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Fehler aus der Perso auf Anhörung

S
Steinerin
Jul 2020 bearbeitet

Moin moin, eine Kollegin mit auslaufender Befristung soll mit Sachgrundbefristung (Elternzeit) weiter beschäftigt werden. Fälschlicherweise hat die Perso aber Entfristung in der PEM geschrieben, sich heute aber für das Versehen entschuldigt. Wir hatten aber der Entfristung natürlich schon zugestimmt. Um Fristverlängerung bitten?

Mir raucht inzwischen der Kopf vom vielen lesen, aber richtig schlau bin ich nicht geworden. Das dauert eben...... Anfänger eben. Danke für Hilfe.......

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Community-Antworten (12)

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enigmathika

09.07.2020 um 15:33 Uhr

Mit der neuen Anfrage beginnt meiner Meinung nach eine neue Frist, in der Ihr reagieren müsst. Die Mitteilung an Euch ist ja zunächst nur eine Absichtserklärung. Wenn der AG feststellt, dass er Euch versehentlich zu einer falschen/fehlerhaften Maßnahme angehört hat, kann er Euch noch einmal zur richtigen Maßnahme anhören. Das geht nicht mal eben telefonisch.

Gruß Enigmathika

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DummerHund

09.07.2020 um 15:44 Uhr

Ich sehe das ein bisschen anders, denn der Beschluss hat ja schon Außenwirkung erlangt und demnach wäre die Entfristung rechtswirksam. Wenn überhaupt waren hier nur noch Gespräche möglich über die man im nach hinein stillschweigen zu waren wäre.

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rtjum

09.07.2020 um 15:46 Uhr

wo ist denn die Außenwirkung außer der Antwort des BRV an die Perso? bin de eher bei Enigmathika

W
wdliss

09.07.2020 um 16:04 Uhr

Wenn ein befristetes Arbeitsverhältnis verlängert oder in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umgewandelt wird ist das wie eine Einstellung zu behandeln (BAG, Beschluss v. 7.8.1990, 1 ABR 68/89). Mir wäre neu, das ein Arbeitsvertrag durch die Zustimmung des Betriebsrats zu einer geplanten Einstellung rechtswirksam wird.

D
DummerHund

09.07.2020 um 16:11 Uhr

Die Außenwirkung ist dann entstanden wenn ein Beschluss außerhalb des Gremiums bekannt wird. Die Perso ist hier Erfüllungsgehilfe /Beauftragter des AG und hat sich in dessen Namen an den BR gewandt. Der BR hat die Anfrage bearbeitet und den gefassten Beschluss dazu an den Erfüllungsgehilfen/Beauftragten zurück gesandt. Soweit ist es erst mal abgeschlossen. Ich bin aber bei euch wenn es wirklich nur erst mal eine Absichtserklärung war, und noch nichts weiter passiert ist.

S
Steinerin

09.07.2020 um 16:13 Uhr

@ wdliss Womöglich habe ich es zu kompliziert ausgedrückt, der befristete Vertrag (Ende 15.8.) soll weiter laufen mit Sachgrundbefristung. Die Perso hat aber in der Anhörung zunächst Entfristung geschrieben, was sich als Fehler herausstellte.

W
wdliss

09.07.2020 um 16:25 Uhr

@Steinerin: macht aber auch keinen Unterschied. Ich bin 100% bei Enigmathika: neue Anhörung, neue Frist.

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DummerHund

09.07.2020 um 18:24 Uhr

Ok, bin dann auch mal bei Enigmathika, wenn nicht noch irgendwas um die Ecke kommt.

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Darkmessiah

10.07.2020 um 09:41 Uhr

Ich sehe das fast wie Enigmathika, außer dass es zur Anhörung keine Formvorschrift gibt, theoretisch also auch mündlich möglich. Der NAchweis gestaltet sich dann zwar schwierig, wäre aber rechtlich korrekt.

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EDDFBR

10.07.2020 um 13:22 Uhr

Bin auch bei Enigmathika.

Eine Anhörung hat nur eine Auswirkung auf das Rechtsverhältnis BR<=>AG. Eine direkte Rechtsfolge für das Arbeitsverhältnis ergibt sich dadurch nicht. Ist ja genauso wie bei jeder anderen Nichzustimmung bei einer 99er Maßnahme: Der AN darf nur nicht in den Betrieb eingegliedert werden, das Arbeitsverhältnis selbst ist davon nicht berührt.

H
HotExploder

11.07.2020 um 18:51 Uhr

Hat null Auswirkung auf den Arbeitsvertrag. Andres Beispiel: Perso hört zur Einstellung an und BR stimmt zu. Deswegen ist aber kein Arbeitsvertrag entstanden. Der AG muss nicht einstellen. Kann es sich also noch anders überlegen.

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DummerHund

11.07.2020 um 19:25 Uhr

@HotExploder Nix anderes sollte der aufmerksame Leser aus den letzten 7-8 Antworten raus gelesen haben.

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