Erstellt am 09.07.2009 um 10:14 Uhr von derdermalwjlwar
Geht es Dir um die Kandidatur oder um die Wahl selbst?
Um gewählt zu werden braucht man mindestens eine Stimme bei der Wahl. Das gilt für Listen- ebenso wie für Personenwahl.
Erstellt am 09.07.2009 um 13:13 Uhr von Biggy
Ich vermute mal du meinst Stützungsunterschriften, die man braucht um eine Liste einzureichen beim Wahlvorstand.
Ansonsten wie schon gesagt kann man mit nur einer Stimme gewählt sein.
§ 13 BetrVG Zeitpunkt der Betriebsratswahlen
Schau mal hier kannst du nachlesen was wichtig ist.
Wenn du dich an deine Gewerkschaft wendest bekommst du von denen auch Infomaterial.