
ein BRV kann im namen des betriebsrats eigentlich nur etwas fordern, wenn ein wirksamer beschluß des gremiums vorliegt, der ihn dazu ermächtigt
andersrum, wenn ein BRV zum AG geht und sagt, wir fordern die kündigung von herrn x,y, ist der AG nicht verpflichtet zu überprüfen, ob denn ein ordentlicher beschluß dazu vorliegt
das gremium sollte seinem vorsitzenden hier mal ordentlich in seine schranken weisen.......
16.07.2009 um 16:33 Uhr
@DeWalt Ich habe eine leichte Schreibschwäche und wenn ich mich aufrege oder in Eile bin, sehe ich die Fehler nicht wirklich und wenn ich langsam tippe und mir alles genau ansehe, dann sehe ich Fehler (andere im übrigen auch) - so einfach ist des Rätsels Lösung ;-)))
Aber es hört sich besser an wenn ich schreibe, dass das mein persönlicher Stil ist ;-)))
16.07.2009 um 16:49 Uhr
@ dj
das war doch ein verstecktes großes lob von dewault er wollte damit zum ausdruck bringen, daß er deine beiträge immer aufmerksam und gründlich studiert ;-))
das sollte dich freuen...;-))
16.07.2009 um 16:52 Uhr
@kriegsrat ...und wenn ich Dir jetzt schreibe, dass ich schon nicht mehr weiss, was Du mit Deiner Antwort sagen willst, dann bin ich uninteressiert?
16.07.2009 um 16:55 Uhr
@ kriegsrat
So wie die Beiträge jedes Teilnehmers:-))
@ DJ
Ja ich würde es auch auf den Stil schieben, da du es immer exakt auf die gleiche Weise falsch schreibst. ;-))
16.07.2009 um 16:57 Uhr
@ kölner
...schreibs mir lieber nicht, denn ich würde es nicht verstehen...
16.07.2009 um 17:00 Uhr
@DeWalt Wie auch immer - leider Gottes schreibe ich auch andere Worte falsch aber so ist das nun mal. Wenn das so ziemlihc das einzige ist, was an meinen beiträgen nciht richtig ist, bin ich ja zufrieden ;-)))
kriegsrat Genau.... ;-)))
Kölner Genau.... ;-)))
16.07.2009 um 17:03 Uhr
kann man sich bitte auf die frage konzentrieren ? danke
16.07.2009 um 17:04 Uhr
@franz Wurde deine Frage denn noch ncht beantwortet? Was möchtest du außerdem noch wissen?
16.07.2009 um 17:08 Uhr
@kriegsrat Wenn Du also jemandem schreibst, dass Du glaubst, dass ein Dritter durch Korrekturwünsche besonders aufmerksam die Antwort eines Antwortgebers studiert habe, dann musst Du doch zwangsläufig auch davon ausgehen, dass die Nichtbeachtung z.B. eines häufig anzutreffenden Schreibfehlers bei einem Antwortgeber, von mangelhafter wertschätzender Aufmerksamkeit zeugt. Wenn ich Dir daraufhin also antworte, dass ich den Sinn und Zweck dieser Deiner abgegebenen Aussage vor allem inhaltlich nicht verstehe und ich mich deswegen frage, ob ich in Deinen Augen als 'uninteressiert' gelte und Du daraufhin antwortest, zukünftige Antworten nicht verstehen zu können, dann muss ich mich doch wiederum fragen, was diese Antwort von mir an Dich überhaupt für einen sittlichen Nährwert hatte, eben dann nämlich, wenn Deine Aussage der Wahrheit entspräche. ;-))
16.07.2009 um 17:12 Uhr
@ Kölner
Korrekturwünsche waren nie mein Begehren.;-)) Es war einfach reine Neugier.
16.07.2009 um 17:17 Uhr
@ kölner
genau !;-))
@ franz
genau! ;-))
16.07.2009 um 17:29 Uhr
Boah, nu wird es aber kompliziert .... äääääääh ich glaube der franz wollte noch was fragen. Wieso eigentlich bringt man den Namen Franz fast unweigerlich mit Bayern in Verbindung? Liegt das an der fußballisierung durch die Erfolge des Beckenbauer, oder hat das irgendwie andere Gründe? Komm kriegsrat, klär uns auf!!!
16.07.2009 um 17:45 Uhr
@Franz,
handelt es sich um einen massiven Vertrauensverlust, Beschluss das der betreffende BR aus dem Gremium fliegt, aus die Maus ;) Das sollte reichen um dem Kollegen Zeit zum Nachdenken zu geben – zumindest bis zur nächsten Betriebsratswahl :) Kündigung oder andere ähnliche Anstrengungen bzw. darauf hin zu wirken halte ich für stark übertrieben und überzogen! Es soll ja auch ein Lerneffekt eintreten oder? ;)
16.07.2009 um 17:49 Uhr
Du Harry? Kannste mir mal bitte erklären wie folgendes genau vonstatten gehen soll?
Beschluss das der betreffende BR aus dem Gremium fliegt, aus die Maus ;)
Bütte bütte erkläre mir das ......
16.07.2009 um 17:50 Uhr
@ HP
Beschluss, das das Arbeitsgericht entscheiden soll ob das BRM aus dem BR fliegt. Der BR selbst kann dies nicht entscheiden!
16.07.2009 um 17:54 Uhr
DeWalt Na, lass ihn doch erstmal erklären wie er es sich vorstellt. Vielleicht sind wir zu alt und habe eine wichtige Änderung des BetrVG einfach nicht mitbekommen...
Du warst auch schon laaaaange nciht mehr hier, gell? Ich meine dich früher häufiger gelesen zu haben...
16.07.2009 um 17:58 Uhr
@ DJ
Ja das stimmt. Wir haben in den letzten Wochen viel ärger gehabt. Jetzt steht uns ein Verfahren bevor, wegen Behinderung der BR Arbeit. Naja, wie das eben oft so ist. Leider. Deshalb habe ich in letzter Zeit weniger geforumt.
16.07.2009 um 17:59 Uhr
@DonJohnson,
muss man Dir immer alles wortwörtlich erklären?
@DeWalt,
danke!
Nachtrag:
Asoooo....... § 23 BetrVG Abs. 1 Satz 2 Verletzung gesetzlicher Pflichten
16.07.2009 um 18:01 Uhr
@ HP
...@DonJohnson,
muss man Dir immer alles wortwörtlich erklären?...
Dem DJ nicht, aber es gibt immer Kollegen die noch nicht lange im BR sind.
16.07.2009 um 18:05 Uhr
@ HP
Ja kann er. Beim Arbeitsgericht!!
16.07.2009 um 18:06 Uhr
@DeWalt,
ok das lass ich gelten, habe darauf bei meiner Antwort nicht geachtet, sorry ;) Zur Not kann der Fragesteller aber nachfragen wenn was unklar formuliert ist ;)
16.07.2009 um 18:26 Uhr
Nein Kollege HP!
Du schriebst Beschluss fassen usw... Das implimentiert, dass der BR ein Beschluss fassen kann dass ein BRM ausscheidet - und das ist inhaltlich nicht korrekt. Diesen beschluß kann lediglich das Arbeitsgericht fassen - nciht das Gremium!!!
Fragen würde der Fragesteller nciht hätten wir nciht drauf hingewiesen. Sorry, unsauber gearbeitet...
DeWalt Oh heftig. Aber manche AG wollen es echt nciht lernen, oder? Wir wollen doch ncihts schlimmes - im Gegenteil. Wir woillen dass die gut Geld verdienen. Um so besser geht es uns... Ich verstehe nciht warum die das nciht raffen und alles was man macht oder sagt persönlich nehmen...
Nachtrag: Hey, ich bin auch noch nciht lange im BR - ist halt nur so dass wenn hier jemand was fragt und eine solche Antwort bekommt das zu 99,9999999999% falsch versteht und falsche Wege geht....
16.07.2009 um 18:41 Uhr
@franz Wenn man solch eine Welle macht, wie euer BRV, kommt bei mir immer die Frage auf... Warum?
16.07.2009 um 18:44 Uhr
@DonJohnson,
was DU so in meiner Antwort rein implementierst....am besten Du liest sie Dir noch einmal durch - zweideutig ja, falsch wohl kaum!
Zum anderen unterstellst Du dem Fragesteller absolute Dummheit, was ich für sehr anmaßend finde, nicht nur das er hier rechtsverbindliche Rechtsberatung erhält sondernd auch, dass er nicht einmal das BetrVG kennt geschweige gelesen hat und genau nach den hier offenbarten Antworten, von was weiss ich jemanden hier im Forum, erhält und ohne Prüfung so umsetzt.
Sag mal DonJohnson, bist Du der Einzige in diesem Forum der den Durchblick hat? Unglaublich!
16.07.2009 um 18:54 Uhr
@Harry Popper Da muss man nichts interpretieren, lies selbst was du geschrieben hast...
"handelt es sich um einen massiven Vertrauensverlust, Beschluss das der betreffende BR aus dem Gremium fliegt, aus die Maus ;) "
Gerade das Thema "Ausschluss von BRM" ist mit so vielen Missverständnissen behaftet, das solch eine Aussage wie die deine, gefährlich werden kann.
DJ macht viel...aber bestimmt niemanden für zu dämlich halten
16.07.2009 um 18:57 Uhr
@HP Ich habe mir deine Antwort erneut durchgelesen. Folgendes hast du geschrieben: *@Franz,
handelt es sich um einen massiven Vertrauensverlust, Beschluss das der betreffende BR aus dem Gremium fliegt, aus die Maus ;) Das sollte reichen um dem Kollegen Zeit zum Nachdenken zu geben – zumindest bis zur nächsten Betriebsratswahl :)*
So wie du es geschrieben hast ist es nciht zweideutig. Vertrauensverlust bekommste nciht mal vor Gericht durch (§ 23 Abs 1 BetrVG)
Zum anderen unterstellst Du dem Fragesteller absolute Dummheit, was ich für sehr anmaßend finde, Nein, das unterstelle ich nciht. Nur jeder der ne Frage hat, möchte eine Antwort weil er sich nciht sicher ist. Deine Antwort eben machte es nciht besser... ! Es muß meistens ja nciht überprüft werden, da genügend Leute hier sind die Fehler versuchen aufzudecken. Ne Rechtsauskunft geben wir nicht, ich bleibe aber dabei, dass deine Antwort so wie du sie gegeben hast falsch war.
Sag mal DonJohnson, bist Du der Einzige in diesem Forum der den Durchblick hat? Unglaublich! Na, wisse nciht. Wie ich schon erwähnte, bin auch ich neu. Und weißte was, viele viele hier warten nur auf ein klitze kleineses falsches Wort von mir. Das ist auch ok, ich habe ne große Klappe, scdhreibe viel, versuche viel zu helfen umnd muß damit leben, dass auch ich falsch liege hier und da. Das ist ncihts schlimmes - nciht für mich. Kritik ist nichts schlimmes - im Gegenteil. Vielleicht solltest du mit der Kritik auch verstehen lernen umzugehen. Das nur so am Rande. Ich will dir nchts (im Gegenteil). Aber diesen Fehler (Formulierung) wirst du bestimmt nciht mehr machen - glaube mir ;-)))
Gruß vom Neuling DJ ;-)))
16.07.2009 um 18:59 Uhr
Danke Immi ;-)))
16.07.2009 um 19:00 Uhr
Also wenn hier so viel Wert auf Wortklauberei gelegt wird:
Der Ausschluss eines Mitglieds kann auch vom Betriebsrat beantragt werden.
Wie ist der GENAUE Ablauf bitte?
16.07.2009 um 19:04 Uhr
Das weißt du doch!
Die Frage für dieses Beispiel sollte sein, aus welchen Gründen geht es.... Wenn wir dann wissen ob es geht unterhalten wir uns übers wie, ok? Alles andere verwirrt (besonders den Fragesteller)
16.07.2009 um 19:07 Uhr
@ DJ
Hätt ich nicht gedacht, dass du noch nicht lange im BR bist. Ich übrigens auch nicht.
...Wir wollen doch ncihts schlimmes - im Gegenteil. Wir woillen dass die gut Geld verdienen. Um so besser geht es uns... Ich verstehe nciht warum die das nciht raffen und alles was man macht oder sagt persönlich nehmen...
Ich verstehe das auch nicht!!! Das Problem ist, meiner Meinung nach, das viele AG's nicht damit klar kommen, dass es Menschen in ihrem Unternehmen gibt die von ihnen bezahlt werden und die sie gleichzeitig in vielen Angelegenheiten um ihre Zustimmung bitten müssen (MBR's)
Du glaubst gar nicht wie oft ich schon das Wort Betriebsbremse im Zusammenhang mit dem BR gehört habe.
16.07.2009 um 19:15 Uhr
@Don Johnson,
Vielleicht solltest du mit der Kritik auch verstehen lernen umzugehen.
Ich bin kritikfähig, wie ich es in meiner Antwort 27 Erstellt am 16.07.2009 - 16:06 Uhr und auf meine Antwort 30 Erstellt am 16.07.2009 - 16:44 Uhr belegt habe!
Aber diesen Fehler (Formulierung) wirst du bestimmt nciht mehr machen - glaube mir ;-)))
Nun, ich habe diesen Formulierungsfehler ja bereits eingesehen, meine Antwort 27 Erstellt am 16.07.2009 - 16:06 Uhr! Aber als falsch würde ich sie dennoch nicht werten wollen!
Zu Deiner letzten Antwort:
Es geht mir jetzt nicht darum dem Fragesteller ein Szenario für den Rauschschmiß eines BR Kollegen zu geben,
..... ( von mir entfernt ) .....
16.07.2009 um 19:24 Uhr
@HarryPopper Mal unter uns...dieses ganze Szenario für genau diesen Fall ist so etwas von überflüssig, dass es fast nicht zu toppen ist. Kein Wunder, dass die Gerichte so überlastet sind.
16.07.2009 um 19:25 Uhr
@HP Aber bitte doch erstmal die Feststellung der groben Pflichtverletzung nach 23,1 - ok?
16.07.2009 um 19:31 Uhr
@DonJohnson,
den könnte ich Dir jetzt auch nennen, willst Du den hier jetzt wirklich wissen?
Nachtrag:
@Kölner,
wenn man mich der kompletten Falschaussage beschuldigt, darf ich mich doch wehren oder?
16.07.2009 um 19:36 Uhr
@HP Brauchst dich weder zu wehren noch zu rechtfertigen....
Und so wie du es geschrieben hast war es falsch, nciht mehr nciht weniger. Sei das nächste mal genauer und keiner sagt was...
16.07.2009 um 19:50 Uhr
LoooL Thema durch für mich!
16.07.2009 um 22:31 Uhr
@Harry
Komm, bist doch ein guter, ich mach nen Kästchen auf, dann können wir vielleicht ein paar Dinge klären wenn du magst - unter uns ;-)
17.07.2009 um 01:15 Uhr
Lass mal, ist schon ok ;)
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