Erstellt am 17.01.2014 um 09:25 Uhr von gironimo
Der BR ist im vollem Umfang in der Mitbestimmung. Da geht es auch um die Frage, ob ein Test und wenn ja wie dieser durchgeführt werden muss. Es kann sein, dass auf Grund gesetzliches Vorgaben eine Rückmeldung der Teilnehmer über das vermittelte Wissen erforderlich ist. Wie das aber dann zu geschehen hat, darüber müsst Ihr Euch mit dem AG einigen. Da spielen dann natürlich auch mitbestimmungspflichtige Beurteilungsgrundsätze eine Rolle. Siehe auch §§ 94,97,98 BetrVG.
Und klar - über den § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG seit Ihr auch im Boot.
Ein ziemlich umfangreiches Thema. Ihr solltet aus meiner Sicht unbedingt einen Sachverständigen hinzuziehen (Haben wir damals auch gemacht). Auch haben wir den Anbieter der Software zu uns eingeladen, der sehr hilfreich war (aber das kommt ja immer auch die Person an, die dann gerade kommt)
Erstellt am 17.01.2014 um 09:48 Uhr von tommyh
Ein Test????
Seid Ihr in der Schule? Was soll denn passieren wenn der nicht bestanden wird usw... völlig blöde Idee am Arbeitsplatz
Dies würde ich als BR ablehnen.
Ordentliche BV machen und gute Schulunsmöglichkeiten für die MA rausholen !
Erstellt am 17.01.2014 um 18:44 Uhr von ganther
Lieber Tommy als Patient wäre mir mit Test wohler. ..