Folgende Situation: unser Betrieb hat mehrere Außenstellen. Der Betriebsrat besteht aus 5 Personen, eine davon arbeitet in einer Außenstelle und muss daher regelmäßig zu unseren Sitzungen anreisen. Frage: Sind diese Dienstreisen genehmigungspflichtig (könnte der AG sie also untersagen) oder lediglich anzeigepflichtig (aus versicherungsrechtlichen Gründen?

Wäre toll, wenn jemand was dazu weiß, explizit steht es nirgendwo.