E-Learning
Hallo zusammen,
unser AG spielt mit dem Gedanken, demnächst E-Learning anzubieten.
Habt Ihr ein paar Tipps, worauf wir als BR achten müssen? Zwei Stichpunkte hätte ich schon mal
-Datenschutz -Leistungskontrolle
Ich denke, es wäre auf jeden Fall gut, eine BV dazu abzuschließen.
Gruß
Enigmathika
Community-Antworten (19)
30.06.2020 um 13:42 Uhr
Sollte dies ein Versuch des AG sich aus der Verantwortung zu stehlen? Wenn ihr seinem Ansinnen folgen wollt würde ich auf jedem Fall festlegen das dieses E-Learning nur ein Einstieg und nicht abschließend sein kann und darf; sowie auch inhaltlich nicht rechtsbindend sind.
30.06.2020 um 14:05 Uhr
wir haben sehr positive Erfahrungen mit E-Learnings (Web-Based-Trainings) und Virtuell Classroom (Trainer ist in einem Videostudio und Teilnehmer am Bildschirm) gesammelt. Es kommt sehr stark auf das Thema an, was wie vermittelt werden kann. Wichtig ist, dass im didaktischen Konzept der Schulungen das Medium beachtet wird. Wir haben zu jedem Tool eine BV. Diese geben den Rahmen für das Tool vor (Datenschutz, Berechtigungen, Umfang und Inhalt der Module, Lernkontrolle, Evaluation...). Daneben muss jedes einzelne Modul noch durch das Gremium
30.06.2020 um 14:07 Uhr
"Sollte dies ein Versuch des AG sich aus der Verantwortung zu stehlen?" Was ist das denn für eine Frage? Moderne Qualifizierungskonzepte sind schon seit einer kleinen Ewigkeit mehr als Präsenzschulungen
30.06.2020 um 14:12 Uhr
Was versteht dein AG unter E-Learning? Grundsätzlich ist das kein schlechter Ansatz für z.B. jährlich sich wiederholende Pflichtfortbildungen bzw. Unterweisungen wie
- Brandschutz
- Arbeitssicherheit
- Hygienemaßnahmen
dafür gibt es gute Produkte, individuell auf den Einsatzbereich zugeschnitten in Form von Videofilmen, die Inhalte vermitteln und diese dann z.B. in einzelne Kapitel unterteilen wo am Ende eines Kapitels ein Frage zu beantworten ist.
dazu dann eine BV abschließen wo z.B. festgelegt werden kann, ob diese Learning-Einheit im Betrieb während der Arbeitszeit absolviert wird oder ob man dieses auch zu Hause am eigenen PC absolvieren kann und dann dafür die Zeit, die man dafür aufgewendet hat als Arbeitszeit gut geschrieben bekommt. Wenn es gut ausgearbeitet ist kann man damit sehr viele MA erreichen und AG sowie AN kommen damit den gesetzlichen Pflichten nach.
Gruß Galaxy
30.06.2020 um 14:43 Uhr
"Moderne Qualifizierungskonzepte sind schon seit einer kleinen Ewigkeit mehr als Präsenzschulungen"
und außerdem ist:
"Virtuell Classroom (Trainer ist in einem Videostudio und Teilnehmer am Bildschirm)" ja auch E-Learning und dazu fast das Gleiche wie ein Präsenzunterricht.
30.06.2020 um 14:48 Uhr
@paula Stelle dies auch nicht Grundsätzlich in Frage, zumal ich es nicht kenne (musste meine Module nach dem BKrFQG bei einem anerkannten Anbieter machen). Nur gugge ich mir auch immer die andere Seite an. Muss ja nicht sein das was schlechtes dahinter steckt.
30.06.2020 um 15:00 Uhr
Auf jeden Fall muss eine klare Abgrenzung zwischen Pflicht- und Freiwilligenkursen definiert werden. Schreibt eine Lerndauer für die einzelnen Module nieder. Schaut, dass die Schulungen auch außerhalb der ArbZ auf einem privaten Computer gemacht werden können und die Mitarbeitenden diese Zeit gegen Nachweis gutgeschrieben bekommen.
Frage: um welches Schulungstool handelt es sich denn? SPM, defacto....etc.
30.06.2020 um 15:26 Uhr
Wir haben uns gestern eine Präsentation der Firma "Relias" angesehen und -gehört. Es soll auch möglich sein, die Lerneinheiten auf dem Rechner zu Hause zu absolvieren und diese Zeit dann gutzuschreiben. Das ist besonders für unsere Pflegekräfte und Ärzte interessant, aber auch für die Angestellten in der Verwaltung könnte das durchaus angenehm sein.
30.06.2020 um 15:59 Uhr
Es gibt sehr viele Punkte zu beachten. Wir haben eine Sachverständige (§ 80 Abs. 3 BetrVG) von der TBS hinzugezogen, die uns bis zum Abschluss der BV begleitete.
30.06.2020 um 16:20 Uhr
"Schaut, dass die Schulungen auch außerhalb der ArbZ auf einem privaten Computer gemacht werden können und die Mitarbeitenden diese Zeit gegen Nachweis gutgeschrieben bekommen."
Würde ich als BR ablehnen. Warum? Weil dann ja erst recht hingeschaut wird, wie lange jemand für den Kurs gebraucht hat.
30.06.2020 um 17:29 Uhr
Hallo celestro. Das lässt sich eigentlich nicht nachvollziehen. Ich meinte eine Pauschale: 30, 45 oder 60 Minuten pro WB. Wer schneller ist hat Glück....
30.06.2020 um 17:29 Uhr
@celestro da wird nicht hingeschaut, der Online-Kurs hat eine festgelegte Länge, für die Beantwortung evtl. Fragen ist auch eine Zeiteinheit hinterlegt und wenn der Teilnehmer diesen Kurs erfolgreich absolviert bekommt er dafür die vereinbarte Zeit gut geschrieben.
z.B. Hygiene Kurs, Länge Videosequenzen insgesamt 50min, 6 Kapitel, pro Kapitel eine Frage mit 3 Antwortmöglichkeiten, für die Frage 1 min als Antwortzeit = 56min plus Aufwand für Rüstzeitcomputer 4 Min, plus Karenzzeit für schnelle und langsame Antworter 5 Minuten = Zeitgutschrift 65 Min für diesen Kurs.
- Die einzelnen Videosequenzen können nicht vorgespult werden.
- wenn ich den Kurs unterbrechen muss fange ich danach wieder dortan wo ich aufgehört habe
Das alles nur als Beispiel
Gruß Galaxy
30.06.2020 um 17:30 Uhr
Hallo, darf ich mal fragen, um welches KH es sich bei Dir handelt?
30.06.2020 um 17:33 Uhr
@galaxy So hat uns die Referentin das auch erklärt.
30.06.2020 um 19:03 Uhr
@enigmathika Wie ist denn eigentlich die Überweidende Meinung des Fußvolkes zu dem Thema? Ich persönlich habe ja bei dem Thema " Mach das mal zu hause, damit die Arbeit nicht leidet" so meine Probleme. Vor allem wenn es überhand nimmt. Aber das ist nur meine Meinung.
30.06.2020 um 20:03 Uhr
Wir hatten jahrelang Präsenzschulungen für die Pflichtfortbildungen. Sie fielen ständig aus wegen zu geringer Teilnehmerzahl. Das lag zum größten Teil am Personalmangel in den pflegerischen und den ärztlichen Bereichen aber auch z.T. an den gähnend langweiligen oder grottenschlechten Dozenten. Die online Schulung während der Arbeitszeit gestaltet sich nicht ganz einfach, weil nicht genügend PC vorhanden sind. Insofern sind eigentlich alle froh, dass sie auch zuhause gemacht werden können. Es gibt für jede Schulung eine pauschalisierte Zeitgutschrift, egal ob kurz oder lang.
01.07.2020 um 10:47 Uhr
@nicoline Deine Gründe waren auch bei uns dieselben, ist ja die gleiche Branche :-) Die Akzeptanz der Mitarbeiter ist groß, es wird überwiegend zu Hause erledigt, die vereinbarten Zeiten zwischen BR und AG sind anerkannt, es geht soweit, dass MA, die begründet länger gebraucht haben einen Antrag stellen können, dass ihnen die längere Zeit gut geschrieben wird. Der AG ist auch zufrieden, er hat sichergestellt, dass die Pflichtfortbildungen absolviert werden. Es sind ja auch unterschiedliche Anforderungen, es gibt z.B. Erstkurse für Hygiene für Ärzte und Pflege und Auffrischungskurse Hygiene für die genannten MA. Wenn das Modul absolviert ist, geht eine elektronische Meldung über das Portal an den AG, der MA kann sich das Zertifikat ausdrucken und innerhalb von 6 Wochen wird von der PA die Zeit gut geschrieben im Zeiterfassungssystem und das Zertifikat wird auch in der Personalakte dokumentiert. 2017 haben wir damit begonnen, die ersten beiden Jahre wurden die Kinderkrankheiten ausgeräumt und 2019 hatten wir einen Durchdringungsgrad von 82% bei ca 2500 MA, der Rest war krank, teilweise wurde es vergessen oder andere Gründe lagen vor. Datenschutz wird auch eingehalten insofern ist es bei uns etabliert und wird gut angenommen.
Gruß Galaxy
01.07.2020 um 11:20 Uhr
@ Dummerhund: "Wie ist denn eigentlich die Überweidende Meinung des Fußvolkes zu dem Thema"-> was ist gleich wieder das Fußvolk? Hab ich schon wieder vergessen, auf welcher Schulung ich das gelernt habe.
01.07.2020 um 12:43 Uhr
@titapropper Lach, wenn deine Frage jetzt ernst gemeint war das du das nicht weißt. Mit Fußvolk meine ich die Mitarbeiter/innen. Ich versetze es nächstes mal mit einer Fußnote. Schmunzel.
Verwandte Themen
Suche Betriebsvereinbarung zum Thema E-Learning
Betriebsvereinbarung E-Learning Unsere Feschäftsführung möchte E-Learning im Berich Sicherheitsschulungen für alle MA einführen. Ich suche nun eine Betriebsvereinbarung zu E-Learning! Hat jemand ei
E-Learning - Betriebsvereinbarung?
Hallo, unsere GF möchte E-Learning bei uns für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einführen. Da dies Mitbestimmungspflichtig ist möchten wir eine Betriebsvereinbarung dazu abschließen. Nun meine F
Einführung vom E-Learning mit Test rechtlich zulässig?
In unseren Krankenhaus GmbH soll anstatt eines Pflichtfortbildungstages (a`7,7 Std.) ein E-Learning-Programm eingeführt werden. Sämtliche Themenbereiche können dann entweder am Arbeitsplatz bzw. von z
E- Learning / BV Betriebsrente
Hallo Mitstreiter, ich bin schon sehr lange als Betriebsrat tätig. Aber man hat immer wieder Informationsbedarf. Wir arbeiten in unserem Gremium an zwei Projekten. 1.) Betriebsvereinbarung inter
Kündigunggrund
Hallo zusammen, ich benötige wieder euren Rat: Ist als Kündigungsgrund "Mangelndes technisches Verständnis bzw. unselbständiges Arbeiten" als Grund ausreichen? Ist es Verhaltensbedingt oder Persone