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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BR Dienstreisen genehmigungspflichtig?

B
Betriebsratsmitglied
Nov 2016 bearbeitet

Folgende Situation: unser Betrieb hat mehrere Außenstellen. Der Betriebsrat besteht aus 5 Personen, eine davon arbeitet in einer Außenstelle und muss daher regelmäßig zu unseren Sitzungen anreisen. Frage: Sind diese Dienstreisen genehmigungspflichtig (könnte der AG sie also untersagen) oder lediglich anzeigepflichtig (aus versicherungsrechtlichen Gründen?

Wäre toll, wenn jemand was dazu weiß, explizit steht es nirgendwo.

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Community-Antworten (5)

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Cooligan

15.07.2009 um 14:05 Uhr

Ich hab im Netz folgendes gefunden:

Die Verhinderung der Teilnahme an Betriebsratssitzungen durch den Arbeitgeber würde eine Störung oder Behinderung der Betriebsratsarbeit nach § 78 Satz 1 BetrVG darstellen (LAG Hamm Urteil vom 24.9.2004 – 10 TaBV 96/03).

Demnach ist eine "Genehmigung" nicht nötig, da der AG ja die Genehmigung verweigern könnte.

In Eurem Fall sollte eine Abmeldung zur BR-Arbeit reichen.

Viel interessanter ist für mich die Frage: Ist der AG zur Übernahme der Fahrtkosten verpflichtet?

D
DerAlteHeini

15.07.2009 um 14:19 Uhr

Betriebsratsmitglied Die Anreise von Außenstellen zu einer Betriebsratssitzung ist Betriebsratsarbeit. Betriebsratsarbeit muss vom AG nicht genehmigt werden. Das Betriebsratsmitglied hat die Pflicht, sich für Betriebsratsarbeit ordentlich abzumelden und mehr nicht. Die Erstattung der Reisekosten hat nach den betrieblichen Reisekostenrichtlinien zu erfolgen.

P
Petrus

15.07.2009 um 14:39 Uhr

Unser Chef hatte auch mal so Anwandlungen und wollte einen Dienstreiseantrag zur KBR-Sitzung (offiziell wegen Versicherung und ISO und so). Diese sind bei uns dem Vorgesetzten vorzulegen. Er GF hat wohl ein ziemlich dämliches Gesicht gemacht, weil unser BRV die als "Vorgesetzter für die BR-Arbeit" genehmigt hat. ;-) BTW: Auf dem ISO-9000-Schulungsantrag "genehmigt" ebenfalls unser BRV als "Fachvorgesetzter" (selbstverständlich nur, wenn es einen entsprechenden Beschluss gibt).

D
DerAlteHeini

16.07.2009 um 21:31 Uhr

Petrus Ein BR Mitglied in seiner Eigenschaft als BRV hat weder etwas zu genehmigen, noch zu untersagen. Er ist in seiner Eigenschaft als BRV kein Fachvorgesetzter.

P
Petrus

16.07.2009 um 22:45 Uhr

@heini: Ach was, wär ich nie drauf gekommen.

Wer aber definitiv in der BR-Arbeit nichts zu genehmigen oder zu untersagen hat, ist der Geschäftsführer. Wir hätten natürlich die Frage auch per Anwalt und ArbGer klären können - war uns aber für's erste zu doof. Und sein dummes Gesicht war unbezahlbar;-). Für seinen "offiziellen" Grund hat er ja jetzt was passendes: Ein ISO-9000-zertifiziertes Formular mit zwei Unterschriften zum Abheften. Das Ausfüllen kostet uns ein müdes Lächeln und beide Seiten sind's zufrieden. So what.

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