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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Einführung vom E-Learning mit Test rechtlich zulässig?

M
Maria
Nov 2016 bearbeitet

In unseren Krankenhaus GmbH soll anstatt eines Pflichtfortbildungstages (a`7,7 Std.) ein E-Learning-Programm eingeführt werden. Sämtliche Themenbereiche können dann entweder am Arbeitsplatz bzw. von zuhause (freiwillig und dann Zeitgutschrift von insgesamt 2,5 Std.!!) aus abgerufen werden. Zu jedem Thema wird abschließend ein Test durchgeführt. Kann der Test ohne Einwilligung der Beschäftigten gefordert werden? Derzeit sind wir dabei dazu eine BV zu verfassen. Für mich/uns ist dies volkommenes Neuland und meine Bitte an euch wäre, Tipps (z.B. Zugriffsrechte, Auswertung, etc.) zu bekommen auf was der BR hier achten muss. Vielen Dank für eure Unterstützung. Maria

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Community-Antworten (3)

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gironimo

17.01.2014 um 10:25 Uhr

Der BR ist im vollem Umfang in der Mitbestimmung. Da geht es auch um die Frage, ob ein Test und wenn ja wie dieser durchgeführt werden muss. Es kann sein, dass auf Grund gesetzliches Vorgaben eine Rückmeldung der Teilnehmer über das vermittelte Wissen erforderlich ist. Wie das aber dann zu geschehen hat, darüber müsst Ihr Euch mit dem AG einigen. Da spielen dann natürlich auch mitbestimmungspflichtige Beurteilungsgrundsätze eine Rolle. Siehe auch §§ 94,97,98 BetrVG.

Und klar - über den § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG seit Ihr auch im Boot.

Ein ziemlich umfangreiches Thema. Ihr solltet aus meiner Sicht unbedingt einen Sachverständigen hinzuziehen (Haben wir damals auch gemacht). Auch haben wir den Anbieter der Software zu uns eingeladen, der sehr hilfreich war (aber das kommt ja immer auch die Person an, die dann gerade kommt)

T
tommyh

17.01.2014 um 10:48 Uhr

Ein Test???? Seid Ihr in der Schule? Was soll denn passieren wenn der nicht bestanden wird usw... völlig blöde Idee am Arbeitsplatz Dies würde ich als BR ablehnen. Ordentliche BV machen und gute Schulunsmöglichkeiten für die MA rausholen !

G
ganther

17.01.2014 um 19:44 Uhr

Lieber Tommy als Patient wäre mir mit Test wohler. ..

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